Der HARALD THOMÉ – NEWSLETTER 17/2015 vom 06.07.2015 ist hier eingetroffen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute erreichte uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der Newsletter 17/2015 vom 06.07.2015 des Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thomé). Dieser Newsletter beinhaltet u.v.a. auch den Info-Punkt 3., der sich mit der „Anhörung im Bundestag über die Sanktionen“ befasst. Hier sollten laut Kollegen Thomé prophylaktische Widersprüche durch die Betroffenen eingelegt werden.

Aber lest bitte nachstehend selbst, denn wir haben zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme den kompletten NEWSLETTER wieder auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Harald Thomé hat das Wort (Newsletter 17/2015):

„Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter, dieser heute zu folgenden Themen:

1. Interessanter Ansatz: SG Bayreuth sieht KdU Richtlinie wegen fehlender Veröffentlichung einer Verwaltungsvorschrift als unwirksam an
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Das SG Bayreuth hat einen neuen Strang der KdU Debatte eröffnet. Es sieht die KdU Richtlinie, basierend auf einem sog. „schlüssigem Konzept von A & K“ vom Jobcenter Fichtelgebirge als unwirksam an, da KdU RiLi’s eine Verwaltungsvorschrift mit unmittelbarer Außenwirkung darstellten die gegenüber Dritten ordnungsgemäß bekannt zu geben sei. Das SG Bayreuth bezieht sich auf ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil aus Nov. 2004 (zur Pauschalierung im BSHG)und leitet daraus ab, dass wegen fehlender förmlicher Bekanntgabe, die Verwaltungsvorschrift mit Außenwirkung unwirksam sei.

Das Urteil gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/SG-Bayreuth-vom-26.05.2015.pdf

Die Argumentation im Urteil ist inhaltlich und systematisch richtig. Es ist daher zu empfehlen, diese Debatte aufzugreifen und zu vertiefen und mit Musterwidersprüchen und Ü-Anträgen KdU-Reduktionen dahingehend anzugreifen und dies zu gerichtlichen Überprüfungen kommen zu lassen da außerhalb der KdU – Satzungen in (fast?) keiner Kommune eine Bekanntmachung in entsprechender Form erfolgte.

2. Rechtsfehler bei KdU-Angemessenheitsermittlung
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Dorothea Wolff vom Sozialforum Göltzschtal hat sich von einer anderen Seite her mit den Ermittlungsmethoden der KdU-Angemessenheit beschäftigt und hat in einem Infoblatt und einer Power-Point-Präsentation die Angriffspunkte von sog. schlüssigen Konzepten bei A & K ihre Ansätze zusammengetragen. Die Materialien gibt es hier, das Flugblatt: http://www.harald-thome.de/media/files/Infoblatt-Rechtsverst–e-KdU-5-2015.pdf und die Präsentation: http://www.harald-thome.de/media/files/Pr-sentation-Rechtsverst–e-KdU-5-2015.pdf
Ich möchte an der Stelle meine Hochachtung und Dank für die Kollegin aussprechen, die sich mit über 80 Jahren konsequent und engagiert für die Rechte der Armen und Entrechteten einsetzt.

3. Anhörung im Bundestag zu Sanktionen
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Am 29.06. gab es im Ausschuss für Arbeit und Soziales eine öffentliche Anhörung zu den SGB II – Sanktionen, dort sprachen sich die Obrigkeitsvertreter für die Beibehaltung von Sanktionsmöglichkeiten im SGB II aus. Vertreter aus dem Bereich der Wirtschaft nannten das System der Sanktionen ausgewogen. Auch Landkreistag und Städtetag sprachen sich – ebenso wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) – gegen eine generelle Abschaffung oder ein Moratorium der Sanktionen aus. Klare Ablehnung kam von der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, aber auch von der Diakonie Deutschland sowie der Nationalen Armutskonferenz. Weitere Infos dazu: http://sozialberatung-kiel.de/2015/06/30/streit-um-sgb-ii-sanktionen/ und hier: http://tinyurl.com/orpq4f8 , die Wortprotokolle gibt es hier: http://tinyurl.com/qj8cae8

An der Stelle nochmal der Hinweis, unter Bezugnahme auf den Gothaer Vorlagebeschluss zum BVerfG sollten alle Sanktionsbetroffenen gegen kommende Sanktionen Widerspruch einlegen und bis Jan. 2014 Betroffene Überprüfungsantrag, falls das BVerfG feststellen sollte, dass Sanktionen teilweise rechtswidrig waren.

