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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
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1. Umrisse einer Großen Koalition, Folgen und Aufgaben
Die Leitlinien einer GroKo stehen, es wird eine „weiter so“ / „uns geht es so gut“ – Politik anhand der Ergebnisse der Sondierungsgespräche geben.
Hier erstmal die Ergebnisse der Sondierungsgespräche: http://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2018/2018-01-12_Sondierungsergebnis_PS.pdf
Stefan Sell bewertet den Bereich Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht: https://tinyurl.com/ycczlz2k
Pro Asyl sagt zu den bisher bekannt gewordenen Ergebnissen der Sondierungsgespräche: Sieg der Hardliner über Humanität und Menschenrechte
dazu hier: https://tinyurl.com/y7tlys7a
Eine Kurzzusammenfassung von Katja Kipping dazu: https://tinyurl.com/yah89v7l
Neues Deutschland sagt dazu: SPD einigt sich im Sondierungspapier mit der Union auf konservative Politik, weiter: https://tinyurl.com/yat7ot5v
Ergebnis: im sozialen Bereich wird sich nicht verändern, die Agenda-2010-Politik wird von den Sozialdemokraten nahtlos weitergeführt.
Prognose: die SPD wird nach der Beendigung der GroKo mit rund 10 % in der Bedeutungslosigkeit verschwinden. Ehrlich gesagt, ist das dann auch richtig.
Die Folgen für das Land werden dramatisch sein: durch den dauerhaften Verrat der SPD an sozialdemokratischen Idealen wird die SPD im Nachkriegsdeutschland Wegbereiter der Etablierung einer faschistischen Partei werden.
Daher müssen die Menschen – konkret wir – unsere Belange selbst in die Hand nehmen, uns konsequent einsetzen, gegen soziale Ausgrenzung, zu geringe Hartz IV-Leistungen, gegen verfassungswidrige Sanktionen, Behördenwillkür und Unrecht, gegen die Ausplünderung der Erde vor Kapitalinteressen, gegen alte und neue Nazis und für ein solidarisches Miteinander.
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2. Weiterhin hungern für Bildungschancen – Eine kritische Betrachtung zum Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen bezüglich Schulbedarfen im SGB II
Das LSG NSD hatte in seiner Pressemitteilung eine „Pionierentscheidung“ angekündigt.
Dieser großmundigen Ankündigung kann nach Vorlage des Urteilstextes nicht gefolgt werden. Vielmehr ist es ein Armutszeugnis für Deutschland, dass Kinder und Jugendliche weiterhin nicht die gleichen Bildungschancen haben.
Das Urteil ist nur ein Teilerfolg, die Ungerechtigkeit lebt weiter und es heißt weiterhin hungern für Bildungschancen.
Ein kritischer Text und das Urteil hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2296/
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3. Sozialticket Konferenz am 27.01.2018 in Wuppertal
Für den 27.01.2018 ist in Wuppertal eine Sozialticket-Konferenz geplant. Auf der landesweiten Konferenz soll diskutiert werden, wie bestehende Forderungen zum Thema gebündelt und Handlungsoptionen ausgelotet werden können.
Die Sozialticket-Konferenz findet am
27.01.2018, 13 – 17 Uhr in Wuppertal
im Seminarraum Loher Bahnhof, Rudolfstr. 125, 42285 Wuppertal
statt. Interessierte bitte vorher unter Nennung des Namens, der Organisation, Telefonnummer und etwaige Tagesordnungsvorschläge unter info@tacheles-sozialhilfe.de anmelden.
Den Aufruf zur Sozialticketkonferenz gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2291/
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4. Weisung des BMAS zu den Änderungen im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
Im vorletzten Newsletter (45/2017) hatte ich von den Änderungen im SGB XII ab 1018 im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes berichtet. Danach gilt für Einkünfte aus Betriebs-, Riester- und Basisrenten, sowie sonstigen private Renten ein „Grundfreibetrag“ von 100 € als anrechnungsfrei, aus den übersteigenden Beträgen sind weitere 30 % anrechnungsfrei. Der anrechnungsfreie Betrag ist aber von 50 % des Regelsatzes, derzeit dann 208 € gedeckelt (§ 82 Abs. 5 SGB XII).
Dazu gibt es jetzt auch eine Weisung vom BMAS, worin das nochmal genauer dargestellt wird, diese gibt es hier: https://tinyurl.com/y7lop2f9
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5. Sozialrecht – Justament 1/2018 kommentiert und erklärt drei BSG Entscheidungen
Der Kollege Bernd Eckardt kommentiert drei Urteile des BSG vom Dez. 2017. Den Entscheidungen gemeinsam ist, dass sie sich auf die Bestimmung der Höhe des sozialhilferechtlichen Existenzminimums beziehen.
