Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir das Statement des stellv. Bundesvorsitzende der GdP (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/tarifpolitik/gdp/) zum Fußballkostenurteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bremen (https://www.nwzonline.de/fussball/kosten-fuer-polizeieinsaetze-was-bedeutet-das-bremer-urteil-fuer-den-fussball_a_50,0,4015454662.html) zur Kenntnis genommen.
Kollege Arnold Plickert
(Foto aus https://www.gdp.de zeigt den stellv. GdP-Bundesvorsitzenden Arnold Plickert.)
erklärt das Bremer OVG-Urteil für ein NICHTSÄNDERNDES URTEIL.
Dieser Auffassung können wir uns als AK nur anschließen.
Die Pressemitteilung der GdP haben wir nachstehend im Print zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
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Pressemeldung Gewerkschaft der Polizei
Bundesvorstand
Berlin, 21. Februar 2018
GdP zu Bremer Fußballkostenurteil
Plickert: Clubs würden wahrscheinlich weniger Geld für Prävention ausgeben
Berlin. Im Streit um die Kostenerstattung bei Hochrisikospielen der Fußballbundesliga erwartet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine Klärung erst in letzter Instanz. „Für die Polizei hat das heutigeUrteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts zunächst keine Auswirkungen. Nach wie vor hängt der sogenannte Kräfteansatz bei der Sicherung von Ligaspielen von den Lageeinschätzungen der Polizei ab. Daran wird dieses Urteil und auch folgende nichts ändern“, stellte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Arnold Plickert am Mittwoch in Fulda am Rande einer GdP-Bundesvorstandstagung fest.
Nichtsdestotrotz habe das Urteil in GdP-Reihen für Überraschung gesorgt, sagte Plickert. Bisher sei man davon ausgegangen, dass der Staat für die Sicherheit von Ereignissen im öffentlichen Raum und entsprechendem Interesse zuständig sei.
Sollte das Urteil am Ende rechtskräftig werden, so befürchtet die GdP eine deutliche finanzielle Zurückhaltung bei Präventionsmaßnahmen der Fußballvereine. Zugleich forderte der GdP-Vize, die dann fließenden Gelder ausschließlich für Polizeiaufgaben zu verwenden und nicht in Landeshaushalten versickern zu lassen.
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