Dirk Altpeter: „Lasst uns diesen juristischen Sumpf trocken legen!“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Mitglied Dirk Altpeter macht aus seinem politischen Herzen keine „Mördergrube“ und greift mit einem Aufsatz – wenn auch unter Nichtnennumg der Namen von handelnden Personen – massiv die Justiz an! Dieser Aufsatz, der sehr gut in das Thema „Juristisches Tollhaus“ (http://ak-gewerkschafter.com/?s=juristisches+tollhaus) passt, dürfen und wollen wir Euch nicht vorenthalten. Kollege Altpeter nimmt darin kein Blatt vor seinem Mund! Aber lest selbst.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Dirk Altpeter schreibt:

„Wider die ‚Willkür‘ an deutschen Gerichten, weil eine erwiesene Lüge mit Hilfe von ‚Kumpanei‘ und massivem ‚Rechtsbruch‘ vereitelt wurde?

Der Berichterstatter hatte am 12.03.2015 eine Beschwerde gegen eine Richterin aus Düren beim OLG in Köln eingereicht, weil sie trotz Kenntnis eines Beschlusses des OLG Köln die Verfahrensgegnerin in einem familienrechtlichen Verfahren nicht aufforderte, ihre Einkommens- sowie Vermögensverhältnisse offenzulegen.

Daraufhin wurde diese Beschwerde von Seiten des OLG – Köln an die tatsächlich zuständige Beschwerdeabteilung des Landgerichtes in Aachen weitergereicht.

Bedingt durch weitere massive Rechtsbrüche, welche durch die Richterin des AG Düren in den einzelnen familienrechtlichen Verfahren verübt wurden, sah sich der Berichterstatter am 09.06.2015, 11.06.2015, 12.06.2015 sowie 25.06.2015 erneut gezwungen entsprechende Beschwerden an die zuständige Abteilung des Landgerichtes in Aachen zwecks Prüfung zu übersenden.

Hierauf wurde dem Berichterstatter unter dem 03.06.2015 von Seiten der speziellen Abteilung des Landgerichtes in Aachen schriftlich mitgeteilt, dass im Rahmen seiner Eingabe eine dienstliche Stellungnahme, der für befangen erklärten Richterin aus Düren eingeholt worden sei und das ein anschließender Gesprächstermin mit ihr stattfinden würde.

Am 03.07.2015 wurde dann schließlich dem Berichterstatter von Seiten des zuständigen Richters der Beschwerdeabteilung des LG-Aachen im Großen und Ganzen als Ergebnis mitgeteilt, dass die für befangen erklärte Richterin, den nicht vollstreckten Beschluss des OLG-Köln vom 04.04.2014 angeblich völlig übersehen hätte, welches ihr darüber hinaus zudem außerordentlich leid täte.

War dies eine reine ‚Schutzbehauptung‘ bzw. eine dreiste ‚Lüge‘?

Dies teilte der Berichterstatter am 08.07.2015 dem zuständigen Richter der Beschwerdeabteilung des LG-Aachen schriftlich mit. Hierauf erwiderte wiederum der zuständige Richter dieser Abteilung mit fadenscheiniger Begründung, dass er dies zur Kenntnis nehme, jedoch bliebe er trotzdem bei seiner Entscheidung.

Da der Berichterstatter eine solche Ignoranz nicht weiter hinnehmen wollte, übersandte er am 12.07.2015 sogar noch die entsprechenden Beweise an den zuständigen Richter des LG Aachen in Form eines Schreibens, welches der Bericht-erstatter bereits am 17.02.2015 dem unmittelbaren Vorgesetzten der für befangen erklärten Richterin aus Düren zusandte. Mit diesem Schreiben forderte der Berichterstatter den Vorgesetzten dieser Richterin auf, dafür zu sorgen, dass diese den Beschluss des OLG Köln vom 04.04.2014 vollstreckt, indem sie die Verfahrensgegnerin aufzufordern hätte, ihre Einkommens- sowie Vermögensverhältnisse offenzulegen.

Dieses Schreiben des Berichterstatters vom 17.02.2015 übergab der unmittelbare Vorgesetzte dieser Richterin aus Düren kurzerhand an die zuständige Familienabteilung des AG Düren und somit zuständigkeitshalber direkt an die für befangen erklärte Richterin!

Hierdurch steht eindeutig fest, dass die für befangen erklärte Richterin des AG Düren entweder schon in ihrer schriftlichen Stellungnahme oder im anschließenden persönlichen Gespräch, welches sie mit dem zuständigen Richter des LG-Aachen führen musste, schlichtweg gelogen hatte!

Diese Richterin hatte die Stirn, falsch zu behaupten, sie hätte angeblich den Beschluss des OLG Köln vom 04.04.2014 völlig übersehen, obwohl ihr dieser Beschluss aus zahlreichen Befangenheitsanträgen, die sich gegen sie bereits in der Vergangenheit richteten, vollends bekannt war. Zu diesen Befangenheitsanträgen gab sie sogar jedes Mal eine dienstliche Stellungnahme ab, wodurch sie, wie bereits vorgetragen, Kenntnis über diesen Beschluss hatte!

