Der aktuellste NEWSLETTER des Kollegen Harald Thomé mit der Nummer 13/2019 ist online gestellt worden!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) Hat uns der aktuellste NEWSLETTER des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

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Dieser NEWSLETTER trägt die Nummer 13/2019.

Gleich unter Info-Punkt 1. geht Harald auf schwere Datenschutzverstöße des Jobcenters Wuppertal  ein. Das ist aus unserer Sicht ein Skandal, was da in diesem Jobcenter Wuppertal passiert ist. Aber auch alle anderen Infopunkte in diesem NEWSLETTER sind wichtig, aktuell und lesenswert.

Wir haben den kompletten NEWSLETTER nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik/) archiviert.

Wer den NEWSLETTER direkt auf der Homepage von 

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online lesen möchte, der/die klicke bitte den nachstehenden Link an.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2494/ !

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 13/2019 vom 31.03.2019

Erstellt am 31.03.2019
 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 

Dieser zu folgenden Themen:

1. Schwere Datenschutzverstöße des Jobcenters Wuppertal  
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Heute möchte ich über gravierende Datenschutzverstöße des Jobcenter Wuppertal in Verbindung mit der Firma bit gGmbH berichten. Das Jobcenter Wuppertal bedient sich dieser Firma für sozialpsychologische Untersuchung von ALG-II Beziehenden.
Der Verein Tacheles wandte sich an das Arbeitsministerium NRW, als fachaufsichtsführende Stelle des Jobcenter Wuppertal AöR, mit der Bitte um Prüfung des Verfahrens. Das MAIS stellte nun klar, dass nur die Daten weitergegeben werden dürfen, die für die Leistungsgewährung relevant sind. Mehr Infos hier: https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=1085798328266070&id=1019523434893560
Laut Aussage des Jobcenters gab es in den Jahren 2014 – 2017 in 12.159 Fällen sozialmedizinische Untersuchungen, es besteht somit der dringende Verdacht, dass hier
Jahrelang eine Weitergabe der jeweiligen Diagnosen und Krankheitsbilder an die Arbeitsvermittler*innen stattgefunden hat und so somit zu schweren Datenschutzverstößen gekommen ist. Dazu mehr hier: https://www.facebook.com/harald.thome.3/posts/1126025170891297

2. Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes/ Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern – Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz
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Zum AsylbLG 3.ÄndG: Das Leistungsniveau soll an die Preisentwicklung angepasst, die zum 1.1.2017, 1.1.2018 und 1.1.2019 ausgebliebene Anpassung der Leistungssätze nachgeholt werden. Die Erhöhung soll „kostenneutral“ erfolgen, indem die Leistungssätze nach §§ 2 und 3 AsylbLG für Alleinstehende in Sammelunterkünften um 10 % gekürzt werden. Begründet wird dies mit der Fiktion, dass Alleinstehende in Sammelunterkünften als „Schicksalsgemeinschaft“ die „Obliegenheit“ hätten, wie Ehepartner gemeinsam aus einem Topf zu wirtschaften.
Ref. Entwurf zum AsylbLG 3.ÄndG: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Ref._Entwurf_zum_AsylbLG_3.AEndG_26.03.2019.pdf
Hier die Stellungnahme vom Flüchtlingsrat Berlin zum Entwurf 3. ÄndG AsylbLG: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/FR_Stellungnahme_AsylbLG2019_BMAS.pdf

Zum Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz: Hier sollen einige wirklich spannende Änderungen erfolgen:  https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Ref-E_AuslaenderbeschaeftigungsfoerderungsG_28.03.2019.pdf

3. Die Neureglungen zum Kinderzuschlag – eine ausführliche Handreichung / sozialrecht-justament
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Der Kollege Bernd Eckardt hat in seinem aktuellen sozialrecht-justament eine ausführliche Handreichung zum neuen ab 1.8.19 geltenden Kinderzuschlag geschrieben, diese gibt es hier: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/3-2019_Sozialrecht_Justament.pdf

4. „Starke-Familien-Gesetz“ wurde beschlossen / Anhörung zu Wohnkosten im SGB II und SGB XII
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a. Zum „Starke-Familien-Gesetz“ gab es eine Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zahlreiche Sachverständige erläuterten, woran es überall hapert und dass es für „Stärke“ viel weitergehende Reformen brauche. Die Stellungnahmen und Anträge der Grünen finden sich hier: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13/Anhoerungen/anhoerung-inhalt-627038 

Lesenswert ist unter anderem die Stellungnahme von Prof. Klundt, der mit der Unten-oben-Umverteilung von den 1980er-Jahren bis zur Agenda 2010 abrechnet.

Die BA ist dagegen der Auffassung, dass die Erhöhung der Schulbedarfe ausreicht und „zudem der digitalen Bildungsoffensiven Rechnung [trägt]“. Der Gesamtbetrag dürfte zwar für die ggf. benötigte Ausstattung mit neuen Laptops oder Tablets als persönlichem Schuldbedarf nicht ausreichen. Die Betroffenen können aber im Hinblick auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auf den Kauf gebrauchter Hardware verwiesen werden.

Mehr: http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/19/086/1908616.pdf  

b. Anhörung zu Wohnkosten im SGB II und SGB XII

Zu Anträgen der LINKEN und der FDP, wie die Wohnkosten im SGB II und SGB XII neu zu berechnen sind, wurden im Ausschuss für Arbeit und Soziales Sachverständige angehört. Eine Zusammenfassung findet sich hier: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a11#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTkva3cxMi1wYS1hcmJlaXQtc296aWFsZXMtd29obmtvc3Rlbi02MjcyNTY=&mod=mod538358     

Stellungnahmen und Protokoll: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a11/39-sitzung-kdu-592220   

BSG-Richter Peter Becker vom 14. Senat geht in seiner Stellungnahme davon aus, dass ein zwingender Verzicht auf Kostensenkungen bei Schwangeren, Alleinerziehenden, behinderten und schwer kranken Menschen sowie bei Über-60-Jährigen nach längerer Wohndauer der Rechtsprechung des BSG entspricht (S. 5 der Stellungnahme, zu Forderung 5.g) im LINKEN-Antrag. Vielleicht kann dies für Anträge auf Kostenübernahme genutzt werden.

5. Gegen Ausschluss und Kriminalisierung von EU-Bürger*innen – Existenzsichernde Leistungen für alle, die hier leben!
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EU-Bürger*innen ohne deutschen Pass werden in Deutschland immer weiter von sozialen Rechten ausgeschlossen. In Notlagen haben sie oft keinen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen. Die Ausgrenzung fördert Verarmung, Obdachlosigkeit und prekäre Arbeitsverhältnisse. Auf wachsende Armut und verschärfte Ausbeutung reagieren Bund und Kommunen zunehmend kontroll- statt sozialpolitisch. Nun soll diese Entwicklung noch verschärft werden:

EU-Bürger*innen ohne deutschen Pass werden in Deutschland immer weiter von sozialen Rechten ausgeschlossen. In Notlagen haben sie oft keinen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen. Die Ausgrenzung fördert Verarmung, Obdachlosigkeit und prekäre Arbeitsverhältnisse. Auf wachsende Armut und verschärfte Ausbeutung reagieren Bund und Kommunen zunehmend kontroll- statt sozialpolitisch. Nun soll diese Entwicklung noch verschärft werden:

Dazu gibt es wie Webseite: www.europainbewegung.de

Generalverdacht

Die Bundesarbeitsagentur stellt EU-Bürgerinnen, die Leistungen in Jobcentern beantragen, unter den Generalverdacht des Leistungsmissbrauchs. Eine Arbeitshilfe 2 vom April 2018 schlägt eine Sonderbehandlung von EU-Bürgerinnen vor. Sie zielt dabei explizit insbesondere auf Menschen aus Bulgarien und Rumänien und bedient antiziganistische Stereotype. Verdächtigte Unionsbürger*innen sollen ihren Anspruch mit besonders vielen Nachweisen belegen – jeder Nachweis wird aber gleichzeitig auch verdächtig gemacht. Zudem sollen sie besonders eng kontrolliert und für besonders viele Maßnahmen verpflichtet werden.

Eine interne Arbeitshilfe der BA wird am 1. April auf indymedia hochgeladen. Die Gruppen des Europa-in-Bewegung-Netzwerks werden am Montag dann auf europainbewegung.de und auf ihren Homepages dahin verlinken. Auf Tacheles wird diese Arbeitshilfe dann auch zu finden sein.

