Der BBU spricht sich unzweideutig gegen eine Entschädigung bei der Stilllegung von AKWs aus!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben erreicht uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) über den Pressesprecher des BBU, dem Kollegen Udo Buchholz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=uwe+buchholz), die jüngste Pressemitteilung des BBU (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bbu). In dieser Pressemitteilung spricht sich der BBU eindeutig gegen eine Entschädigung für die Betreiber von Atomkraftwerken aus, wenn diese stillgelegt werden.

Dieser Forderung schließen wir uns als AK vollinhaltlich an. Wir haben diese Pressemitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorie „ATOMPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/atompolitik) gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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BBU-Pressemitteilung vom 06. Dezember 2016

Schadensersatzforderungen für strahlende Ruinen sind nicht sachgemäß

(Bonn, Karlsruhe, 06.12.2016) Nach Auffassung des Bundesverbandes
Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) steht den Atomkonzernen keine
Entschädigung für die Stilllegung von Atomkraftwerken zu. Der
Umweltverband hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in einer
ersten Stellungnahme betont, dass es zum Schutz der Bevölkerung keine
Alternative zur Stilllegung der Atomkraftwerke gab und gibt. Laufende
Atomkraftwerke bergen unkalkulierbare Gefahren und produzieren täglich
Atommüll, für den es keine sichere Entsorgung gibt. Konkret fordert der
BBU generell die sofortige Stilllegung aller Atomkraftwerke und Atomanlagen.

Der BBU verweist darauf, dass der Weiterbetrieb von Atomkraftwerken
Versorgungs- und Folgekosten verursacht, die beim Uranabbau beginnen und
bei der sogenannten Zwischenlagerung des Atommülls noch lange nicht
enden. „Jede Regierung, die die Stilllegung von Atomkraftwerken und
sonstigen Atomanlagen anordnet, handelt im Interesse und zum Schutz der
Bürgerinnen und Bürger. Schadensersatzforderungen für strahlende Ruinen
sind nicht sachgemäß“, so BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz.

Der BBU verweist auf die enormen Subventionen, mit denen der
Atomindustrie der Bau von Atomkraftwerken überhaupt ermöglicht wurde.
Die genauen, milliardenschweren Summen lassen sich kaum noch beziffern.
Das Umweltbundesamt nennt in einer Studie eine Gesamtsubvention von 82
Milliarden Euro: „Die Kernenergie erhielt vor allem zu Anfang ihrer
Nutzung für die Stromerzeugung hohe explizite Subventionen, insbesondere
für die Forschung. Insgesamt flossen seit dem Beginn der Förderung bis 2010
gut 82 Mrd. Euro an öffentlichen Ausgaben des Bundes und der Länder in
den Bereich der Kernenergie.“

Laut BBU darf auch nicht vergessen werden, dass es für den Betrieb der
Atomkraftwerke keine nennenswerte Haftpflichtversicherung gibt. Das
Umweltbundesamt schreibt dazu: „Zwar haftet der Betreiber eines
Kernkraftwerks bei einem Unfall mit seinem gesamten Vermögen. Allerdings
müssen zur Deckungsvorsorge an liquiden Mitteln nur 2,5 Mrd. Euro
verfügbar sein (davon 256 Mio. Euro aus der Haftpflichtversicherung des
Betreibers und 2,244 Mrd. Euro aus der Deckungszusage der
Betreibergemeinschaft). Über diesen Betrag hinaus liegt keine
Zahlungssicherheit vor – im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Betreibers
muss der Staat für den restlichen Schaden aufkommen.“

Der BBU hofft, dass durch entsprechenden Druck auf die Politik die
Schadensersatzforderungen der Atomkonzerne minimiert oder gar ganz gegen
Null reduziert werden können. Im Raum stehen derzeit mögliche
Forderungen in Höhe von etwa 19 Milliarden Euro.

Wer eigenständig den Atomkonzernen die rote Karte zeigen möchte, kann zu
diesem Zweck zu einem Stromanbieter wechseln, der keinen Atomstrom
anbietet. Der BBU kooperiert mit den Elektrizitätswerken Schönau (EWS);
sie kaufen den Strom nur von solchen Produzenten, die nachweisbar nicht
mit der Atomindustrie verflochten sind. Nähere Informationen zur
EWS-BBU-Kooperation gibt es unter http://bbu-online.de, Direktlink
http://bbu-online.de/EWS/EWS1.htm. Telefonische Auskünfte zum Thema
Stromwechsel erhält man auch in der BBU-Geschäftsstelle unter 0228-214032.

Weitere Informationen zum Thema „Umweltschädliche Subventionen in
Deutschland“ unter https://www.umweltbundesamt.de, Direktlink
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/umweltschaedliche_subventionen_2014_0.pdf

Engagement unterstützen

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter
http://bbu-online.de,telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse
lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

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