Für die Medien zu den neuen Schlagzeilen über Franz-Josef Ohlen stellen wir unsere Kategorie „CAUSA OHLEN“ zur Verfügung!

Ein Hinweis für die Medien

Sehr geehrte Damen und Herren,

die jüngsten Reportagen im Lokalteil der Aachener Zeitungen über Franz-Josef Ohlen, deren Bezahlartikel Sie durch den Klick auf die nachstehenden Links aufrufen und nachlesen können,

> https://www.aachener-zeitung.de/lokales/aachen/bewohner-von-behinderten-wohnzentrums-in-aachen-wehren-sich_aid-51945117 !

> https://www.aachener-zeitung.de/lokales/aachen/unhaltbare-zustaende-aber-alle-haben-angst_aid-51855169 !

geben uns Veranlassung, Sie auf das Folgende hinzuweisen:

Ohlen ist mehrfach rechtskräftig verurteilt, wie uns, dem Gewerkschsafter/Innen-Arbeitskreis (AK), dem der Ohlen die AK-Kasse unterschlagen hatte, die Staatsanwaltschaft Aachen  (Datum des Poststempels 08. Januar 2018 / Eingang hier am 09. Januar 2018, Aktenzeichen: 903 Js 1628/16 V)  mitgeteilt hat.

Der Kassendieb Franz Josef Ohlen ist seit dem 14. November 2017 erneut in 2 Fällen wegen Betruges  r e c h t s k r ä f t i g  zu 150 Tagessätzen zu je 10 Euro  = 1.500,00 Euro verurteilt worden! Das bedeutet, dass er zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurde und somit nach deutschem Recht als Vorbestrafter gilt!

Dieser Franz-Josef Ohlen hat zigfach unter Zuhilfenahme von Juristen gegenüber unserem AK versucht, uns juristisch daran zu hindern, über seine Machenschaften berichten zu dürfen.

16 Mal ist er damit gescheitert!

Letztendlich wurde er vom OLG-Köln (Az.: 15 W 26/16 OLG Köln 8 0 470/15 LG-Aachen) mit Urteil vom 26.10.2016 ausgebremst.

Hier ein Auszug aus dem Urteil, das wir den Medien auf Anfrage gerne komplett zur Verfügung stellen:

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„Oberlandesgericht Köln

Beschluss in dem Prozesskostenhilfeverfahren des Herrn Franz-Josef Ohlen, Seffenter Weg 66, 52074 Aachen Antragsteller und Beschwerdeführer – Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwältin…

gegen

Herrn Manfred Engelhardt, Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen, Antragsgegner und Beschwerdeführer

Hat der 15. Zivilsenat des Oberlandgerichts Köln unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin am Oberlandgericht Resk

des Richters am Oberlandgericht Noethen und

der Richterin am Oberlandesgericht Dr. Onderka

am 26.10.2016 beschlossen:

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Aachen vom 19.2.2016 (8 O 470/15) in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 7.4.2016 wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. Eine weitergehende Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (§ 127 Abs. 4 ZPO)

Auszug aus der Begründung: …Soweit sich der hilfsweise geltend gemachte Unterlassungsanspruch schließlich auf die konkrete Bezeichnung ´Kassendieb´ bezieht, handelt es sich auch hier im Hinblick auf die unstreitig erfolgte Verurteilung des Antragstellers durch Strafbefehl vom 23.02.2012 (447 Ds 1033/11 AG Aachen) um ein Werturteil auf wahrer Tatsachengrundlage, welches weder die Grenze zur Formalbeleidigung noch zur Schmähkritik überschreitet…“

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Den kompletten OLG-Beschluss können Sie durch den Klick auf den nachstehenden Link im Rahmen eines dazu verfassten Beitrages vom  05.11.206  auf unserer Homepage aufrufen und nachlesen.

> http://www.ak-gewerkschafter.com/der-kassendieb-franz-josef-ohlen-verliert-das-olg-verfahren-und-rennt-damit-zum-16-mal-vor-die-juristische-pumpe-wem-nicht-zu-raten-ist-dem-ist-auch-nicht-zu-helfen/ !

Noch umfassendere Berichterstattung finden Sie in unserer Kategorie „CAUSA OHLEN“, die Sie auch direkt durch den Klick auf den hier stehenden Link aufrufen und nachlesen können.

> http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/ !

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Eine Antwort zu Für die Medien zu den neuen Schlagzeilen über Franz-Josef Ohlen stellen wir unsere Kategorie „CAUSA OHLEN“ zur Verfügung!

  1. Peter Panten sagt:

    Kassendieb Ohlen hat neue Wirkungsstätte in Rechtsextremer Umgebung.

    https://det.social/@Omas_gegen_Rechts_Hamburg/112184742782973295

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