Dr. Friedmar Fischer legt in Sachen Zusatzversorgung qualifiziert nach!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Dr. Friedmar Fischer, der sich mehrfach qualifiziert zu dem Thema „Zusatzversorgung“ ausgelassen. Durch das Zusenden von Artikeln, die wir auf unsere Homepage in die Kategorie „Zusatzversorgung“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/zusatzversorgung/)  gepostet haben, sind diese Beiträge integraler Bestandteil unserer Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Veröffentlichungen geworden. Heute nun hat Herr Dr. Friedmar Fischer uns seinen aktuellen Standpunkt zur Zusatzversorgung unter dem Titel „Die Zahlen(bei)spiele aus ZTR und BetrAV im Lichte aktueller Gerichtsurteile“ zukommen lassen. Diesen Beitrag haben wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme in seiner Gänze wieder auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Aktueller Standpunkt:

Die Zahlen(bei)spiele aus ZTR und BetrAV im Lichte aktueller Gerichtsurteile

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Landgericht Berlin hat in zwei Urteilen vom 22.01.2014 ( Az. 23 O 144/13) und vom 11.02.2014 (Az. 7 O 149/13 ) die Neuregelung der rentenfernen Startgutschriften für unverbindlich erklärt, da der sog. Toleranzquotient von 7,5 Prozentpunkten zur Ungleichbehandlung zwischen älteren und jüngeren Rentenfernen (ab Jahrgang 1947) führt und somit gegen Art. 3 GG verstößt.

Es ist durchaus möglich, dass auch das Landgericht Karlsruhe sowie andere Landgerichte demnächst gleichlautende Urteile fällen. Dies würde für die betroffenen Rentenfernen bedeuten, dass nach einer höchstrichterlichen Entscheidung eine erneute Neuregelung der rentenfernen Startgutschriften durch die Tarifparteien erfolgen muss.

Der willkürliche Abzug von 7,5 Prozentpunkten ist jedoch nur einer von mehreren gewichtigen Kritikpunkten an der Neuordnung der Zusatzversorgung für rentenferne Versicherte nach der Tarifeinigung vom 30.05.2011.

Eigentlich gehört die gesamte bisherige Zuschlags-/ Vergleichsberechnung nach § 2 und § 18 BetrAVG auf den Prüfstand.

In diesem Beitrag möchten die Autoren jedoch einen anderen Aspekt beleuchten.

Eingang in die erwähnten Berliner Landgerichtsurteile finden auch die Zahlenbeispiele eines Artikels in ZTR 9/2011.

Da der besagte Artikel aus ZTR 9/2011 inzwischen ungeprüft in Schriftsätzen von Anwälten der Zusatzversorgungskassen (z.B. der VBL) und in Gerichtsurteilen verwendet wird und sogar für jüngere Rentenferne daraus Schlussfolgerungen gezogen werden, haben sich die Autoren dieses Standpunktes entschlossen, zusätzlich zu ihrer grundsätzlichen Kritik vom November 2011 an den Aussagen des ZTR–Artikels auch die dortigen Zahlenbeispiele einer rigiden Überprüfung zu unterziehen. Auch ein Späteinsteiger-Beispiel aus einem Artikel von H. Hügelschäffer in der Zeitschrift Betriebliche Altersversorgung (BetrAV) wird kurz untersucht.

Dabei zeigt sich, dass die im ZTR-Artikel verwendeten beiden Zahlenbeispiele Fehler enthalten und sich wegen mangelnder Transparenz einer sofortigen Nachprüfbarkeit für Betroffene, Anwälte und Richter entziehen.

Die externe unabhängige Überprüfung der ZTR-Beispiele 1 und 2 und deren Offenlegung war erst ohne Mühe möglich, als mehrere frei zugängliche Excel-Rechner vorlagen.

Damit zeigt sich erneut, dass es für Betroffene, Anwälte und Richter sehr empfehlenswert ist, Angaben aus einschlägigen Verbandszeitschriften, Hauszeitschriften oder Büchern nicht ungeprüft zu vertrauen, vor allem dann nicht, wenn es um nicht-juristische Zahlenkonstruktionen und Schlussfolgerungen daraus geht.

Der ZTR–Artikel hält nach der bereits im November 2011 von den beiden Autoren Fischer/Siepe geäußerten Kritik  zudem auch nach Würdigung und Auswertung der Zahlenbeispiele wissenschaftlichen Standards in Bezug auf Transparenz, Korrektheit, Schlüssigkeit keinesfalls stand. Da wäre erheblich mehr Sorgfalt zu erwarten gewesen.

Für weitere nachdenkenswerte Dokumente schauen Sie bitte nach bei:

http://www.startgutschriften-arge.de

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Friedmar Fischer

18.02.2014

Anlage SP_Zahlenbeispiele_ZTR

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Dr. Friedmar Fischer

Clara-Schumann-Str. 23, 75446 Wiernsheim, Germany

Tel.: (xx49)(0)7044 909894 Fax: (xx49)(0)7044 909896

E-Mail: friedmar.fischer@t-online.de

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