Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die Kollegen und Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Mitglieder Heinrich Vossen (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=heinz+vossen) und Günter Grotenclos kommentieren in die „CAUSA OHLEN“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-ohlen/) und nehmen dabei auf die jüngsten Veröffentlichungen, die Ihr durch das Anklicken der nachstehenden Links aufrufen könnt, Stellung:
und
Wir haben die Stellungnahme in ihrer Gänze nachstehend zu Eurer Kenntnisnahme veröffentlicht und in die „CAUSA OHLEN“ archiviert.
Für den AK Dirk Momber – V.i.S.d.P.G. –
„Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als gestandene Gewerkschaftskollegen nehmen wir wohltuend die Vorabmitteilung des Landgerichts Aachen gegen den KASSENDIEB mit Namen Franz-Josef Ohlen zur Kenntnis. Offensichtlich hat sich die 8. Zivilkammer des Landgerichts nicht auf das ´NARRENSCHIFF´ des Ohlen – trotz vorkarnevalistischer Zeit – locken lassen. Nein, im Gegenteil, hat die 8. Zivilkammer hier an Deutlichkeit in ihrer Vorabmitteilung vom 29.01.16 nichts zu wünschen übrig gelassen!
Der Rechtsanwältin des Ohlen müssen wir jedoch attestieren, dass diese sich schon auf dessen „NARRENSCHIFF“ befindet. Dort ist sie dabei, sich gut zu verstecken! Aber jede Narretei hat auch einmal ihr Ende. Dann sprechen wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) KLARTEXT!
Wir holen uns unser, durch Franz-Josef Ohlen gestohlenes Geld bzw. die entstandenen Folgekosten dazu auf Cent und Euro zurück, koste es was es wolle und wenn es noch weitere fünf Jahre oder länger dauert! Solche Kassendiebe dürfen in unserer Gesellschaft niemals durch die Justiz geschützt werden!
Und verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes werden wir rundum ALLE sein! Da kann Ohlen und seine sich versteckende Rechtsanwältin ganz sicher sein!
gez. Heinrich Vossen & gez. Günter Grotenclos“
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