Liebe Kolleginnen und Kollegen,
soeben erreicht uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der aktuellste NEWSLETTER des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thome).
Harald Thomé setzt sich in diesem NEWSLETTER Nr. 33/2015 u.a. auch mit dem „echt coolen Urteil“ des BSG zu dem Thema „Unionsbürger“ auseinander.
Sehr gerne haben wir diesen wichtigen NEWSLTTER nachstehend wieder zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
Harald Thomés NEWSLETTER 33/2015
„05.12.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter. Dieser zu folgenden Themen:
1. Urteil des BSG zu Unionsbürgern
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Mal ein echt cooles Urteil, so möchte ich das Urteil vom BSG zusammenfassen.
Das BSG stellt damit klar, dass die unsäglichen Leistungsausschlüsse von Unionsbürgern im SGB II und SGB XII so nicht haltbar sind und, wenn keine Aufenthaltsgründe im SGB II vorliegen, spätestens nach sechs Monaten ein Leistungsanspruch nach dem SGB XII besteht.
Im Detail:
+ wenn neben Arbeit, im nicht absolut geringfügigen Umfang, weitere Aufenthaltsgründe in Deutschland vorliegen, so beispielsweise ein Aufenthaltsrecht der Kinder durch Eingliederung in das Schulsystem und Durchführung einer Ausbildung, dann besteht ein SGB II Anspruch bei Vorliegen von Hilfebedürftigkeit.
+ Bürger aus EFA – Staaten (dies sind Bürger aller Staaten, die bereits vor dem Jahr 2004 der Europäischen Union angehört haben, außer Österreich und Finnland, sowie Estland, Malta, die Türkei, Island und Norwegen) haben einen regulären SGB XII – Leistungsanspruch ab dem ersten Tag des Aufenthalts in Deutschland, wenn sie sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten und dem Grunde nach von SGB-II-Leistungen ausgeschlossen sind. Die Tatsache, dass sie gesundheitlich erwerbsfähig sind, steht dem nicht entgegen.
+ Bei Nicht EFA – EU-Bürger muss bei einem SGB-II-Ausschluss im Rahmen des Ermessens über SGB-XII-Leistungen entschieden werden. Im Falle eines verfestigten Aufenthalts – über sechs Monate – ist dieses Ermessen jedoch aus Gründen der Systematik des Sozialhilferechts und der verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG in dem Sinne auf null reduziert. Hier ist Hilfe zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe zu erbringen. Die Tatsache, dass sie gesundheitlich erwerbsfähig sind, steht dem nicht entgegen.
+ Der früher beim Jobcenter gestellte und abgelehnte oder nicht bearbeitete SGB II – Antrag löst rückwirkend einen SGB XII – Anspruch aus. Dieser SGB XII-Anspruch ist rückwirkend bis max. Januar des jeweiligen Vorjahres geltend machbar.
Das BSG stellt sich mit diesem Urteil gegen die absolut restriktive Leistungsverweigerungs-praxis des deutschen Gesetzgebers und des EuGH. Es bestätigt den vom BVerfG entwickelten unabdingbaren Gewährleistungsanspruch auf Existenzsicherung.
Ich denke, dass dazu in absehbarer Zeit Arbeitshilfen für die existenzsichernde Beratung erstellt werden, in denen die Feinheiten der Aufenthaltsgründe im SGB II, die Rechtsprechung zur Arbeit im nicht ganz geringfügigen Umfang usw zusammengestellt werden.
Jetzt geht es mir aber um drei Dinge:
1. Die vielen Unionsbürger die in Folge des EuGH Urteils vom 15.09. spätestens nach sechs Monaten des SGB II-Leistungsbezuges den SGB II-Anspruch verloren haben, diese haben jetzt alle einen SGB XII-Leistungsanspruch. Sie sollten nun alsbald zum Sozialamt gehen und Leistungen beantragen. Hierbei ist aber zu beachten, dass andere Vermögensgrenzen existieren, so 1.600 € für unter 60-Jährige, 2.600 € für über 60-Jährige, zzgl. 614 € für Ehegatten und 256 € jede weitere Person (§ 1 Abs. 1-Vo zu § 90 SGB XII), sowie dass kein Kfz geschützt ist.
