DGB fordert die Modifikation (Verbesserung) des kollektiven Arbeitsrechts!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir positiv registriert, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit Datum vom 02. August 2016 seinen Beschluss zur Verbesserung der Mitbestimmung (kollektives Arbeitsrecht) veröffentlicht hat.

Die Forderung lautet: MITBESTIMMUNG FÜR BETRIEBS- UND PERSONALRÄTE VERBESSERN!

http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2015/10/dgb_offensivemitb.jpg

Der DGB (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/dgb/) hat seine diesbezüglichen Forderungen online gestellt. Sie können durch den Klick auf den nachstehenden Link auf der Homepage des DGB aufgerufen werden:

http://www.dgb.de/themen/++co++b7c9951e-5885-11e6-9b6c-525400e5a74a !

Die Zeitverhältnisse erfordern auf jeden Fall eine Modifizierung des kollektiven Arbeitsrechtes, damit das Betriebsverfassungs- und die Personalvertretungsrechte effiziente Handlungsinstrument für Betriebs- und Personalräte im Interesse der abhängig Beschäftigten in Deutschland bleiben!

Besonders wichtig wäre die Durchsetzung der vom DGB geforderten VEREINFACHUNG DER BETRIEBSRATSWAHLEN inklusive VERBESSERUNG DES SCHUTZES DER BETRIEBSRÄT/INNEN. Dies ist vor dem Hintergrund, dass weniger als die Hälfte der Kolleginnen und Kollegen in Betrieben arbeiten, wo es einen Betriebsrat gibt!

Die komplette Beschlussunterlage könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und downloaden:

https://www.dgb-bestellservice.de/besys_dgb/pdf/DGB10020.pdf !

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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