Der BBU informiert: Einwendungsmöglichkeiten gegen die Wassereinleitung des AKW-Brunsbüttel in die Elbe können noch bis Anfang Dezember 2018 genutzt werden!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hat uns eine Pressemitteilung des BBU über dessen Pressesprecher und Vorstandsmitglied Udo Buchholz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bbu+udo+buchholz) erreicht.

Diese thematisiert die Wassereinleitungen des AKW Brunsbüttel in die Elbe und die Einwendungsmöglichkeiten die noch bis Anfang Dezember 2018 genutzt werden können.

Wir haben die komplette Pressemitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „ATOMPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/atompolitik) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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BBU-Pressemitteilung vom 23.11.18

Wassereinleitungen des AKW Brunsbüttel in die Elbe: Bis Anfang Dezember
Einwendungen möglich

(Bonn, Brunsbüttel, Kiel, 23.11.2018) Der Bundesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) weist darauf hin, dass die
Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. KG die Erteilung einer gehobenen
wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von erwärmten Kühl- und
Abwasser in die Elbe beantragt hat. Noch bis Anfang Dezember können
gegen das Vorhaben Einwendungen erhoben werden. In einem Sammeleinspruch
der Initiative Brokdorf-akut und der BUND-Kreisgruppe Steinburg heißt es
dazu: Die „beantragten Nuklideinleitungen in die Elbe (außer für
Tritium) sind tausendfach höher als die beim Leistungsbetrieb
abgegebenen. Die Strahlenbelastung beim Rückbau könnte bei sorgfältiger
Filterung (Mehrkosten) nahezu Null sein.“

Die Sammeleinwendungen findet man als Unterschriftenliste im Internet
unter http://www.brokdorf-akut.de, Direktlink:

http://www.brokdorf-akut.de/wp-content/uploads/2018/10/Sammeleinwendung-gegen-Abwassereinleitungen-beim-Rueckbau-KKB_1.pdf

Die Unterschriftenlisten müssen bis zum 4. Dezember 2018 an die
Initiativen gesendet werden. Wer keinen Internetzugang hat, kann die
Sammeleinwendung auch in Papierform beim BBU anfordern
(Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn, 0228-21 40 32).

Der BBU empfiehlt auch die Einreichung von persönlich formulierten
Einwendungen, die eine besondere Betroffenheit durch das Vorhaben
unterstreichen. Einwendungen können bis zum 5. Dezember 2018 u. a. beim
Kreis Steinburg, Wasserbehörde, Karlstraße 13 in 25524 Itzehoe eingereicht werden

In einer Bekanntmachung zum Genehmigungsverfahren heißt es: „Rechtzeitig
erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch örtlich
bekanntgegeben wird. Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben
haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem
Termin gesondert benachrichtigt. Es kann eine Benachrichtigung von dem
Erörterungstermin durch amtliche Bekanntmachung erfolgen, wenn mehr als
300 Benachrichtigungen vorzunehmen sind.“

Der BBU lehnt grundsätzlich die Nutzung der Atomenergie ab und fordert
die sofortige Stilllegung aller Atomkraftwerke und sonstiger
Atomanlagen. So fordert er auch in Norddeutschland die sofortige
Stilllegung des AKW Brokdorf.

Amtliche Bekanntmachung zu der beantragten wasserrechtlichen Erlaubnis:

https://www.amt-marne-nordsee.de/uploads/media/BEK_122_-__Auslegung_Antrag_wasserrechtliche_Erlaubnis_Kernkraftwerk_Brunsbuettel_im_Auftrag_Kreis_Steinburg.pdf

Engagement unterstützen

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter

https://www.bbu-online.de und telefonisch unter 0228-214032. Die
Facebook-Adresse lautet: www.facebook.com/BBU72 –

Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn.

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