2. Das BSG hat klargestellt, dass die behördliche Kenntnis der Notlage beim JC, also mit der Ablehnung der SGB II – Leistungen, im Sinne des § 18 Abs. 1 SGB XII rückwirkend anspruchsbegründet für SGB XII-Leistungen ist. Diese sind erst ausgeschlossen mit Ablauf des Januar des Vorjahres (§ 118a SGB XII) oder, wenn kein Leistungsanspruch vorlag, durch Wegfall der Hilfebedürftigkeit.
3. Die explizit vom BSG hingewiesene Rückwirkung ist für Betroffene, aber auch Klinken oder Frauenhäuser wichtig, die so rückwirkend die Chance haben, ihre Leistungen noch zu erhalten. Im Zweifel wäre hier über die Einrichtungen innerhalb der nächsten 3 Wochen nach dem BSG – Urteil ein sog. Nothelferantrag nach § 25 SGB XII von den Kliniken oder Frauenhäusern und etwaig weiteren Einrichtungen selbst zu stellen.
Dazu folgende Links: Der Terminbericht des BSG: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2015&nr=14080
Bericht in der Welt dazu: http://www.welt.de/politik/deutschland/article149593118/EU-Auslaender-koennen-deutsche-Sozialhilfe-bekommen.html
und die Kommunen bekommen kostenmäßig Panik aus der FAZ: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/milliardenbelastung-fuer-staedte-und-kreise-durch-sozialhilfe-fuer-eu-auslaender-13949002.html#Drucken
2. Weihnachtsspenden an Tacheles
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Wer zum Ende des Jahres oder zu Weinachten Geld spenden möchte und noch einen Spendenempfänger sucht, könnte seinen Blick auch mal Richtung Tacheles wenden ….. Hier die Kontodaten: Tacheles e.V., IBAN: DE19 3305 0000 0000 9653 76, BIC: WUPSDE33XXX
Bei Spenden ab 50 EUR und bei Nennung der Adresse, wird automatisch eine Spendenquittung übersandt.
3. Grüne: Kleine Anfrage zu Stromkosten armer Haushalte / Abfrage zur Tacheles Forderung zur Einführung bedarfsorientierten Haushaltsenergiepauschale
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Nach den Stromkosten einkommensarmer Haushalte fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/6741). Unter anderem fragen die Abgeordneten die Bundesregierung nach dem durchschnittlichen Stromverbrauch und den durchschnittlichen Ausgaben für Strom dieser Haushalte. Außerdem soll die Bundesregierung erläutern, ob sie die im Hartz-IV-Regelsatz vorgesehene Erstattung von Stromkosten für ausreichend hält. Ebenso wird die Bundesregierung darin gefragt, wie sie den Vorschlag von Tacheles e.V. zu einer zusätzlich zum Regelsatz, bedarfsorientierten Haushaltsenergiepauschale einzuführen, bewertet.
Die Anfrage gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/067/1806741.pdf
Die Tacheles Forderung zur Einführung bedarfsorientierten Haushaltsenergiepauschale gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1756/
4. NAK: Rechtsvereinfachung im SGB II für Veränderungen zugunsten der Leistungsberechtigten nutzen!
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Die Nationale Armutskonferenz regt Änderungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens um das 9. SGB II-ÄndG an. Näheres dazu hier: http://www.harald-thome.de/media/files/15-11-20-nak-Stellungnahme-Rechtsvereinfachung.pdf
5. NAK zum Zweiten: Solidarität statt Konkurrenz!
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Die NAK positioniert sich angesichts der EU-Zuwanderer und Flüchtlinge gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit und fordert von der Bundesregierung einen Katalog von Sofortmaßnahmen. Ein lesenswertes, wichtiges und unterstützungswertes Dokument, das es hier gibt: http://www.harald-thome.de/media/files/Solidarit-t-statt-Konkurrenz.pdf
6. Rechtsgutachten zur polizei- und ordnungsrechtlichen Unterbringung von Obdachlosen
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Dann möchte ich auf ein aktuelles Rechtsgutachten von RA. Karl-Heinz Ruder hinweisen, darin werden die Grundsätze der polizei- und ordnungsrechtlichen Unterbringung von (unfreiwillig) obdachlosen Menschen unter besonderer Berücksichtigung obdachloser Unionsbürger thematisiert. Angesichts vieler obdachloser Menschen wie Inländer, EU-Bürger und Flüchtlinge ein sehr wichtiges Dokument, das gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1915/
7. Stern tv sucht Hartz-IV Empfänger in der Schuldenspirale mit Jobcenterdarlehn
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Am 1. Januar 2016 wird der ALG II-Satz um fünf Euro erhöht – auf 404 Euro. Reicht das zum Leben? Anscheinend nicht, denn immer mehr Hartz IV-Empfänger müssen Darlehen aufnehmen: Für Stromnachzahlungen, Kaution oder Neuanschaffungen.
