Cockpit e.V. schätzt die Abweisung des Antrages auf einstweilige Verfügung durch das BVerfG ähnlich ein, wie wir es getan haben!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am gestrigen Tage hatten wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) eine erste Einschätzung zur Ablehnung des Antrages auf Erlass einer einstweilige Verfügung gegen das „TARIFEINHEITSGESETZ“ (http://ak-gewerkschafter.com/?s=tarifeinheitsgesetz) durch das Bundesverfassungsgericht auf unsere Homepage gepostet. Diesen Beitrag könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link direkt aufrufen:

http://ak-gewerkschafter.com/2015/10/09/8-und-9-10-2015-1-senat-des-bundesverfassungsgerichtes-entscheidet-gegen-identitaetskontrolle-bei-demos-und-gegen-einstweilige-verfuegung-in-sachen-tarifeinheitsgesetz/ !

Heute nun haben wir euch nachstehend einen Link mit gepostet, der Euch nach dem Anklicken zur Online-Pressemitteilung zum Thema auf die Homepage der Gewerkschaft Vereinigung Cockpit e. V. (VC) bringt:

http://www.vcockpit.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/news/tarifeinheitsgesetz-keine-einstweilige-verfuegung-hauptsacheverfahren-bis-ende-2016-angekuendig.html !

Auch VC schätzt die Entscheidung ähnlich ein, wie wir es getan haben.

Nach wie vor ist die Entscheidung in der Hauptsache offen und lässt Hoffnung zu. Sollte das Bundesverfassungsgericht hier gegen die Kläger (Antragsteller) entscheiden, dann wäre dies mit Sicherheit eine klare Entscheidung gegen grundgesetzlich verbriefte Rechte!

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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