Der aktuelle Harald Thomé – NEWSLETTER Nummer 08/2017 ist bei Tacheles e. V. online!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben erreicht uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) die Information des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9),

http://www.betreuer-weiterbildung.de/images/harald_thome.jpg  http://tacheles-sozialhilfe.de/images/logo.png

dass sein NEWSLETTER 08/2017 bei TACHELES e. V. erschienen ist.

Harald Thomé geht im Info-Punkt 2. seines NEWSLETTERS darauf ein, dass  eine aktuelle BSG-Entscheidung die Feststellungsklage gegen Kostensenkungsaufforderungen für zulässig erklärt hat.

Der Klick auf den hier stehenden Link bietet Euch eine Vorabinformation:

https://sozialberatung-kiel.de/ !

Der Info-Punkt 3. weist aus, dass die Arbeitshilfe (Broschüre) über „Ansprüche auf Leistungen der Existenzsicherung für Unionsbürger/Innen“ komplettiert erstellt ist. Der Klick auf den hier stehenden Link führt Euch direkt auf die konkrete Information in Form einer PDF:

http://www.harald-thome.de/media/files/Arbeitshilfe-EU-B-rger-2.2017.pdf !

Wir empfehlen den Klick auf den nachstehenden Link, der Euch den kompletten HARALD THOMÉ-NEWSLETTER 08/2017 auf der Homepage von TACHELES e. V. aufblättert:

http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2149/ !

Wir haben diesen Beitrag nicht nur auf unsere Homepage gepostet, sondern auch in die Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik/) gesetzt.

Für den AK Manni Engelhardt – Koordinator –

                          http://b-vc.beepworld.de/files/HarzIV-Nachrichten/frage.jpg

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