Liebe Kolleginnen und Kollegen,
soeben erreicht uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) die Information des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9),
dass sein NEWSLETTER 08/2017 bei TACHELES e. V. erschienen ist.
Harald Thomé geht im Info-Punkt 2. seines NEWSLETTERS darauf ein, dass eine aktuelle BSG-Entscheidung die Feststellungsklage gegen Kostensenkungsaufforderungen für zulässig erklärt hat.
Der Klick auf den hier stehenden Link bietet Euch eine Vorabinformation:
https://sozialberatung-kiel.de/ !
Der Info-Punkt 3. weist aus, dass die Arbeitshilfe (Broschüre) über „Ansprüche auf Leistungen der Existenzsicherung für Unionsbürger/Innen“ komplettiert erstellt ist. Der Klick auf den hier stehenden Link führt Euch direkt auf die konkrete Information in Form einer PDF:
http://www.harald-thome.de/media/files/Arbeitshilfe-EU-B-rger-2.2017.pdf !
Wir empfehlen den Klick auf den nachstehenden Link, der Euch den kompletten HARALD THOMÉ-NEWSLETTER 08/2017 auf der Homepage von TACHELES e. V. aufblättert:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2149/ !
Wir haben diesen Beitrag nicht nur auf unsere Homepage gepostet, sondern auch in die Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik/) gesetzt.
Für den AK Manni Engelhardt – Koordinator –