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Deutscher Gewerkschaftsbund
Stand: Oktober 2019
Mindestlohn, Hartz IV, Rente, Kindergeld, Beitragsbemessungsgrenzen und Steuerfreibeträge – 2020 ändert sich wieder einiges für Beschäftigte, Versicherte sowie Leistungsempfängerinnen und -empfänger in Deutschland. Ein Überlick.
- Hartz IV 2020
- Zugpreise 2020
- Rentenangleichung Ost/West 2020
- Entsenderichtlinie 2020
- Brückentage 2020
- Flugpreise 2020
- Beitragsbemessungsgrenzen 2020
- Verpflegungspauschale 2020
- Mindestlohn 2020
- Kinderzuschlag 2020
- Unterhaltsbedarf 2020
- Steuerfreibeträge 2020
Hartz IV-Sätze steigen
Der Regelsatz für Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II steigt 2020 für Alleinstehende von 424 Euro auf 432 Euro pro Monat.
Regelsatz ab 1.1.2020 | Veränderung gegenüber 2019 | Regel-bedarfsstufe | |
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Alleinstehend/Alleinerziehend | 432 Euro | + 8 Euro | Regelbedarfsstufe 1 |
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften | 389 Euro | + 7 Euro | Regelbedarfsstufe 2 |
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen (bis Ende 2019) | 345 Euro | + 6 Euro | Regelbedarfsstufe 3 |
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern | 345 Euro | + 5 Euro | Regelbedarfsstufe 3 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 328 Euro | + 6 Euro | Regelbedarfsstufe 4 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 308 Euro | + 6 Euro | Regelbedarfsstufe 5 |
Kinder unter 6 Jahre | 250 Euro | + 5 Euro | Regelbedarfsstufe 6 |
Mehr Details zu den Regelungen auf den Seiten der Bundesregierung
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat bereits mehrfach gemeinsam mit Bündispartnern gefordert, die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze grundsätzlich zu ändern: „Die Hartz-IV-Regelsätze dürfen nicht länger aus dem Wenigen errechnet werden, das die untersten, einkommensschwächsten Haushalte ausgeben können. Die Regelsätze müssen sich am tatsächlichen Bedarf orientieren und ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe garantieren“, forderte DGB-Vorstand Annelie Buntenbach.
Das Bundesverfassungsgericht hat außerdem Anfang November 2019 entschieden, dass die Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger teilweise verfassungswidrig sind. In einer gemeinsamen Erklärung fordern der DGB und weitere Verbände deshalb, die bestehenden Sanktionsregelungen im Hartz-IV-System aufzuheben und ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung einzuführen. Der Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern im Diskussionspapier „Soziale Sicherheit statt Hartz IV“ zudem eine grundlegende Neuausrichtung der sozialen Absicherung bei Arbeitslosigkeit.
Zugfahren wird günstiger
DGB/bloodua/123RF.com
Die Mehrwertsteuer für Fahrkarten im Fernverkehr sinkt 2020 von 19 auf 7 Prozent.
Dadurch sollen Fahrkarten für den Fernverkehr etwa 10 Prozent billiger werden.
Mehr Informationen zum Klimapaket der Bundesregierung finden Sie hier.
DGB/bowie15/123RF.com
Rentenangleichung Ost/West
Bis 2025 soll die Rente in ganz Deutschland einheitlich berechnet werden. Der Rentenwert Ost soll ab 1. Juli 2020 97,2 Prozent des aktuellen Rentenwerts betragen (seit 1. Juli 2019 96,5 Prozent).
Rentenwert Ost im Vergleich zum aktuellen Rentenwert |
|
---|---|
zum 1. Juli 2018 | 95,8 Prozent |
zum 1. Juli 2019 | 96,5 Prozent |
zum 1. Juli 2020 | 97,2 Prozent |
zum 1. Juli 2021 | 97,9 Prozent |
zum 1. Juli 2022 | 98,6 Prozent |
zum 1. Juli 2023 | 99,3 Prozent |
zum 1. Juli 2024 | 100 Prozent |
Quelle: Bundesregierung |
Mehr zum Thema auf den Seiten der Bundesregierung.
Entsenderichtlinie: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
DGB/hxdbzxy/123rf.com
400 Euro Monatslohn, keine Krankenversicherung und 15 Stundenschichten – mehr als zwei Millionen entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Ausland arbeiten in Deutschland. Oft zu deutlich schlechteren Bedingungen als die deutschen Kolleginnen und Kollegen. Damit soll jetzt Schluss sein.
Ab 2020 gelten für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer europaweit die gleichen Lohnbedingungen wie für einheimische Beschäftigte – so will es das Europäische Parlament. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Regeln bis Mitte des Jahres 2020 umsetzen.
Ein Eckpunktepapier des Bundesarbeitsministeriums zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie
aus Mai 2019 hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt. „Das Eckpunktepapier ist ein erster guter Schritt“, sagte DGB-Vorstand Annelie Buntenbach. „Nun muss ein konsequentes und entschlossenes Handeln der Bundesregierung mit dem Ziel folgen, die revidierte Entsenderichtlinie unter Nutzung sämtlicher Spielräume schnell und effektiv umzusetzen.“
Brückentage – vier Tage Urlaub am Stück
Colourbox.de
Liegen gesetzliche Feiertage auf einem Donnerstag oder Dienstag, können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit nur einem Urlaubstag ein langes Wochenende von vier Tagen sichern. Wir zeigen, welche Brückentage sich 2020 so richtig lohnen.
