Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der „CAUSA OHLEN“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/) erreichte uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) am gestrigen Tage ein richtiger „SILVESTER-KNALLER“! Die Kripo meldete sich postalisch bei uns und teilte dem Unterzeichner mit, dass er seine sichergestellten IT-Komponenten beim Polizeipräsidium abholen könne.
In Anbetracht der lfd. Verfassungsgerichtsbeschwerde kann da nur festgestellt werden: „Ein Schelm, der Schlimmes dabei denkt!“
Nachstehend haben wir zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme die Antwort-E-Mail vom heutigen Neujahrstag 2015 an die Polizei zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.
Den „SILVESTER-KNALLER“ findet Ihr dann unter unserem Schreiben gepostet.
PROSIT NEUJAHR… 🙂 🙂 🙂
Wir bleiben am Drücker, ganz bestimmt!
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
Rückgabe der sichergestellten IT-Komponenten / Az.: 608000-125952-14/9
Manfred Engelhardt, Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen, den 01. Januar 2015
An Herrn Kriminalhauptkommissar K…..
-Polizeipräsidium-
Hubert-Wienen-Str. 25
52070 Aachen
Aktenzeichen: 608000-125952-14/9
Ihr Schreiben vom 23.12.2014/Eingang hier am 31.12.2014
Sehr geehrter Herr K…..,
Ihr o. g. Schreiben hat mich erreicht. Ich gehe darauf wie folgt ein:
In Ihrer Eigenschaft als „Erfüllungsgehilfe“ der Staatsanwaltschaft Aachen haben Sie in der Tat am 18.11.2014 in meiner privateigenen Wohnung eine sogenannte „Hausdurchsuchung“ durchgeführt, die, legt man den vorgeblichen Tatbestand der „Beihilfe zu einer Beleidigung“ zu Grunde, als weit überzogene Maßnahme anzusehen ist. Diese Maßnahme, die bei objektiver Betrachtungsweise als unverhältnismäßig zu bezeichnen ist, erinnert an Deutschlands finsterste Zeiten und wird von sehr vielen Menschen, die Kenntnis von diesem Vorgang über unsere Gewerkschafter/Innen- Arbeitskreis- (AK-) Homepage (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/) erhalten haben, als „Polizei-Staat-Methode“ bezeichnet.
Dies hat u. a. dazu geführt, dass das Bundesverfassungsgericht (BVG) mit diesem Vorgang, der diesseitig als weiteres „Paradestück aus dem Juristischen Tollhaus“ tituliert wird, kontaktiert wurde.
Wie der Aachener Justiz bekannt sein dürfte, wird der Vorgang beim BVG unter dem Aktenzeichen 2 BvR 287/14 bearbeitet.
Die Anrufung des BVG war deshalb geboten, weil durch die Beschlagnahme der beiden NOTE BOOKS nicht festgestellt werden kann, wie es die Staatsanwaltschaft meint, wer „bewusst den beleidigenden Beitrag selber eingestellt hat.“ Hätte die Staatsmacht insgesamt die Seite geprüft, wäre ihr aufgefallen, dass diese Seite, wie unzweideutig zu sehen ist, mit WordPress erstellt wird. WordPress ist ein Online-System zur Erstellung von Webseiten. Das Einstellen von Beiträgen findet auf dem jeweiligen Server des Providers statt. Nur dort kann also festgestellt werden, wer letztendlich die jeweiligen Beiträge freigibt bzw. freigegeben hat.
Unmittelbar nach der Beschlagnahme der NOTE BOOKS wurde diese Maßnahme auch am Vormittag desselben Tages auf die Homepage des Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreises (AK) durch den Unterzeichner gepostet. Spätestens bewies dieses Posting, dass selbiges unabhängig von den NOTE BOOKS des Unterzeichners von jedem Standort der Welt (Internet-Cafes etc.) möglich ist.
Insoweit liegt die Vermutung nahe, dass es der Staatsmacht weniger um die Erreichung ihres formulierten Zieles ging, sondern mehr um die Ausspionierung der virtuellen Umgebung des Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreises (AK) und im Besonderen derjenigen des Unterzeichners. Dabei wird die Staatsmacht sich möglicherweise selbst reflektiert haben.
Den von Ihnen, geehrter Herr Kriminalhauptkommissar, vorgeschlagenen Übergabetermin werde ich aus folgenden Gründen nicht nachkommen:
1. Die Staatsmacht hatte die NOTE BOOKS beschlagnahmt und abgeholt. Sie kann diese dann, wenn sie es denn möchte, auch per Polizei wieder an ihren Ursprungsstandort (Wohnung Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen) nach vorhergehender Terminvereinbarung, versteht sich, zurückbringen.
2. So lange, wie das BVG in der Sache noch nicht entschieden hat (Annahme, Verwerfung, etc. pp.), werde ich die sich bei Ihnen befindlichen NOTE BOOKS nicht anfassen! Unaufgefordert komme ich nach definitiver Bescheidung durch das BVG in der Sache auf Sie zurück. Möge die Staatsanwaltschaft doch endlich – nach 3/4 Jahr des vergeblichen Ermittelns – die Anklage erheben, der ich sehr gelassen entgegensehe.
Für das Jahr 2015 wünsche ich Ihnen persönlich Gesundheit, Glück und stets die „Handbreit Wasser unter dem Kiel des Lebens“, die notwendig ist, um die „Klippen und Untiefen des Seins“ übersegeln zu können.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Manfred Engelhardt
NB.: Diese E-Mail wird Ihnen auch noch einmal postalisch, versehen mit meiner Originalunterschrift überstellt.
„Polizeipräsidium Aachen, Hubert-Wienen-Str. 25, 52070 Aachen, den 23.12.2014 (Datum des Poststempels 30.12.2014)
Aktenzeichen: 608000-125952-14/9
Herr Manfred Engelhardt, Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen
Rückgabe der sichergestellten IT-Komponenten
Sehr geehrter Herr Engelhardt,
die IT-Komponenten,, die ich bei Ihnen anlässlich der Wohnungsdurchsuchung vom 18.11.2014 sichergestellt habe, können nach Verfügung der StA Aachen wieder an Sie ausgehändigt werden.
Als Übergabetermin würde ich
Donnerstag, den 08.01.2015, 09.00 Uhr
In meinem Büro, Zimmer 305 vorschlagen.
Sollten Sie an diesem Termin verhindert sein, bitte ich um Vorschlag eines neuen Termins.
Mit freundlichen Grüßen
gez. K…..
-Kriminalhauptkommissar-„
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