Um das Darlehen zurückzuzahlen, werden – unrechtmäßig – bis zu 30 Prozent vom ALG II-Satz abgezogen – was dazu führt, dass neue Schulden entstehen. Um den Druck auf die Schuldner zu erhöhen, setzt die Bundesagentur außerdem auf hausinterne Inkasso-Eintreiber.
stern tv möchte über diese Problematik anlässlich der 5-Euro-Erhöhung zum Jahresanfang berichten und sucht Menschen, die in dieser Schuldenspirale gefangen sind.
Soweit aus dem Text von Stern TV, die Kollegin die dazu berichten möchte ist ganz fit und daher mein Aufruf an die Leserschaft, das zu unterstützen und der Bitte sich direkt an Frau Stangenberg per Mail zu wenden: stangenberg@sterntv.de
Fernsehberichterstattungen leben von Bildern und Menschen über die berichtet werden kann und die was zu erzählen haben.
8. Nächste Grundlagenseminare zum SGB II am 11./12. Jan. in Frankfurt, am 22./23. Feb. in Berlin, am 24./25. Feb. in Augsburg, am 29.Feb./01. März in Freiburg, am 07./08. März in Wuppertal, am 29./30. März in Stuttgart und am 11./12. April in Dresden
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+++ Ab Januar mit den Änderungen zum Rechtsvereinfachungsgesetz +++ Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen. Anfang nächsten Jahres finden folgende statt: am 11./12. Jan. in Frankfurt, am 22./23. Feb. in Berlin, am 24./25. Feb. in Augsburg, am 29.Feb./01. März in Freiburg,
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
9. SGB II- Intensivseminar am 25. – 29. April 2016 in Wuppertal
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+++ Ab Januar mit den Änderungen zum Rechtsvereinfachungsgesetz +++ Für April 2016 plane ich ein fünftätiges SGB II-Intensivseminar. Dort werden wir die ganzen Sachen intensiver durchgehen, mehr Zeit für die Feinheiten haben und alle Teilnehmer sind danach gewiss völlig platt, haben aber den Zugang zum „Recht verstehen“, zur Systematik, wo und wie man/frau gucken muss bekommen. Ich kann daher gerade diese Fortbildung nur empfehlen. Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
10. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 28./29. Januar in Wuppertal und am 22./23. März in Frankfurt und am 04./05. April in Berlin
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+++ Ab Januar mit den Änderungen zum Rechtsvereinfachungsgesetz +++ Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Diese biete ich am 28./29. Januar in Wuppertal , am 22./23. März in Frankfurt und am 04./05. April in Berlin an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
11. Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 16. März in Hamburg
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Diese Fortbildung biete ich in diesem Jahr noch am 16. März in Hamburg an. Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
12. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 15. März in Erfurt und am 17. Mai in Wuppertal =====================================================
+++ Ab Januar mit den Änderungen zum Rechtsvereinfachungsgesetz +++ Diese Fortbildung biete ich am 15. März in Erfurt und am 17. Mai in Wuppertal an.
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 1. April in Wuppertal
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet am 1. April in Wuppertal statt. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
14. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 19. Feb. in Hamburg und am 31. März in Wuppertal
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Auf vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr am 19. Februar in Hamburg und am 31. März in Wuppertal anbieten. Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
15. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 17. März in Hamburg ===========================================================
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische das Existenzminimum unterschreitende Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet am 17. März in Hamburg statt.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete im ersten Halbjahr 2016: 1./2. Feb. in Berlin, 15./16. Feb. in Frankfurt/M, 4./5. Apr. in Wuppertal und 14./15. Apr. in Hamburg-Harburg
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII: 3. Feb. 2016 in Berlin
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal“
http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de
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