Dirk Altpters offener Kritikbrief an Generalstaatsanwältin Auchter-Mainz!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Mitglied Dirk Altpeter (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=dirk+altpeter) hat in Sachen Justiz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=justiz) aufgrund seines persönlichen Erlebens, das er mit sehr vielen Schicksalsgenossinnen und Schicksalsgenossen teilt, einen offenen Brief an die Generalstaatsanwältin der Generalstaatsanwaltschaft Köln verfasst. Er hat uns darum gebeten, diesen offenen Brief auf unserer Homepage zu veröffentlichen.

Diesem Wunsch haben wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme entsprochen.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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„Dirk Altpeter, Golzheimer Weg 10, 50171 Kerpen, den

04 Dezember 2015

-OFFENER BRIEF-

An die

Generalstaatsanwältin Köln

Frau Auchter-Mainz (persönlich)

Reichenspergergerplatz 1

50670 Köln

Ihr Bescheid vom 23.11.2015 (Eingang hier am 03.12.2015) mit dem Aktenzeichen: 56 Zs 115/15/ „Meine Strafanzeige gegen einen Rechtsanwalt aus Bonn u.a. wegen Beleidigung und Beihilfe zum Betrug“

Sehr geehrte Frau Auchter-Mainz,

den o.g. Negativbescheid zu meiner Beschwerde vom 22.10.15, der stellvertretend für Sie durch einen Oberstaatsanwalt „im Auftrag“ unterschrieben ist, möchte ich nicht unkommentiert lassen. Insoweit nutze ich hier die Form des offenen Briefes, der gleichzeitig dazu dienlich sein wird, den Inhalt desselbigen zwecks Dokumentation wieder in die Rubrik „JUSTIZ“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=justiz) und in die Kategorie „DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/europa/deutschland/) auf der Homepage des Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreises (AK) zu posten.

Wie bereits geschildert, erhielt ich am 03.12.2015 durch einen ‚Ihrer Mitarbeiter‘ einen Einstellungsbescheid zu dem o.g. Verfahren.

Dieser ´Mitarbeiter‘ vertritt die ‚nicht rechtskonforme Auffassung‘, dass die dreisten Beleidigungen eines Rechtsanwaltes aus Bonn, nämlich der Unterzeichner:

´sei angeblich vom Querulantenwahn befallen´

´man solle ihm einen Pfleger beiordnen´

´er sei angeblich Prozessunfähig´

´man solle ihn einer psychiatrischen Untersuchung zuführen´

´es bestünde objektiv Anlass seine Prozessfähigkeit zu überprüfen´

´er sei angeblich in psychologischer Behandlung´

´er bezeichne sich angeblich selbst als krank´

´er leide angeblich an intellektuellem Unvermögen´

vorgeblich keine Straftaten darstellen würden! ?

Jedoch steht zweifelsfrei fest, dass diese o.g. unverschämten Verunglimpfungen dieses werten Rechtsanwaltes aus Bonn, eine Beleidigung nach § 185 StGB darstellen und erschwerend hinzukommt, dass diese Beleidigungen auch noch von einem Vertreter der Rechtspflege geäußert wurden, der sich angeblich mit ‚Recht‘ und ‚Gesetz‘ bestens auskennt!

Hätte jedoch der Unterzeichnende in umgekehrter Weise diesen werten Rechtsanwalt aus Bonn jedoch in einer solchen Form beleidigt, so wäre dieses Ermittlungsverfahren garantiert nicht nach § 152 Abs. 2 StPO eingestellt worden, sondern man hätte den Unterzeichnenden gnadenlos angeklagt!

Zudem unterstützt dieser unverschämte Rechtsanwalt seine Mandantin bei einem Betrug zu Lasten des Unterzeichnenden, obwohl ihm längst durch umfangreiche Beweismittel vollends bewusst ist, dass seine Mandantin lügt.

Dies erfüllt den Straftatbestand der ´Beihilfe zum Betrug § 263 I, 27 St´, weil in diesem konkreten Fall eine vorsätzliche rechtswidrige Haupttat vorliegt!

Dem Gesetz nach wäre dieser ‚schillernde Rechtsanwalt‘ nach § 627 BGB berechtigt und demnach verpflichtet, sein Mandat unverzüglich niederzulegen. Stattdessen verhilft er seiner Mandantin weiterhin ungeniert bei einer illegalen sowie strafbaren Vermögensaneignung, die von ‚Ihrem Mitarbeiter‘ nach diesseitigem Dafürhalten auch noch ungeniert gedeckt wird!

Absolut unverschämt und völlig an der Sache vorbei ist auch der Hinweis ´ihres Mitarbeiters‘, der Unterzeichnende würde aufgrund seiner Fülle von Strafanzeigen den Anspruch auf Erteilung eines Einstellungsbescheides künftig verwirken.

