Unser AK-Mitglied Heinrich („Heinz“) Vossen kommentiert in die „CAUSA OHLEN“: „Die dunklen Seiten der Justiz“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Mitglied, der Kollege Heinrich („Heinz“) Vossen, hat nachstehenden Beitrag verfasst und um dessen Veröffentlichung sowohl auf unserer Homepage als auch um Einstellung in die „CAUSA OHLEN“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/) gebeten.

Für den AK Manni Engelhardt – Koordinator-

Heinrich („Heinz“) Vossen meint:

„Causa Ohlen: Die dunklen Seiten unserer Justiz:

Für einen Bürger, der mit der Justiz nur wenig oder noch nichts zu tun hatte, mag die Überschrift dieses Artikels provokant klingen. Es gibt jedoch nicht wenige Menschen in unserem Land, die im Zuge eines Prozesses zu Unrecht schweren Schaden erlitten haben und deren Vertrauen in den Rechtsstaat tief erschüttert ist. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Verluste bis zur Zerstörung ihrer Existenzgrundlage, sondern auch um schwere psychische und soziale Belastungen, denen diese Menschen im Zuge jahrelangen vergeblichen Prozessierens ausgesetzt sind und oft noch lange danach darunter leiden. Der Grundtatbestand der Unterschlagung ist im Strafgesetzbuche definiert und stellt eine Straftat dar. Unterschlagung kommt für mich einem Diebstahl gleich. Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden Sache in der Absicht, sich diese oder einem Dritten rechtswidrig anzueignen und kann mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe bis zu mehreren Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.

Ich kann nur dazu sagen, dass die Justiz das Opfer nicht zum Täter machen soll und den Unterschlager nicht zum Opfer. Unterschlagung ist und bleibt Unterschlagung! Und Herr Ohlen hat dem Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) dessen seinerzeit kompletten Kassenbestand in Höhe von 200,60 Euro unterschlagen.

Wir warten zunächst mal ab, was uns der 19.03.2015 so bringt?.

Mit kollegialen Grüßen

Heinz Vossen“

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