Der BBU teilt mit: „Mittwoch (06.02.19) beginnt der Erörterungstermin zur 2. Abbaugenehmigung für das AKW Neckarwestheim 1“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben erreicht uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) über den Pressesprecher und Vorstandsmitglied des BBU, dem Kollegen Udo Buchholz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bbu+udo+buchholz), eine Pressemitteilung zum Thema:

„Mittwoch (6.02) beginnt der Erörterungstermin zur 2. Abbaugenehmigung für das AKW Neckarwestheim 1“

Wir haben die komplette Pressemitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „ATOMPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/atompolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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BBU-Pressemitteilung, 05.02.2019

Mittwoch (6.02.19) beginnt der Erörterungstermin zur
zweiten Abbaugenehmigung (AG) für das Atomkraftwerk Neckarwestheim Block
1 (GKN 1)

(Bonn, Neckarwestheim, Stuttgart, 05.02.2019) Der Bundesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hat Anfang November 2018 beim
Umweltministerium in Stuttgart fristgerecht Einwendungen im
Genehmigungsverfahren zur zweiten Abbaugenehmigung für das bereits
stillgelegte Atomkraftwerk Neckarwestheim 1 gemäß § 7 Absatz 1 der
Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) eingereicht. Der BBU weist
darauf hin, dass jetzt der Erörterungstermin zu den im Verfahren
erhobenen Einwendungen am Mittwoch, 6. Februar 2019, um 10.00 Uhr in der
Reblandhalle Neckarwestheim, Reblandstraße 31, 74382 Neckarwestheim,
beginnt. Einlass ist ab 9.00 Uhr. Falls erforderlich, soll die
Erörterung am 7. und 8. November 2018 fortgesetzt werden. Teilnehmen
können alle Personen und Organisationen, die im Herbst fristgerecht
Einwendungen erhoben haben. Auch BBU-Vorstandsmitglied Gertrud Patan
wird an der Erörterung teilnehmen.

BBU: Dauerhafte Beteiligung der Öffentlichkeit ist notwendig

Nach der zweiten Abbaugenehmigung soll es für den Block 1 des AKW
Neckarwestheim keine weitere Abbau-Genehmigung mehr geben. Für den noch
in Betrieb befindlichen Block 2 des AKW Neckarwestheim ist insgesamt nur
eine einzige Abbaugenehmigung vorgesehen. Damit wäre der aktuelle
Erörterungstermin die letzte Öffentlichkeitsbeteiligung für das
Atomkraftwerk Neckarwestheim, obwohl der Rückbau der beiden AKW-Blöcke
voraussichtlich erst in etwa 20 Jahren zu Ende gehen wird und die
Gebäude wohl noch länger stehen bleiben. Für langjährige Projekte wie
den Abbau von Atomkraftwerken hält es der BBU für sinnvoll und
notwendig, die Öffentlichkeit auch im weiteren Verlauf, z. B. alle 5
Jahre, einzubeziehen.

Der BBU fordert von der zuständigen Behörde, dem Umweltministerium in
Stuttgart, für den Abbau des AKW Neckarwestheim Transparenz zu den
Abbaumethoden und –maßnahmen, zu den zu erwartenden Transporten von
radioaktivem Material sowie zum Verbleib des Atommülls und des weiteren
Abbaumaterials. Nachdem die Lagerung von Atommüll seit Beginn des Jahres
in Staatshand übergegangen ist, erwartet der Verband auch Offenheit zu
den Kosten, die damit auf die SteuerzahlerInnen zukommen.

„Mit Blick auf das Minimierungsgebots der Strahlenschutzverordnung
fordert der BBU die Senkung der Ableitung von radioaktiven Stoffen aus
dem Schornstein und den Abwasserrohren des Atomkraftwerks. Außerdem
lehnt der BBU die Weitergabe von radioaktiv belastetem Abbaumüll auf
Deponien, an Verbrennungsanlagen und zur Weiterverwertung ab“, betont
BBU-Vorstandsmitglied Gertrud Patan. Eine Verteilung von künstlich
erzeugten radioaktiven Stoffen in die Umwelt würde eine zusätzliche
Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung bedeuten. Nicht zuletzt hält
der BBU die bestmögliche Sicherung gegen Störfälle auch beim AKW-Rückbau
für notwendig.

Demonstration in Neckarwestheim am 10. März 2019

Grundsätzlich fordert der Umwelt-Verband die sofortige Abschaltung des
AKW Neckarwestheim 2 und aller Atomkraftwerke einschließlich der
Atomfabriken in Gronau und Lingen, um die davon ausgehenden Risiken und
Gefahren zu vermindern und den Atommüllberg nicht immer weiter wachsen
zu lassen. Schon jetzt rufen Anti-Atomkraft-Initiativen und der BBU zur
Teilnahme an einer Demonstration auf, die anlässlich des 8. Jahrestages
der Fukushima-Katastrophe (11.3.2011) am 10.3.2019 am AKW Neckarwestheim
stattfinden soll.

Die Einwendungen des BBU zum Rückbau des AKW Neckarwestheim 1 sind
einzusehen unter https://bbu-online.de. Direktlink:
https://bbu-online.de/Einwendungen/Einwendung%202.%20AG%20Neckarwestheim%201.pdf

Weitere Informationen zum AKW Neckarwestheim und zur geplanten
Demonstration am 10. März: http://www.bbmn.de/wp,
https://neckarwestheim.antiatom.net,
https://www.endlich-abschalten.de/home,
https://www.atomerbe-neckarwestheim.de

Engagement unterstützen

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter
http://www.bbu-online.de und telefonisch unter 0228-214032. Die
Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72
Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str.
55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

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