Die Gewerkschaft Ver.di teilt mit: Durch Einigung ist der Manteltarifvertrag in der Druckindustrie wieder in Kraft!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) heute (03.05.19) positiv zur Kenntnis genommen haben, ist der Manteltarifvertrag für die Druckindustrie (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=druckindustrie) wieder in Kraft.

Dazu teilt die Gewerkschaft Ver,di mit Online-Beitrag vom heutigen Tage das Folgende mit:

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Bildergebnis für fotos vom logo der gewerkschaft ver.di

Einigung: Manteltarifvertrag in der Druckindustrie wieder in Kraft

3. Mai 2019 | Die Tarifvertragsparteien der Druckindustrie haben am frühen Morgen des 3. Mai ein Ergebnis für die 134.000 Beschäftigten der Branche in Deutschland erzielt. Die Gewerkschaft ver.di teilte mit, der komplette Manteltarifvertrag mit seinen Anhängen werde rückwirkend ab 1. Oktober 2018 unverändert für zwei Jahre wieder in Kraft gesetzt. Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen sollen ab 1. Mai 2019 um 2,4 Prozent, ab 1. Juni 2020 um weitere 2 Prozent und zum 1. Mai 2021 noch einmal um 1 Prozent erhöht werden. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten vom 1. September 2018 bis zum 31. August 2021. Die Tarifkommission der Gewerkschaft tagt am Vormittag, um über das Ergebnis zu diskutieren und abzustimmen.

Der komplette Manteltarifvertrag soll rückwirkend wieder in Kraft gesetzt werden     Foto: Joachim E.Roettgers

Der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke sagte, mit dem Ergebnis seien „massive Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen verhindert“ worden. „Nur der ausdauernde Streikdruck in den Betrieben hat die Spaltung der Belegschaften verhindert und einen Lohnabschluss möglich gemacht“, sagte Werneke.

ver.di und der Bundesverband Druck und Medien vereinbarten für die nächsten Monate weitere Gespräche, bei denen es auch um die Forderung der Gewerkschaft nach einer Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge gehen soll.  Die Verhandlungen dazu seien ergebnisoffen. Sollte es dabei zu keiner Verständigung über eine Neuregelung des Manteltarifvertrags kommen, befindet sich der Vertrag ab dem 1. Mai 2021 in der Nachwirkung.

Die Tarifvertragsparteien vereinbarten eine Erklärungsfrist bis zum 31. Mai 2019.

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Wer den Artikel online auf der Homepage der Gewerkschaft Ver.di direkt lesen möchte, der/die klicke bitte den nachstehenden Link an

> https://www.verdi.de/themen/nachrichten/++co++b696cfa4-6d86-11e9-8abe-525400940f89 !

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Wir bleiben am Thema dran und werden weiter dazu berichten!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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