Der Unterzeichner weist entgegen dieser nicht ‚rechtskonformen Auffassung‘ darauf hin, dass seine Strafanzeigen/Beschwerden, die er gegen ‚Amtspersonen‘ oder ‚Organe der Rechtspflege‘ in den von ihm geführten familienrechtlichen Verfahren befasste Personen (u.a. ‚Richter‘, ‚Justizangehörige‘, ‚Jugendamtsmitarbeiter‘, ‚Rechtsanwälte‘) erstattete, absolut notwendig waren/sind, weil auch diese Personen nach diesseitigem Dafürhalten sich in ‚Zirkelschlüsse‘ versteigen und so ‘geltendes deutsches Recht‘ aushebeln!

Zudem verweist der Unterzeichnende vollinhaltlich auf seine bisherigen ‚Strafanzeigen‘ bzw. ‚Beschwerden‘ die mit Hilfe ‚Ihrer Behörde‘ nicht nur ‚scheinheilig‘ eingestellt wurden, sondern weder durch ‚Ihren Mitarbeiter‘ noch einen seiner daran beteiligten ‚Kollegen‘, rechtskonform‘ behandelt wurden.

Dieses ‚juristische Theater‘, welches ´Ihre Behörde‘ als angeblich ‚rechtsstaatliches Handeln‘ bezeichnet, diente bisher nur dem Zwecke, die o.g. Personen die zweifelsfrei gegen ‚deutsches Recht‘ verstoßen haben, illegal vor den Strafverfolgungsbehörden zu schützen.

Aus diesem Grund liegen diese besonderen Fälle bereits beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe auf dem sogenannten ´Tisch´!

Zur weiteren Wahrheitsfindung weist der Unterzeichner hier noch am Rande darauf hin, dass insbesondere seine Strafanzeigen/Beschwerden, welche er wegen nicht ‚rechtskonformer Verfahrensweise‘ in dem von ihm geführten Sorgerechtsverfahren gegen beteiligte Richter, Staatsanwälte und Jugendamts-mitarbeiter gestellt hat, kein Einzelfall in dieser ‚Bananenrepublik Deutschland‘ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) ist!

Hierzu verweist der Unterzeichnende auf einen weiteren dieser höchst kuriosen Fälle aus dem ´juristischen Tollhaus´ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=juristisches+tollhaus) und möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass hierzu am kommenden Montag, den 07.12.2015, planmäßig um 22:15 Uhr innerhalb des TV-Formats „RTL EXTRA“ der ‚Fall Noé‘ ausgestrahlt werden soll!

Nach diesseitiger Information werden In diesem TV-Beitrag Abgründe der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen aufgezeigt, in denen sich Familienrichter/Innen und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte – wie bereits geschildert – in ‚Zirkelschlüsse‘ versteigen und so ‚geltendes deutsches Recht‘ aushebeln.

Quellen:

Albtraum-Sorgerecht@gmx.de

´Guten Morgen Herr Dirk Altpeter,

die Ausstrahlung findet planmäßig am 07.12.2015, um 22:15 Uhr, innerhalb des TV-Formats „RTL EXTRA“ statt.

Also am Montag 😉

Mit freundlichen Grüßen Lars Elter

Gesendet mit der GMX iPhone App´

https://sorgerechttv.wordpress.com/

Der Unterzeichner ist ein Bürger, der über das von Ihrer Behörde ausgelöste, ´nicht rechtstaatliche Verhalten‘ nur noch erschüttert ist und hierzu möchte er an dieser Stelle auf einen ‚Zeitungsartikel‘ aus der süddeutschen Zeitung verweisen, worin der ehemalige Richter am Landgericht Stuttgart, Herr Frank Fahsel, mit der Justiz hart ins Gericht geht.

Er war in der Zeit von 1973 bis 2004 an diesem Landgericht tätig. Bereits 2008

erhob er schwere Vorwürfe der ‚Rechtsbeugung‘.

Auszüge aus seinem Leserbrief :… ´Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige,vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzähligeRichterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ‚kriminell‘ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sieper Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen … In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen….´

Frank Fahsel, Fellbach, in der Süddeutschen Zeitung am 9. April 2008

Es sei die Frage in diesem Zusammenhang erlaubt: „Was wollte ‚Richter Fahsel‘ damit der Öffentlichkeit kundtun, sehr geehrte Frau Auchter-Mainz?

Aus diesseitiger Sicht bilden ‚Richter‘, ‚Richterinnen‘, ‚Staatsanwältinnen‘ und ‚Staatsanwälte‘ einen ‚Staat im Staate‘, der mit zweierlei Maßen misst.

Mit Demokratie hat dies nach diesseitigem Dafürhalten nichts zu tun!

Hochachtungsvoll

gez. Dirk Altpeter“

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