Der Einspruch der Erdogan-Partei AKP gegen die Kommunalwahl in Istanbul wurde durch die Wahlbehörde in der Türkei abgeschmiert!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) bleiben wir beständig am Thema „DER ERDOWAHN DES ERDOGAN“ dran, wie Ihr es durch das Anklicken der nachstehenden Links aufrufen und nachlesen könnt.

> http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=erdowahn !

> http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=erdogan !

Den jüngsten Beitrag zum Thema hatten wir am 03. April 2019 zur angefochtenen Kommunalwahl in Istanbul auf unserer Homepage veröffentlicht.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf diesen Beitrag.

> http://www.ak-gewerkschafter.de/2019/04/03/erdogans-akp-ficht-das-kommunalwahlergebnis-in-istanbul-an-ein-schelm-der-boeses-dabei-denkt/ !

Wie jetzt die Medien berichten, hat die zentrale Wahlbehörede YSK den Einwand der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP des Präsidenten Recep Tayyip Erdogan abgelehnt.

Das ist eine erneute Schlappe für Erdogan.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch auf einen Artikel der 

Bildergebnis für fotos vom logo von zeit online

zum Thema.

> https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-04/kommunalwahlen-tuerkei-neuauszaehlung-akp-wahlkommission !

Auf die Reaktionen des Diktators dürfen wir gespannt sein.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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