· »Taschengeld« für Untersuchungsgefangene in Höhe des »Barbetrags«
· Bedarfsdeckung durch die Warmwasserpauschale ist sozialgerichtlich überprüfbar
· »Mietobergrenzen« müssen in der Regel im zweijährigen Turnus überprüft werden
Alle drei Urteile des BSG liegen noch nicht im Volltext vor, aus den „Terminsberichten“ kann Mensch den Inhalt aber schon einmal rauslesen.
Das SJ gibt es hier: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/1-2018-Sozialrecht-Justament.pdf
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6. BA gibt Weisungen zu Streiks heraus
Aktuell finden in den Tarifbezirken der Metall- und Elektroindustrie bundesweit Verhandlungen zwischen den Tarifvertragspartnern statt. Erste Warnstreiks haben stattgefunden. Es ist nicht auszuschließen, dass es zu länger dauernden Streiks kommen wird, die dann ursächlich sind für Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit. Im Falle von Kurzarbeit muss zwischen Neufällen und bereits sich in Kurzarbeit befindenden Betrieben unterschieden werden.
Aus diesem Grund hat die BA dazu Weisungen herausgegeben: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Weisung201801001_ba016186.pdf
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7. Zur Schnüffelei vom Jobcenter auf privaten Webseiten
Inge Hannemann hat auf ihrer Webseite dazu etwas zusammengestellt: Jobcenter schnüffeln gerne mal Erwerbslosen im Internet hinterher. Das ergab u.a. bereits 2015 eine Recherche des „Correctiv Netzwerkes“. Hierbei beriefen sie sich auf ein jährliches Branchentreffen der kommunalen Jobcenter-Chefs in Berlin.
Inge hat dazu einige Veröffentlichungen zusammengestellt, nach denen gezielte Internetrecherchen ohne Einwilligung des/der Betroffenen von Internetdaten gegen Ersterhebungsgrundsatz nach § 67a Abs. 2, Satz 1 SGB X verstoßen und Recherchen im Internet nur im Beisein und aufgrund Einwilligung des Kunden durchgeführt werden dürfen.
Alles Weitere hier: http://inge-hannemann.de/jobcenter-schnueffelei-auf-privaten-webseiten/
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Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 65.000 Empfängern in ganz Deutschland.Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen.
Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.
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8. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 14. Februar in Berlin und am 16. April in Wuppertal
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
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9. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:
– am 24./25. Jan. in Augsburg
– am 15./16. Feb. in Wuppertal (1 Platz noch frei)
– am 15./16. März in Wuppertal
– am 26./27. März in Frankfurt
– am 09./10. April in Dresden
– am 07./08. Mai in Berlin
– am 17./18. Mai in Hamburg
– am 22./23. Mai in Stuttgart
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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10. Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
In dieser Fortbildung geht es um die Feinheiten der SGB II-Berechnung und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
- am 05./06. Feb. in Wuppertal
- am 21./22. Feb. in Hamburg (1 Platz frei)
- am 12./13. März in Frankfurt
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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11. SGB II – Intensivseminare über 5 Tage in 2018
Im nächsten Jahr werde ich wieder SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
– am 19. – 23. März in Wuppertal
– am 28.Mai–01.Juni in Berlin
– am 27. – 31. Aug. in Hamburg
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
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12. SGB II-Fortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.
Die nächste FoBi findet statt:
– am 02. Feb. in Wuppertal
– am 15. Mai in Augsburg
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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13. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
Diese Fortbildung habe ich jetzt auf vielfachen Wunsch neu konzeptioniert: SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Das sind jetzt erstmal Stichworte, alle Stellen, dich sich aktiv für ihre Klienten einsetzen wollen, müssen diese Dinge letztendlich drauf haben. Ich verspreche, dass die Fortbildung zwar intensiv und viel sein wird, alle Teilnehmer*innen hinterher mit ganz viel Ideen und Power wieder zu ihrer Arbeit gehen werden und die Inhalte trotz ihrer Komplexität verständlich rüber gebracht werden.
Die Fortbildungen gibt es:
– am 28. Feb. in Berlin
– am 28. März in Frankfurt
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
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14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Sie findet statt
- am 29. Jan. in Hamburg
- am 13. April in Wuppertal
- am 19. Mai in Augsburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
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15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
Diese Fortbildung biete ich
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
Diese Fortbildung biete ich
– am 03. April in Wuppertal
– am 24. Mai in Stuttgart
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 12./13. Februar 2018 in Berlin, am 10./11. April 2018 in Wuppertal und am 2./3. Mai 2018 in Hamburg-Harburg
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
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Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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