Dirk Momber kommentiert den 65. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts: „65 Jahre und kein bisschen weiser!“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Mitglied Dirk Momber (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=dirk+momber) hat  zu unserem Artikel vom 29.09.2016 unter dem Titel „65 Jahre BUNDESVERFASSUNGSGERICHT ist für die arbeitenden Menschen kein Grund zum Jubeln!“ ) http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/09/28/65-jahre-bundesverfassungsgericht-ist-fuer-die-arbeitenden-menschen-kein-grund-zum-jubeln/ ) einen Kommentar verfasst.

Diesen Kommentar haben wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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Dirk Momber ist der Meinung:

„Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

bezugnehmend auf den Artikel 65 Jahre Bundesverfassungsgericht darf ich als Betroffener, der mehrfache Abweisung seiner Verfassungsbeschwerden durch das Bundesverfassungsgericht erfahren hat – siehe hier „CAUSA MOMBER“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-momber), mich wohl berechtigt zu Wort melden.

Da mir jegliche verfassungsmäßigen Grundrechte durch das Bundesverfassungsgericht nach §§ 93 a, b, c BVerfGG genommen wurden, frage ich mich allen Ernstes, wo hier der Unterschied zwischen einem TTIP-Schiedsgericht und dem Bundesverfassungsgericht liegen soll?

Beide werden gleichermaßen immer für das Kapital argumentieren oder nach §§ 93 a, b, c BVerfGG sich jeder Verantwortung entziehen.

28 Millionen Euro auf 260 Mitarbeiter das macht 107.692,30 Euro pro Arbeitsplatz. Zieht man die schlecht bezahlten Justizdiener aus dieser Summe ab, so bleibt ein erkleckliches Sümmchen für unsere höchsten Richter der Republik und deren Bedürfnisse übrig.

2,3 Prozent der Beschwerden werden behandelt! 97,7 Prozent erhalten eine Ablehnung, davon wohl der größte Teil aufgrund von §§ 93 a, b, c  BVerfGG, da es in den meisten Fällen recht unbequem ist, jemandem die Beugung der grundgesetzlich garantierten Rechte zu erklären.

Es liegt hier keine Ineffizienz von 97,7 Prozent vor, sondern einfach eine politische und dem Lobbyismus frönende, optimierte Vermeidung von Entscheidungen zur Rechtsbeugung.

Im Rahmen von TTIP und CETA wird der Anteil der sogenannten ´§ 93 Entscheidungen´ wohl weiter zunehmen.

97,7 Prozent ist heute der Fall! Die Zukunft riecht noch nach mehr, nämlich nach 99,999 Prozent ohne Aussicht auf eine irgendwie geartete, obsiegende Entscheidung.

So kommt man hier von fast überflüssig, zu ganz überflüssig.

Das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT hat dadurch aus meiner Sicht eine negative Vorbildfunktion.

Es wurde 65 und kein bisschen weiser!

Dirk Momber“

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Bad birthday wish for the Federal Constitutional Court in Germany!

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