4. BfDI: Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2013 und 2014
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff stellt den 25. Tätigkeitsbericht Ihrer Behörde vor. Dort sind natürlich auch Datenschutzverstöße im SGB II Kontext benannt. Die entsprechenden Infos gibt es ab Seite 165 hier: http://tinyurl.com/pfv2jne

4. BVerfG: Ablehnung eines Beratungshilfeantrags erfordert förmliche Entscheidung
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Das BVerfG hat in einer sehr wichtigen Entscheidung klargestellt, wenn ein Antrag auf anwaltliche Beratung nach dem Beratungshilfegesetz, also ein beratungsschein, abgelehnt wird, muss hierüber förmlich entschieden werden, um dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zu genügen. Das bedeutet, es hat kein „Wegschicken“ mehr durch mündlichen Hinweise durch den Rechtspfleger zu laufen, sondern es hat eine schriftlich begründete Ablehnung zu erfolgen. Zudem sei eine Verweisung auf eine
Beratungsstelle der Behörde, gegen die Widerspruch eingelegt werden soll, unzumutbar, so das BVerfG – Az.: 1 BvR 1849/11) Mehr dazu hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-038.html

5. EuGH-Generalanwalt: Hartz IV-Ausschluss für EU-Ausländer in den ersten drei Monaten zulässig
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EU-Bürger, die sich in einen Mitgliedstaat begeben, deren Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, dürfen während der ersten drei Monate vom Harzt IV-Bezug ausgeschlossen werden. Diese Ansicht vertritt der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Wathelet in seinen Schlussanträgen vom 04.06.2015. Denn anderenfalls bestünde die Gefahr einer Massenzuwanderung. Würden die Leistungen allerdings – entgegen seiner Ansicht – als Leistungen eingestuft, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen, müsse das Bestehen einer tatsächlichen Verbindung mit dem Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats nachgewiesen werden können (Az.: C-299/14). Mehr dazu hier: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/eugh-kein-hartz-iv-fuer-eu-buerger-in-ersten-drei-monaten-a-1037139.html

6. LSG Hessen: Auszahlung bei Abschluss eines Handyvertrags ist nicht als Einkommen zu berücksichtigen
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Erhält ein Hartz-IV-Empfänger aufgrund eines „Cash-statt-Handy-Geschäfts“ anstelle der subventionierten Handy-Kaufoption eine Sofortauszahlung, so ist diese bei der Prüfung der Hilfsbedürftigkeit nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Sofortauszahlung geringer ist, als die Gebühren, die der Hartz-IV-Empfänger ohne Telefonie an das Mobilfunkunternehmen zahlt. Denn insoweit komme es nicht zu einem Vermögenszuwachs, der zur Deckung des Lebensunterhaltes verwendet werden könnte. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (LSG Hessen , Urteil vom 15.04.2015 – L 6 AS 828/12)

7. Nächste Grundlagenseminare zum SGB II in: Rostock, München, Wuppertal, Berlin, Leipzig, Hamburg, Freiburg, Frankfurt, Dresden und Stuttgart =================================================================
Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen. Diese finden statt am 13./14. Juli in Rostock (1. Platz noch frei), am 29./30. Juli in München (1. Platz noch frei), am 03./04. Aug. in Wuppertal (1. Platz noch frei), am 31. Aug./01.Sep. in Berlin (1. Platz noch frei), am 05./06.Okt. in Leipzig, am 28./29. Okt. in Hamburg, am 02./03. Nov. in Freiburg , am 09./10. Nov. in Wuppertal, am 16./17. Nov. in Frankfurt, am 23./24. Nov. in Dresden, am 25./26. Nov. in Berlin und am 30. Nov./01. Dez. in Stuttgart statt.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

8. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 22./23. Juli in Freiburg, am 11. Aug. in Wuppertal und am 12. Okt. in Frankfurt
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In dieser Fortbildung wird die systematische das Existenzminimum unterschreitende Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet am 22./23. Juli in Freiburg (zweitätig), am 11. Aug. in Wuppertal und am 12. Okt. in Frankfurt statt.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

9. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 24./25. Aug. in Erfurt und am 07./08. Dez. in Frankfurt =========================================================
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hingucken muss. Diese biete ich am 24./25. Aug. in Erfurt und am 07./08. Dez. in Frankfurt an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

10. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 10. Aug. in Wuppertal
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet am 10. Aug. in Wuppertal statt. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

11. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 17. Sep. in Stuttgart, am 13. Nov. in Wuppertal und am 27. Nov. in Berlin
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Diese Fortbildung biete ich am 17. Sep. in Stuttgart, am 13. Nov. in Wuppertal und am 27. Nov. in Berlin an.
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

12. Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 15. Sep. in Stuttgart und am 04. Dezember in Wuppertal =========================================================
Aufgrund des hohen Bedarfes findet diese Fortbildung an folgenden Daten und Orten statt: am 15. Sep. in Stuttgart und am 04. Dezember in Wuppertal biete ich diese Spezialfortbildung für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten an. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

13. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 26./27. Okt. in Wuppertal und am 09./10. Nov. in Stuttgart
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

14. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 20. Nov. in Hamburg-Harburg und am 30. Nov. in Wuppertal
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de“
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