Fred Maintz: „Andrea Nahles will die Repressionen gegen die Armen brutal verschärfen!“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) erreichte uns jüngst ein neuer Beitrag des Kollegen Fred Maintz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=fred+maintz) unter dem Titel: „Andrea Nahles (´S´PD) will die Repressionen gegen die Armen brutal verschärfen!“ Diesen Beitrag nebst Artikel aus der Zeitung „JUNGE WELT“ haben wir nachstehenmd zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorie „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz-iv/) gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

Fred Maintz teilt mit:

„Liebe Kollegeinnen, liebe Kollegen,

´Jede Arbeit macht frei´-Stimmung bei der Großen Koalition und ihrer Arbeitsministerin Nahles (´S´PD):  Trotz erheblicher Einwände unter Anderem von Sozialverbänden, Juristenbund, Gewerkschaften und Opposition will sie nun neben anderen Verschärfungen vor allem unter ständiger Androhung von Existenzvernichtung zu offener dauerhafter faktischer Zwangsarbeit der Betroffenen im 1€-Job-Sektor übergehen. So ganz nebenbei werden damit auch noch die gesetzlichen Sozialversicherungen weiter unterhöhlt und der Druck auf (noch) „normale“ Beschäftigungsverhältnisse verschärft. Die derzeitigen gut 20% für die „S“PD sind offenbar immer noch zu viel.

Erinnerung an unsere Protestaktion gegen diese Rechtsverschärfungen am 24.05. (Dienstag) von 7.30 Uhr bis ca. 11.00 Uhr vor dem Jobcenter DU-Stadtmitte!

Fred Maintz“

Anhang Artikel aus JUNGE WELT:

Ausgabe vom 19.05.2016, Seite 5 / Inland

http://www.jungewelt.de/2016/05-19/019.php

Weitere Druckmittel

Zwangsrente mit Abschlägen, Dauer-Ein-Euro-Jobs: Arbeitsministerium schlägt noch schärfere Hartz-IV-Repressionen vor

Von Susan Bonath

Ein_Euro_Job_34857634.jpg
Sogenannte 1-Euro-Jobs sind nur befristet möglich – zukünftig sollen Erwerbslose langfristig damit abgespeist werden
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Angesichts der Wahlschlappe verlangte SPD-Chef Sigmar Gabriel von seiner Partei kürzlich den Kampf für mehr Gerechtigkeit. Das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) steht unterdessen für das Gegenteil: Es übermittelte den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD am 6. Mai eine »Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag« zur geplanten Hartz-IV-Reform alias »Rechtsvereinfachungen« (liegt jW vor). Anstatt vom Bundesrat im März beanstandete Repressionen aufzuheben, will das BMAS diese demnach schlicht »rechtssicher« formulieren. Betroffen sind vor allem Alleinerziehende, Ältere und Langzeiterwerbslose.

Scharfe Repressionen will das BMAS für ältere Hartz-IV-Bezieher verankern. Sollten diese sich nicht freiwillig zu ihrem 63. Geburtstag mit lebenslangen Abzügen in Rente schicken lassen, sollen ihnen Jobcenter als Druckmittel die Leistungen streichen dürfen. Die SPD-Abgeordnete Katja Mast dementierte diese Auslegung am Mittwoch allerdings gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Laut Mast werde im Gegenteil das geplante Gesetz zu flexibleren Übergängen in die Rente dazu beitragen, dass Betroffene bei »drohender Altersarmut« nicht mehr vorzeitig verrentet würden.

Langzeiterwerbslosen sollen Jobcenter nach BMAS-Willen künftig unbegrenzt Ein-Euro-Jobs zuweisen können. Bisher war dies innerhalb von fünf Jahren für längstens 24 Monate möglich. Mit diesen »Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung« bleiben Betroffene im Leistungsbezug, erhalten pro geleisteter Arbeitsstunde einen Euro obendrauf, außer, wenn sie krank oder beurlaubt sind. Ein-Euro-Jobs unterliegen nicht dem Arbeitsrecht. Bisher werden Verpflichtete häufig zu kommunalen Hilfsarbeiten, etwa bei der Grünanlagenpflege, in Schulen, Pflegeheimen, Sportvereinen oder Jugendklubs herangezogen. Bei Ablehnung dieser Jobs drohen ihnen Kürzungen der Bezüge bis hin zu 100 Prozent.

»Sparen« will das BMAS bei Alleinerziehenden. Für die Zeit, die ihre Kinder beim umgangsberechtigten Elternteil verbringen, soll ihnen Geld abgezogen werden. Je nach Alter des Nachwuchses sind das pro Tag und Kind zwischen 7,90 und 10,20 Euro. Bisher konnte auch ein Besuchsvater im Hartz-IV-Bezug zusätzliches Kindertagegeld beantragen. Das soll ebenfalls wegfallen. Beziehen beide Eltern Hartz IV, will das BMAS den Regelsatz splitten. Für Kinder bis zu einem Alter von fünf Jahren gibt es derzeit 237, für Sechs- bis 13jährige 270 und für 14- bis 17jährige 306 Euro monatlich. Kindergeld und Unterhalt werden angerechnet.

Das Ministerium will auch Sonderregeln verschärfen. »Wasserdicht« formuliert werden soll, dass fehlerhafte Hartz-IV-Bescheide statt vier, wie sonst im Sozialrecht üblich, nur ein Jahr rückwirkend angreifbar sind. Der Gesetzentwurf geht noch weiter: Amtliche Rechtsverstöße sollen erst nach anderslautenden höchstrichterlichen Urteilen anerkannt und aufgehoben werden. In »Report Mainz« nannte Sozialexperte Stefan Sell dies am Dienstag abend eine »unglaubliche Schweinerei«. »Man nimmt Hartz-IV-Empfängern durch eine falsche Entscheidung etwas weg, was ihnen zusteht, wohlgemerkt zur Deckung des Existenzminimums.«

Umgekehrt gilt die verkürzte Frist nicht. Stellen Jobcenter bei ihren Klienten eine »Pflichtverletzung« fest, können sie bis zu vier Jahre rückwirkend dafür sanktionieren. Diese Frist soll auch für eine neue Schikane gelten, die das BMAS in der »Formulierungshilfe« ausführt: Jobcenter sollen auch Geld zurückfordern dürfen, wenn »jemand grob fahrlässig die Hilfebedürftigkeit aufrechterhalten hat«. Behörden könnten dann etwa einem Klienten unterstellen, beim Vorstellungsgespräch nicht ausreichend mitgewirkt zu haben. Dann dürften sie ihm wegen des entgangenen Lohns vier Jahre lang die Grundsicherung kürzen oder streichen. Bereits gewährte Leistungen, auch Gutscheine und Sozialbeiträge, seien in Geld zurückzuzahlen, heißt es.

Am 30. Mai will der Bundestag erneut Experten zur Hartz-IV-Reform hören. Sozialverbände, der Deutsche Juristinnenbund, Gewerkschaften und die Opposition kritisieren inzwischen die geplanten Repressionen, darunter auch die verschärften Sanktionsregeln gegen Jugendliche. Die Reform soll im August in Kraft treten. Für den 9. Juni ist die zweite Lesung im Plenum geplant, am 8. Juli muss der Bundesrat zustimmen.

Share
Dieser Beitrag wurde unter Deutschland, Hartz IV / Bürgergeld?, Sozialpolitik veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert