Die GDL teilt mit: Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat entschieden – Die Streiks der GDL sind verhältnismäßig, zulässig und rechtmäßig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
über die laufende Tarifaussnandersetzung zwischen der GDL und der DEUTSCHEN BAHN AG (DB) haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) bis dato kontinuierlich berichtet, wie Ihrn es nach dem Anklicken des hier stehenden Links nachlesen könnt.
Heute teilt die GDL mit, dass der Arbeitgeberantrag auf Erlass einer EINSTWEILGEN VERFÜGUNG gegen den Bahnstreik beim Arbeitsgericht Frankfurt abgewiesen wurde.

11. März 2024
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Die Streiks der GDL sind verhältnismäßig, zulässig und rechtmäßig.
Die Deutsche Bahn ist erneut mit dem Versuch gescheitert, die Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vor Gericht verbieten zu lassen. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main wies einen entsprechenden Antrag der DB am Abend des 11. März 2024 zurück.
„Das Gericht hat es zum wiederholten Male bestätigt: Die Streiks der GDL sind verhältnismäßig, zulässig, rechtmäßig und somit geeignet, die berechtigten Forderungen der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner mittels Arbeitskampf weiter zu verfolgen“, so der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky. „Wir hoffen insofern, dass das Landesarbeitsgericht Hessen die Rechtmäßigkeit unserer Arbeitskampfmaßnahmen bestätigt.“
Pressemitteilung
Dieser Beitrag wurde unter
GdL,
Tarifpolitik veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den
Permalink.