Dirk Momber kommentiert das Urteil des LSG NI, das ihn an die Rechtsprechung des 20. Senats des LSG-NW unter Vorsitz des Richters Weißling-Schregel erinnert. Keine soziale Gerechtigkeit an Deutschen Sozialgerichten!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
 
unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Mitglied Dirk Momber (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=dirk+momber), nimmt zum Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen (LSG-NI) mit dem Az.: L7AS 1794/15 (http://www.ak-gewerkschafter.de/2017/09/26/der-harald-thome-newsletter-342017-ist-online/ hier: Info-Punkt 4.) Stellung, dass ihn an die Rechtsprechung des 20. Senates des LSG-NRW unter Vorsitz des Richters Weißling-Schregel (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=wei%C3%9Fling+schregel) vom 18.05.2015 im Falle eines türkischen Mitbürgers erinnert.
 
 
Dort waren Dirk Momber, Manni Engelhardt und weitere AK-Mitglieder als Prozessbeobachter zugegen.
 
 
Wir haben die Stellungnahme des Kollegen Momber nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorie „LANDESSOZIALGERICHT“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/lsg-essen/) gepostet.
 
 
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
 
 
https://www.welt.de/img/newsticker/news1/mobile145398786/2462502877-ci102l-w1024/Hartz-IV-Empfaenger-duerften-zwangsverrentet-werden.jpg
 
 
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Dirk Momber meint:
 
 
 Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
 
am 13.06.2017 Urteilte das LSG Niedersachsen mit dem Az. L7AS 1794/15
Passbeschaffungskosten  sind nicht über den Mehrbedarf nach § 21 Abs 6 SGB ll  zu Übernehmen, sind aber auch nicht über den Regelbedarf im SGB ll oder Xll gedeckt, da hierin lediglich 25 Cent für die Beschaffung eines Personalausweises enthalten sind.
 
 
Ich kann mich an einen ähnlichen Fall  erinnern  den der Vorsitzenden des 20 Senates Herrn Weißling – Schregel vom 18. Mai 2015  erinnern, bei dem Manfred Engelhardt ich, so wie andere AK-Mitglieder zugegen waren, bei der der Vorsitzende Richter Weißling-Schregel allerdings noch dahingehend argumentierte, dass der Reisepass eines Türkischen Mitbürgers aber in den Regelbedarf fällt.
 
Der Kläger könnte nämlich laut Weißling-Schregels Argumentation die 25 Cent monatlich zurück gelegt haben. Er hätte dann nämlich, so Weisßling-Schregel weiter, nach 10 Jahren die 30 Euro zur Beschaffung seiner  Ausweispapiere  zusammen.
 
Hier sieht man einmal wieder, ganz gleich welches LSG man kontaktiert und wie immer die Argumentation der Vorsitzenden Richter/Innen auch ist und künftig sein wird, dass man sein Recht genau so wenig bekommt, wie man für 30 Euro heute noch einen Reisepass erwerben kann
 
Vermutlich fragen sich die Vorsitzenden Richter aber auch nur, was denn ein Harzer mit einem Reisepass will?
Denn Geld zum Reisen dürfte für die Hartz IV-Befroffenen gemäß unserer Sozialpolitik gar nicht vorhanden sein!
 
Konsequenter Weise sollte der Regelbedarf für Einbeinige dann auch auf nur einen Schuh reduziert werden, denn sonst könnten diese Betroffenen sich ja noch mit den nichtbenötigten Schuhen selbnstständig machen. 🙂
 
Mit kollegialen Grüßen
Dirk Momber (AK-Mitglied)
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