6. Neue Fachliche Hinweise der BA zum SGB II
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Die BA hat neue Fachliche Hinweise zu § 37 SGB II (Antragstellung) und § 52a SGB II (Überprüfung von Daten) herausgegeben, diese gibt es hier:   https://harald-thome.de/sgb-ii-hinweise/

7.    Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht für Versammlungsleiter*innen auf den 25./26. Mai 2019 in Wuppertal verschoben
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Der Verein Tacheles bietet eine zweitägige Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht an. Es sind nur noch wenige Plätze vorhanden.  
Vielleicht können durch das Verschieben der Fortbildung doch noch die ein oder andere. 

Diese Fortbildung richtet sich an Veranstalter*innen, “Anmelder*innen” von Versammlungen und Versammlungsleiter*innen, die in der sozialen-, umwelt-, antirepressions- oder  antifaschistischen Bewegung aktiv sind und für das Versammlungsrecht auf der Straße eintreten und eintreten wollen.   

In der Fortbildung werden die Grundlagen des Versammlungsrechts, aus der Perspektive von “Anmelder*innen” und Versammlungsleiter*innen dargestellt und von da aus, unmittelbar angeknüpft am jeweiligen Thema, die praktischen Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und besprochen.

Zudem werden typische Strategien und Arbeitsweisen von Versammlungsbehörden bzw. Polizeieinsatzleitungen dargestellt und die jeweiligen Interventionsmöglichkeiten vor Ort bis zum gerichtlichen Eilrechtsschutzes unmittelbar vor Versammlungen als auch die nachträgliche gerichtliche Feststellung rechtswidriger Verfahrensweisen durch die Polizei aufgezeigt.

Referenten:  RA Rasmus Kahlen, Göttingen u. RA Christian Woldmann, Hamburg Kosten: 50 € zzgl. Verpflegung

Weitere Details und Anmeldungsbögen gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/fortbildungen-von-tacheles/

8.    Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:  

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Vorab hier sind noch ne Reihe von Plätzen frei:
++++   15./16. April       in Hamburg +++++

Anmeldungen noch möglich und gewünscht !!!
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–     08./09. April       in Augsburg       
–     15./16. April       in Hamburg   
–     17./18. April       in Erfurt   
–     29./30. April       in Stuttgart
–     06./07. Mai        
in Wuppertal
–     13./14. Mai        
in Berlin
–     27./28. Mai        
in Frankfurt
–     15./16. Juli        
 in München     
–    12./13. Aug.         in Bremen    
–    
28./29. Aug.        in Dresden                          

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

Bestellungen, das wird ne Zeit dauern bis die alle bearbeitet werden können!

 9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.  

Sie findet statt

–    17./18. Juni     in Wuppertal    
–    22./23. Aug     in Augsburg     

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

10. SGB II – Intensivseminare über 5 Tage in 2019
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Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am  

–   20. –  24. Mai         in Wuppertal
–   23. –  27. Sept.      
 in Berlin.  

Bei dem Wuppertal Seminar kann mit dem Bildungscheck NRW bezahlt werden (dh. halber Beitrag)

Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: www.harald-thome.de        

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden! 

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte konkret erforderlich sind.

Aus dem Inhalt:+ der formlose Antrag zur Wahrung von Rechten + Zuständigkeitsfragen + die Durchsetzung des Anspruchs: Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweilige Rechtsschutz, die Klage mit und ohne anwaltliche Vertretung + das Widerspruchsverfahren + der Überprüfungsantrag + die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand + die wiederholte Antragstellung + der sozialrechtliche Herstellungsanspruch und Amtshaftung  + Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe und  vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich 

–   11. Juni     in Wuppertal   
–   21. Aug.    in Frankfurt      

an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de   

12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

–     19. Juni   in Wuppertal
–     22. Aug.  in Frankfurt      

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

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Diese Fortbildung biete ich 

–   29. Mai     in Wuppertal   

wieder an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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 Diese Fortbildung biete ich

–        05. April   in Wuppertal  

wieder an.  

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Nächste Fortbildungen:

–          27./28.05.      in Stuttgart
–          15./16.05.      in Hamburg-Harburg
–          07./08.10.      in Frankfurt/M
–          05./06.11.      in Leipzig

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Nächste Fortbildungen:

–       10.09.    in München

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann. 

Mit besten und kollegialen Grüßen 

Harald Thomé

© Tacheles e.V. · Rudolfstr. 125 · 42285 Wuppertal · Tel: 0202 – 31 84 41 ·

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