Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) Haben wir beständig über die gerichtliche Auseinandersetzung beim Oberlandesgericht Köln (OLG) zum Thema „Verflechtung Grünenthals mit der Conerganstiftung“ berichtet, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link in der Kategorie „GRÜNENTHAL“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/grunenthal/) aufrufen und nachlesen könnt.
Den jüngsten Beitrag zum Thema hatten wir am 09. April 2018 auf unserer Homepage veröffentlicht.
Diesen Beitrag könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen:
Am gestrigen Tage hat das OLG-Köln sein Urteil gefällt. Der Kläger Andreas Meyer
bekam vor dem Gericht recht. Es gab langjährige Verflechtungen Grünenthals mit der Conterganstiftung.
Dies hatte der contergangeschädigte Andreas Meyer immer behauptet, der wegen kurzer Arme und Beine im Rollstuhl sitzend auf fremde Hilfe angewiesen ist.
Der damalige Stiftungsvorstand wehrte sich gegen diese wahre Behauptung und schrieb dies im Ausschuss rund.
Meyers Behauptung ist wahr, entschied das OLG-Köln und der frühere Stiftungsvorstand darf unter Androhung einer hohen Geldstrafe das Gegenteil nicht mehr behaupten!
Nach der Entscheidung des OLG-Köln gab es in der Tat diese Verflechtungen zwischen Grünenthal und der Stiftung, die Renten aus Steuermitteln an die Opfer auszahlt.
Als AK gratulieren wir Andreas Meyer
zu diesem Obsiegen und werden, sobald uns das schriftlich abgesetzte Urteil vorliegt, dieses bewerten und veröffentlichen.
Das scheint wieder so ein Ausnahmeurteil zu sein, dass im Prinzip vdie Regel der Justiz bestätigt?!
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-