Der NEWSLETTER Nummer 01/2019 des Kollegen Harald Thomé ist online gestellt worden!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) möchten wir darauf hinweisen, dass im angelaufenen Jahr 2019 schon ein NEWSLETTER des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)

Bildergebnis für fotos von harald thomé und tacheles e.v.

bei Bildergebnis für fotos von harald thomé und tacheles e.v. online gestellt worden ist.

Der NEWSLETTER Nummer 1/2019 (Auf der Homepage von Tacheles e.V. ist er als Nummer 02/2019 fälschlichwerweise ausgewiesen!) beinhaltet gleich im 1. Informationsabsatz einen wichtigen Aufruf. Diesen haben wir in seiner Gänze nachstehend zu Eurer Information in diesen Beitrag gepostet.

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  1. Aufruf zur Beteiligung an der Onlineumfrage zu Sanktionen anlässlich der Anhörung beim BVerfG zu den Sanktionen im SGB II am 15. Januar

Am 15. Januar 2019 findet vor dem Bundesverfassungsgericht eine Anhörung zu den Sanktionen im SGB II statt. Es geht um die Verfassungskonformität der Sanktionen im SGB II.

Das Verfassungsgericht hat auch den Verein Tacheles als sogenannter sachverständiger Dritter zur Anhörung geladen. Um die Wirkungen und Folgen von Sanktionen dem Verfassungsgericht umfangreich vorlegen zu können haben wir die Umfrage gestartet. So können wir möglichst viele Erfahrungen aus der Praxis zusammenbringen und vorlegen:

Zielgruppen der Umfrage sind:   

  • Die Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB III (volle Leistungsbezieher und auch Aufstocker), ungesichert Beschäftigte und ehemaliger Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II 
  • Berater und Beraterinnen, Anwäl/Innen, Betreuer*innen, Verbandsvertreter*innen, Sozialarbeiter*innen die Betroffene in allen möglichen Lebenslagen unterstützen, 
  • Mitarbeiter*innen von Jobcentern und anderen Sozialleistungsträgern 

Durch die Teilnahme könnt Ihr/Sie konkret eure Meinung zur Sinnhaftigkeit und Wirkung von Sanktionen im SGB II dem Bundesverfassungsgericht mitteilen.

Ferner beinhaltet die Umfrage ein Feld für Rückmeldungen: Wir haben dort tausende von Rückmeldungen erhalten. Die dort kommenden Meldungen sind absolut eindrucksvoll, erschreckend und berührend.

Wir haben uns entschlossen, diese Rückmeldungen redaktionell aufzuarbeiten und dann komplett (und anonymisiert) dem Verfassungsgericht vorzulegen. Das Gericht soll so authentische Meinungen zu den Folgen und Wirkungen des Sanktionsregimes im SGB II erhalten.  

Normalerweise wird nur über die Hartz IV-Bezieher*innen geredet, wir wollen sie mit der Veröffentlichung selbst zu Wort kommen lassen und sie selber vor dem Gericht reden lassen. 

Die Umfrageergebnisse können ein klein wenig die Diskussion um Sanktionen in Karlsruhe und für zukünftige gesetzgeberische Änderungen in Bezug auf Sanktionen beeinflussen. Daher rufen wir zur weiteren aktiven Teilnahme auf. Aktueller Stand sind 7.527 Antworten.

Die Umfrage ist bis zum 10. Januar 2019 freigeschaltet. Sie ist anonym, sie dauert ungefähr 5 Minuten.

Hier nun der Link zu der Onlineumfrage: https://www.umfrageonline.com/s/Sanktionsumfrage

Wir als Vorbereitungsteam, freuen uns auf Teilhabe und Weiterverbreitung in Euren/Ihren Netzwerken! Wir werden die Ergebnisse hinterher selbstverständlich der interessierten Öffentlichkeit vorlegen. Denn es kommen eine Reihe spannende und auch für uns unerwartete Antworten.  

Auch den 2.Informationsbeitrag haben wir an dieser Stelle direkt zu Eurer Kenntnisnahme in diesen Beitrag gepostet.

  1. Kundgebung in Karlsruhe am 15. Januar

Von verschiedenen Gruppen und Einzelkämpfer*innen wird es am 15. Januar in Karlsruhe eine Protestkundgebung vor dem Verfassungsgericht geben. Diese

beginnt um 9:00 Uhr,
gegenüber dem Eingang des Verfassungsgerichts
und rund um den Schlosspark in Karlsruhe.

Ich möchte die Betroffenenorganisationen, Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften,  Parteien und alle die sich gegen das Hartz IV-Sanktionssystem positionieren aufrufen auch nach Karlsruhe zu kommen und vor dem Gericht Euren Protest zum Ausdruck zu bringen.

Am 15. Januar auf nach Karlsruhe!

Hier ein Flyer der zu der Veranstaltung aufruft: https://tinyurl.com/y8c6d3g7

Den kompletten NEWSLETTER 1/2019 könnt Ihr durche den Klick auf den nachstehenden Link online auf der Homepage von TACHELES e.V. lesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/nl-harald-thome/thome-newsletter-302018-vom-18082018/ !

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Wir haben den Beitrag selbstverständlich auch wieder in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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