Bedingt durch weitere Ungereimtheiten, welche sich aus den geführten familien-rechtlichen Verfahren vor dem AG Düren ergaben, wandte sich der Berichterstatter am 13.07.2015 erneut mit einer Beschwerde an den zuständigen Beschwerderichter des Landgerichtes in Aachen und bezog sich darüber hinaus noch einmal am 15.07.2015 auf das Schreiben vom 13.07.2015, indem der Berichterstatter erneut darauf aufmerksam machte, dass die Richterin aus Düren hinsichtlich ihrer angeblichen Unkenntnis über den Beschluss des OLG-Köln vom 04.04.2014 nachweislich gelogen hatte.

Gleichzeitig wurde durch den zuständigen Beschwerderichter des Landgerichtes in Aachen wiederum ein Schreiben für den Berichterstatter erstellt, welches bei ihm am 18.07.2015 postalisch einging.

In diesem Schreiben, an dessen Inhalt dieser Richter aus Aachen selbst nicht glaubt, teilte er fadenscheinig mit, dass er bereits in seinem Schreiben vom 03.07.2015 eine Entscheidung nach umfassender Akteneinsicht getroffen hätte und er dem Berichterstatter diese damit ausreichend begründet hätte. Zudem machte er darauf aufmerksam, dass er gleichgerichtete Eingaben des Berichterstatters künftig als gegenstandslos behandeln würde.

Dies bedeutet, dass er offensichtliche ‚Rechtsbeugungen‘ sowie erwiesene ‚Lügen‘ seiner untergebenen Kollegin aus Düren nicht nur deckt, sondern sich über die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland stellt. Hierbei muss besondere Erwähnung finden, dass es sich hier um Personen der sogenannten ‚Rechtspflege‘ handelt und diese Personen einen ‚Diensteid‘ auf die ‚Bundesrepublik Deutschland‘ geschworen haben!

Wie kann es sein, dass Richter, die einen solchen ‚Diensteid‘ geschworen haben, so lügen dürfen, dass die Balken sich biegen und das solche dreisten Lügen auch noch durch ihre Vorgesetzten vollends gedeckt werden?

Dies ist mehr nur als ein Indiz dafür, dass etwas gewaltig faul sein muss in dieser

‚Bananenrepublik Deutschland! Diese Vermutung wird insbesondere durch immer mehr ähnlich gelagerter Berichte von sogenannten ‚Justizgeschädigten Personen’, die offensichtlich nicht mehr bereit sind, solche massiven ‚Missstände‘, die in unserer Justiz derzeit herrschen, weiter hinzunehmen. Es ist höchste Zeit, dafür sorgen, dass dieser ‚Justizsumpf‘ endlich trockengelegt wird!

Da ich mir ein solches justizwillkürliches Verhalten nicht weiter gefallen lasse, habe ich eine entsprechende Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diesen, offensichtlich vom rechten Wege abgekommenen Richter des Landgerichtes in Aachen an den zuständigen Justizminister für NRW, Herrn Thomas Kutschaty, mit folgendem krönendem Abschluss weitergeleitet, den ich bei Manni Engelhardts Artikel vom 16. Juli 2015 http://ak-gewerkschafter.com/2015/07/16/nichtgewuenschter-zwischenbescheid-des-justizministers-in-der-dr-weissling-schregel-sache/ entliehen habe, weil er sehr passend ist:

´´Mein Schreiben dient lediglich als Hinweis für Ihr Haus dahingehend, welche ´Kaliber´ Richter sich in Ihrem ´Beritt´ befinden. Mir ist bewusst, dass Richterinnen und Richter ´richterliche Unabhängigkeit´ genießen und über diesen Personen steht nur noch der ´blaue Himmel´. Allerdings werden alle Vorgänge durch den Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis dokumentiert und auf der Homepage des Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreises (AK) in der Kategorie ´Juristischen Tollhaus‘ (http://www.akgewerkschafter.de/?s=juristisches+tollhaus) veröffentlicht, damit das Volk in NRW und überall sieht, welche Juristen in seinem Namen (Un-)Recht sprechen. Diese Dokumentation passt dann auch sehr gut in das Buch des Herrn Dr. Norbert Blüm mit dem Titel ´EINSPRUCH´. Ich vertraue nicht auf die Justiz und auf das Justizministerium des Landes NRW, sondern lebe nach dem Grundsatz: ´Tue Recht und scheue niemand!´ Denn die am Beschwerdeverfahren 3133 E – 3237 beteiligten Richter haben für mich unter Beweis gestellt, dass man auf hoher See und bei der Justiz in ´Gottes Hand´ ist!´´

Dirk Altpeter“

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