Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) können wir es nicht fassen. Das Frankfurter Landgericht hat eine antisemitische Entscheidung getroffen.
Das Landgericht selbst teilt dazu auf seiner Homepage die Entscheidungs und ihre Kurzbegründung mit. Diese könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen:
https://lg-frankfurt-justiz.hessen.de/irj/LG_Frankfurt_Internet?cid=74d02f95925f9afb90646534fa22727b
Urteil als PDF
Dazu titelt die Deutsch-Iralelische Gesellschaft auf ihrer Homepage:
„Kein arabischer Rassismus auf deutschem Boden!“
Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf diesen Artikel vom 17.11.17:
http://www.dig-aachen.de/2017/11/17/kein-arabischer-rassismus-auf-deutschem-boden/ !
Desweiteren haben wir Euch nachstehend noch zwei Links mit gepostet, die Euch nach dem Anklicken jeweils auf zwei weitere Presseartikel zum Thema führen.
Der erste Link führt Euch auf die Homepage der SHZ. Der zweite Link führt Euch auf die Homepage der BILD-Zeitung.
Dieses Urteil passt wieder einmal prima in die Landschaft einer „BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland), die sich hier nicht in einer besonderen historischen Verpflichtung sieht.
Der Holocaust scheint der Spruchkammer des Frankfurter Landgerichts scheinbar nicht mehr erinnerlich zu sein?
Sie stellt in ihrer Entscheidung des „Kuweitische Einheitsgesetz zum Israel-Boykott“ aus dem Jahre 1964 über unser Grund Gesetz!
Das ist für uns nicht nachvollziehbar und lässt uns deutlich antisemitische Tendenzen eines „JURISTISCHEN TOLLHAUSES“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=juristisches+tollhaus) erkennen.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-