Der Harald Thomé – NEWSLETTER 04/2016 liegt vor!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hat uns soeben der Newsletter 04/2016 vom 29.01.2016 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

Diesen NEWSLETTER haben wir zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme sowohl direkt auf unsere Homepage als auch in die Kategorien “HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik/) gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Harald Thomé teilt mit:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter, der heutige zu folgenden Themen:

1. Das Rechtsvereinfachungsgesetz soll auf den Weg gebracht werden
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Die Regierungspropaganda beginnt zu laufen, dass 9. SGB II-ÄndG wird nun „Entbürokratisierung“ des Hartz IV Gesetztes genannt, mal gucken ob es noch den Arbeitstitel „SGB II – Entbürokratisierungsgesetz“ erhält. Tatsächlich ist es aber in weiten Teilen ein das SGB II-Recht Verschärfungsgesetz. In einer Vielzahl von Stellen soll BSG –Rechtsprechung ausgehebelt werden, vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderungen werden nicht umgesetzt, in einer Reihe von Punkten soll durch spezielle Regelungen das allgemeine Sozialrecht für SGB II’er als nicht anzuwendendes Recht erklärt werden.

Daher der Hinweis, es handelt sich nicht um ein Entbürokratisierungsgesetz, sondern um ein Gesetz mit dem das Sonder- und Entrechtungsrecht von SGB II’lern weiter verfeinert und ausgebaut werden soll.

Daher empfehlen wir nochmal einen Blick auf die Tacheles Fachstellungnahme in der wir das weitgehend ausgearbeitet haben, diese gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_9._SGB_II-AEndG_V_-_12.11.2015__End.pdf
Diese als Ausschussdrucksache mit 19 Seiten: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_18_11_484.pdf

SZ zu den geplanten SGB II Änderungen: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/buerokratie-wie-nahles-die-jobcenter-buerokratie-zerschlagen-will-1.2833387

2. Fahrplan zum Rechtsverschärfungsgesetz
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Hier nun der konkrete Fahrplan zu den geplanten SGB II – Änderungen:
Kabinett 03.02.2016
Bundesrat, 1. Durchgang 18.03.2016
Bundestag, 1. Lesung 14.04.2016
Bundestag, 2. + 3. Lesung 09.06.2016
Bundesrat, 2. Durchgang 08.07.2016
Inkrafttreten 01.08.2016

Konkret, soll somit das SGB II – Verschärfungsgesetz zum 01.08. 2016 in Kraft treten.

3. Die geplante Änderungen
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Gegenüber dem vorherigen Referentenentwurf vom 12.10.2015 gibt es in der nun bekannt geworden Version vom 02.12.2015 ein paar Änderungen. Offensichtlich ist schon mal, dass die geplanten Regelungen zur temporären Bedarfsgemeinschaft wieder draußen sind.
Hier hat der bisherige Protest wohl schon Erfolg gezeigt!
Diese dazustellen, ist mir in der Kürze der Zeit nicht möglich. Ob allerdings die Version vom 02.12.2015 die ist, die nächste Woche dem Kabinett vorgelegt wird ist uns nicht bekannt. Kann sich also noch ändern.

Hier geht es nun zum Referentenentwurf vom 02.12.2015: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Entwurf_9_SGBIIAEndG_Stand_2.12.15.pdf

und hier zu einem Vergleich alter Referentenentwurf und neuer, so werden die gewollten Änderungen am deutlichsten: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/9_SGB_II_Vergleich_GE_RefE.pdf

4. Abschließende Bemerkung
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Die kritische Debatte um die geplanten Änderungen haben schon was genutzt, das reicht aber nicht. Die Debatte muss weitergehen und der Druck erhöht werden. Dazu möchte ich auffordern. Ich möchte aber auch auffordern, an dem bundesweiter Aktionstag am 10. März unter dem Motto: Ansprüche verteidigen – Sanktionen abschaffen! Sich zu beteiligen. Mehr dazu hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1949/

5. Nächste Grundlagenseminare zum SGB II am 29.Feb./01. März in Freiburg, am 29./30. März in Stuttgart, am 31. März/01. April 2016 in Wuppertal, am 11./12. April in Dresden und in Leipzig, Wuppertal, Hamburg, Hannover, Berlin, Erfurt und München und weitere Städte
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Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen. Anfang nächsten Jahres finden folgende statt: am 29.Feb./01. März in Freiburg, am 29./30. März in Stuttgart, am 31. März/ 01. April in Wuppertal, am 11./12. April in Dresden, 19./20. Mai in Leipzig, am 23./24. Mai in Wuppertal, am 25./26. Mai in Hamburg, am 06./07.Juni in Hannover, am 13./14. Juni in Berlin, am 15./16. Juni in Erfurt und am 20./21. Juli in München und weitere Städte.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

6. SGB II-Intensivseminar am 25.-29. April in Wuppertal
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Am 25. – 29. April führe ich ein fünftätiges SGB II-Intensivseminar zum SGB II durch. Dort werden wir das SGB II viel tiefer durchgegangen, es gibt mehr Zeit für die Feinheiten haben und alle TeilnehmerInnen sind danach gewiss völlig platt, haben aber den Zugang zum „Recht verstehen“, zur Systematik, wo und wie man/frau gucken muss bekommen. Ich kann daher gerade diese Fortbildung nur empfehlen. Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

7. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 22./23. März in Frankfurt, am 04./05. April in Berlin, am 20./21. Juni in Freiburg und am 15./16. August in Erfurt
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Diese biete ich am 22./23. März in Frankfurt, am 04./05. April in Berlin, am 20./21.Juni in Freiburg und am 15./16. August in Erfurt an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

8. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 17. März in Hamburg, am 22. Juni in Frankfurt, am 08. Aug. in Hannover und am 22. Aug. in Dresden
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet am 17. März in Hamburg, am 22. Juni in Frankfurt, 08. Aug. in Hannover und am 22. Aug. in Dresden statt.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

9. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 15. März in Erfurt, am 17. Mai in Wuppertal, am 23. Aug. in Dresden und am 06. September in Frankfurt
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Diese Fortbildung biete ich am 15. März in Erfurt, am 17. Mai in Wuppertal, am 23. Aug. in Dresden und am 06. September in Frankfurt an.

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

10. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 19. Feb. in Hamburg, am 03. Mai in Wuppertal und am 05. Sept. in Frankfurt
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Auf vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr am 19. Februar in Hamburg, am 03. Mai in Wuppertal und am 05. Sept. in Frankfurt anbieten. Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

11. Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 23. Juni in Frankfurt
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Diese Fortbildung biete ich im nächsten Jahr am 23. Juni in Frankfurt an. Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

12. Grundlagenseminar: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 1./2. Feb. 2016 in Berlin, 15./16. Feb. 2016 in Frankfurt/M, 4./5. Apr. 2016 in Wuppertal und 14./15. Apr. 2016 in Hamburg-Harburg +++ noch Plätze frei – auch kurzfristige Anmeldung ist möglich +++
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

13. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 3. Feb. 2016 in Berlin, 9. Mai 2016 in Wuppertal und 23. Mai 2016 in Frankfurt/M
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal“

http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de

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