Die IG-BAU-Basis hat den Schlichterspruch zum Mindestlohn angenommen! Jetzt sind die Arbeitgeber am Zug!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
wie wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) bereits mit Beitrag vom 20.12.2019 berichteten, hat die IG-BAU (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=ig-bau) für die Baubranche höhere Mindestlöhne über einen SCHLICHTERSPRUCH erzielt.
 
Diesen Beitrag könnt Ihr direkt durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen.
 
 
Wie bereits seit dem 09. Januar 2020 feststeht, hat die Basis der IG-BAU diesen Schlichterspruch und dessen Ergebnis angenommen.
 

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Dazu teilt die IG-BAU das nachstehende mit:

 

Handwerk und Industrie sind am Zug, Weg für Bau-Mindestlöhne freizumachen

 
 
© IG BAU (Alexander Paul Englert)
 
 
09.01.2020
 

Pressemitteilungen 2020

IG BAU gibt grünes Licht für neue Mindestlöhne auf dem Bau: Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt hat den Schlichterspruch zu Branchen-Mindestlöhnen im Bauhauptgewerbe angenommen. „Jetzt sind die Arbeitgeber am Zug, den Weg für eine Anhebung der Lohnuntergrenzen auf dem Bau endgültig freizumachen“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende, Robert Feiger.

Schlichter für das Bauhauptgewerbe ist der Präsident des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel. Bau-Gewerkschaft sowie Bauhandwerk und Bauindustrie hatten ihn auf den Plan gerufen, nachdem drei Verhandlungsrunden zu den Branchen-Mindestlöhnen ergebnislos geblieben waren.

In seinem Schlichterspruch hat sich Schlegel dafür ausgesprochen, die Lohnuntergrenze für Hilfsarbeiten auf dem Bau (Mindestlohn 1) bundesweit ab dem 1. April 2020 um 35 Cent auf 12,55 Euro pro Stunde anzuheben. Darüber hinaus soll der zweite Mindestlohn, den es in den alten Bundesländern und in Berlin für Facharbeiten gibt, erhalten bleiben und ebenfalls steigen – und zwar um 20 Cent: Dieser sogenannte Mindestlohn 2 würde dann ab April im Westen bei 15,40 Euro pro Stunde und in Berlin bei 15,25 Euro liegen. Der Schlichterspruch sieht vor, dass die neuen, gestiegenen Mindestlöhne eine Laufzeit bis Ende 2020 haben. Von ihnen würden, so die IG BAU, bundesweit mehr als 200 000 Bauarbeiter profitieren.

„Es ist wichtig, dass mit den Mindestlöhnen erneut ‚Lohn-Stoppschilder‘ nach unten gesetzt werden. Andernfalls würde der faire Wettbewerb auf dem Bau aus den Fugen geraten“, warnte Robert Feiger. Weigerten sich die Arbeitgeber, den Schlichterspruch anzunehmen, drohe die Lohnuntergrenze auf dem Bau auf das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns abzusacken.

„Genau das wäre allerdings ein Lockruf für Dumping-Firmen aus dem In- und Ausland. Sie würden all die Unternehmen des Bauhandwerks und der Bauindustrie wirtschaftlich abdrängen, die Tariflöhne zahlen, ordentliche Arbeit leisten und Qualität liefern“, sagte Carsten Burckhardt, der im IG BAU-Bundesvorstand für das Bauhauptgewerbe verantwortlich ist.

Schon deshalb erwartet die Bau-Gewerkschaft, dass der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) den Schlichterspruch akzeptieren. Am Freitag kommender Woche läuft die Frist hierfür ab.

Gewerkschaft nimmt Schlichterspruch an

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Online könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link diesen Beitrag direkt auf der Homepage der IG-BAU lesen.

> https://igbau.de/Handwerk-und-Industrie-sind-am-Zug-Weg-fuer-Bau-Mindestloehne-freizumachen.html !

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Wir fassen als AK zusammen:

Bis Freitag kommender Woche müssen sich die Arbeitgeber erklären. Laut Schlichterspruch soll der Mindestlohn für Hilfsarbeiter vom 1. April an um 35 Cent auf 12,55 Euro pro Stunde steigen. Der Mindestlohn für Facharbeiter in Westdeutschland und Berlin erhöht sich dann um 20 Cent auf 15,40 Euro beziehungsweise 15,25 Euro. Leider gibt es in den Flächenländern im Osten keinen Facharbeiter-Mindestlohn.

Der gesetzliche Mindestlohn (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=gesetzlicher+mindestlohn) beträgt im Jahr 2020 nur 9,35 Euro pro Stunde!

Das sind 3,20 Euro an tariflichem Mindestlohn für das Baugewerbe mehr.

Dergesetzliche Mindestlohn in Deutschlandbetrug im Jahr 2019 pro Stunde 9,19 Euro!

Aktuell beträgt der Mindestlohn  in Luxemburg 12,06 Euro (Stand: Dezember 2019).

Das müsste ein Signal dafür sein, den Deutschen Mindeslohn mindestens auf das Luxemburg-Niveau anzuheben.

Wir bleiben am Thema dran und werden weiter dazu berichten.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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