EuGH-Urteil zu früheren Lebensaltersstufen im BAT

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bereits am 08. September 2011 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil für die Betroffenen zu früheren Lebensaltersstufen aus dem BAT gefällt. Konkret hat er die Feststellung getroffen, dass das frühere System der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen in § 27 BAT/BAT-O (Bund/Länder) eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters darstellt, die Weiterentwicklung dieser Vorschriften durch die Regelungen über das Vergleichsentgelt im TVÜ-Bund aber aufgrund des legitimen Zwecks der B e s i t z s t a n d s w a h r u n g für die vorhandenen, in das neue Recht zu überführenden Beschäftigten gerechtfertigt ist.

Zu dieser EuGH-Entscheidung hat die Gewerkschaft Ver.di einen TS-Bericht erstellt, den wir Euch nachstehend zur Kenntnis bringen.

Vorab sei mir die Bemerkung erlaubt, dass die Entscheidung des EuGH für das Bundesarbeitsgericht bindend und zwingend ist.

Mit kollegialen Grüßen für den AK
Manni Engelhardt –Koordinator-

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4 Antworten zu EuGH-Urteil zu früheren Lebensaltersstufen im BAT

  1. Sehr geehrter Herr de Smidt,

    in der Sache hat inzwischen auch das Bundesarbeitsgericht entschieden. Hier: http://www.test.de/bat-nachzahlung steht mehr.

    Grüße,

    Christoph Herrmann
    Stiftung Warentest

  2. Manni Engelhardt sagt:

    Sehr geehrter Herr Herrmann,

    besten Dank für Ihren Hinweis, der mich in meinen Ausführungen, dass die Entscheidung des EuGH für das Bundesarbeitsgericht bindend ist, bestätigt hat.
    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) kam hier um eine EuGH-konforme Entscheidung nicht umhin.
    Mit freundlichen Grüßen
    Manni Engelhardt -AK-Koordinator-

  3. Klein sagt:

    Die neuen Tarifverträge sind nicht diskrimierungsfrei. Es sind leider einige Regelungen enthalten, die gegen das AGG verstoßen.

    Die Berufserfahrung ist z.B. nur noch beim gleichen Arbeitgeber etwas wert. Bei einem Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber ist ein Tarifverträgen nur eine „Kann“-Bestimmung vorgesehen.

    In der Regel soll dabei die einschlägige Berufserfahrung nur mit der Entwick-lungsstufe 2 (evtl. 3) anerkannt werden, was nur einem Jahr Berufserfahrung . Der Arbeitgeber KANN davon abweichen, wenn dies aus Sicht des AG erforderlich sein sollte. –> also Hauptsache „billig“ und leider keine „Bestenauslese“.

    In Niedersachsen gab oder gibt es noch eine Ausführungsbestimmung, dass in solchen Fällen sogar der Finanzminister um Zustimmung gebeten werden muss, was vermutlich nur sehr selten der Fall sein wird.

    Die Gewerkschaften finden es scheinbar völlig okay, wenn ältere Beschäftigte, die freiwillig oder unfreiwillig (z.B. Schließung der Dienststelle) sich einen Arbeitsplatz suchen (müssen), mit entsprechend hohen Gehaltseinbußen bestraft werden.

    Dies wirkt sich aber auch auf die Gehaltsentwicklung aller Beschäftigten aus, die noch nicht in den Endstufen angelangt waren. Die AG brauchen nun keine Angst mehr davor zu haben, dass evtl. ein/e AN zu einem anderen AG wechseln, weil dort besser bezahlt wird. –> im Gegenteil.

    Es haben scheinbar zu viele mit z.B. den sogenannten „Besitzstandsregelungen“ nur an sich gedacht und damit auf Kosten anderen sich die Taschen voll gesteckt.

    Man fragt sich auch unwillkürlich, ob nicht die/der eine oder andere Gewerkschafter/in eine extra Vergütun (Judaslohn) für einen solchen Vertrag bekommen hat.

    Durch den neuen Tarifvertrag muss ich mehr arbeiten und bekomme weniger Geld dafür –> bin damit also nur für meinen Arbeitgeber „MEHRWERT“ und finde ich nicht „FAIR“

    Aufgrund des katastrophalen Tarifabschlusses bin ich aus der Gewerkschaft ausgetreten und kann leider nur sagen: „Neue Gewerkschaften braucht das Land“.

    • Manni Engelhardt sagt:

      Sehr geehrter Herr Klein,

      besten Dank für Ihren qualifizierten Kommentar. Sicherlich sind die Gewerkschaften letztendlich nur ein erster Zusammenschluss von Arbeitnehmern unterschiedlichster religiöser, politischer und ökonomischer Anschauung, die unorganisiert in unserem sozio-ökomischen System gegenüber den kapitalen Interessen der Unternehmen, der Banken und der Politik überhaupt keine Möglichkeiten zur Durchsetzung irgendeiner Forderung hätten. Auch wir kritiseren konstruktiv oftmals das Verhalten der Gewerkschaften. Aber austreten würden wir aus diesen nicht; denn dann würden wir uns der innerverbandlichen Möglichkeiten der Einflußnahme auf die (Um-) Gestaltung dieser Organisationen berauben. Konstruktiv kritische Menschen, wie auch Sie einer sind, brauchen wir! Deswegen war ihr Austritt aus der Gewerkschaft kein Schritt hin, zur innergewerkschaftlichen Lösung der objektiv bestehenden Probleme.
      Mit kollegialn Grüßen Ihr Manni Engelhardt -AK-Koordinator-

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