Fliegen wird teurer
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Fluggäste zahlen ab 2020 voraussichtlich mehr Geld. Je nach Länge der Strecke soll die Ticketsteuer zwischen 3 und 17 Euro steigen.
Ein Entwurf des Bundesfinanzministeriums sieht vor, dass Inlandsflüge und Flüge in EU-Länder ab dem 1. April um rund 3 Euro mehr besteuert werden – mit dann 10,43 Euro pro Ticket. Für Strecken bis 6.000 Kilometer ist eine Erhöhung um mehr als 9 Euro auf 32,57 Euro geplant. Auf noch weiteren Langstrecken sollen künftig 58,63 Euro fällig werden – rund 17 Euro mehr als bisher.
Die Airlines schlagen die Luftverkehrsteuer normalerweise auf die Flugpreise auf – Flugtickets dürften also entsprechend teurer werden.
Mehr zum Thema auf den Seiten der Bundesregierung.
Beitragsbemessungsgrenzen für Rentenversicherung und Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung (West) liegt ab 1. Januar 2020 bei 6.900 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 6.450 Euro pro Monat. Außerdem ändern sich weitere Rechengrößen in der Sozialversicherung:
Beitragsbemessungsgrenzen | ||
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West | Ost | |
Beitragsbemessungsgrenze für die allg. Rentenversicherung | 6.900 Euro/Monat | 6.450 Euro/Monat |
Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung | 8.450 Euro/Monat | 7.900 Euro/Monat |
Versicherungspflichtgrenze in der GKV | 62.550 Euro/Jahr (5.212,50 Euro/Monat) | |
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV | 56.250 Euro/Jahr (4.687,50 Euro/Monat) | |
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2020 – allg. Rentenversicherung | 40.551 Euro/Jahr | |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 3.185 Euro/Monat | 3.010 Euro Euro/Monat |
Mehr zum Thema auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Verpflegungspauschale: Geplant ist mehr Geld für Verpflegung bei Dienstreisen
Beschäftigte, die mehr als acht Stunden dienstlich unterwegs sind, bekommen ab 2020 eine Verpflegungspauschale von 14 Euro – zwei Euro mehr als noch 2019. Für einen kompletten Tag, also 24 Stunden, muss der Arbeitgeber seinen Angestellten zukünftig 28 Euro Pauschale zahlen. Für die An- und Abreisetag bei mehrtägigen Dienstreisen gibt es 14 Euro. Das Gesetz („Jahressteuergesetz“) wurde im November 20919 vom Bundestag beschlossen, bedarf aber noch der Zustimmung des Bundesrats.
Dienstreisen – Arbeitszeit oder Freizeit? Alle wichtigen Infos zu Dienstreisen gibt es hier.
Mindestlohn steigt auf 9,35
Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2018 hat die Mindestlohn-Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag gefolg. Demnach steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2020 im zweiten Schritt auf 9,35 Euro.
Hier gibt es ausführlichere Informationen, was sich 2020 beim Mindestlohn ändert.
Kinderzuschlag: 2020 auch für mittlere Einkommen
Zum 1. Januar 2020 entfällt die obere Einkommensgrenze für den Kinderzuschlag. Laut Bundesfamilienministerium können Familien dann bis in mittlere Einkommensbereiche einen geminderten Kinderzuschlag beziehen. Außerdem wird Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, nur noch zu 45 Prozent, statt aktuell 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet.
Der Kinderzuschlag ist ein finanzieller Zuschuss, der zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt wird. Der Kinderzuschlag steht Eltern zu, deren Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, nicht aber, um den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern. Der Zuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt.
Ob Sie einen Kinderzuschlag bekommen können und wie hoch dieser im Einzelfall ist, sehen Sie hier.
Kinder von getrennt lebenden Eltern bekommen mehr Unterhalt
Getrennt lebende Eltern müssen ihren Kindern ab dem 1. Januar 2020 mehr Unterhalt zahlen. Laut einer Verordnung des Bundesgesetzblatts steigen die Sätze in der untersten Einkommensgruppe um 15 bis 21 Euro im Monat – je nach Alter des Kindes.
Kinder bis sechs Jahren sollen demnach mindestens 369 Euro und ab 2021 mindestens 378 Euro im Monat bekommen. Kinder zwischen sechs und elf Jahren haben Anspruch auf 424 Euro. Für Kinder von 12 bis 17 Jahren müssen Eltern 497 Euro Unterhalt zahlen.
Die genauen Zahlen können Sie auch hier nachlesen.
Freibeträge steigen, Kindergeld bleibt gleich
Wichtig für Familien mit Kindern: Der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag steigen. Das Kindergeld soll laut Koalitionsvertrag jedoch erst wieder 2021 steigen.
Steuerfreibeträge | |||
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2019 | Anhebung um | 2020 | |
Grundfreibetrag | 9.168 Euro | 240 Euro | 9.408 Euro |
Kinderfreibetrag | 7.620 Euro | 192 Euro | 7.812 Euro |
Kindergeld | |||
1. und 2. Kind | 204 Euro | 0 Euro | 204 Euro |
3. Kind | 210Euro | 0 Euro | 210 Euro |
4. und jedes weitere Kind | 235 Euro | 0 Euro | 235 Euro |
Unterhaltshöchstbetrag (§ 33a EStG) entsprechend der Anhebung des Grundfreibetrags |
9.168 Euro | 240 Euro | 9.408 Euro |
Mehr zum Thema auf den Seiten der Bundesregierung
– alle Angaben ohne Gewähr –
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Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-