„CAUSA OHLEN“: Staatsanwaltschaft Aachen gibt Entschädigungsantrag nach Köln ab! Entscheidung des Amtsgerichtes ist somit nur Makulatur!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) gibt es wieder Aktuelles in der „CAUSA OHLEN“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-ohlen/) zu vermelden. Zu unserem jüngsten Bericht unter dem Titel „Der Kassendieb Franz-Josef Ohlen konnte das Landgericht nicht auf sein Narrenschiff holen!“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/02/06/der-kassendieb-franz-josef-ohlen-konnte-das-landgericht-nicht-auf-sein-narrenschiff-holen/) gibt es noch nichts Aktuelles. Wohl aber zu dem Beitrag vom 18. Januar 2016 unter dem Titel „“CAUSA OHLEN: Manni Engelhardt beantragt die konkrete Benennung der Entschädigungssumme!“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/01/18/causa-ohlen-manni-engelhardt-beantragt-die-konkrete-benennung-der-entschaedigungssumme/) gibt es Konkretes.

Das Amtsgericht hat den Entschädigungsanspruch des unterzeichnenden AK-Koordinators zwar dem Grunde nach uneingeschränkt entsprochen, allerdings in seiner Höhe – trotz Antrag – noch nicht beziffert!

Da taucht am gestrigen Tage ein Zweizeiler der Staatsanwaltschaft auf, der auf den 17. Februar 2016 datiert ist. Dieser Zweizeiler ist nicht von einer Staatsanwältin oder einem Staatsanwalt unterschrieben, sondern von einer Person, die keinen Titel und keine Funktion angibt.

Der Zweizeiler lautet unter dem Az.: 1 Js 807/14:

„Sehr geehrter Herr Engelhardt, es wird mitgeteilt, dass die Akten an die Generalstaatsanwaltschaft in Köln zwecks Entscheidung über ihren Entschädigungsantrag weitergeleitet werden. Sie erhalten von dort weitere Nachricht.“

Dies bedeutet im Klartext folgendes:

  1. Die Entschädigungsbeschlüsse des Amtsgerichtes Aachen sind lediglich Makulatur!
  2. Nun soll die Generalstaatsanwältin über den Antrag auf Entschädigung entscheiden, die als Ltd. Oberstaatsanwältin seinerzeit das Tun und Handeln der Staatsanwältin gedeckt hat, die die ganze Misere verursachte!

Aus diesem Grunde hat der unterzeichnende AK-Koordinator sofort einen offenen Brief an den derzeit Ltd. Oberstaatsanwalt Hammerschlag (Aachen) verfasst und postalisch versandt, den auch die Generalstaatsanwältin Auchter-Mainz zugestellt bekommt.

Diesen offenen Brief haben wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet. Auch der Amtsgerichtsdirektor Dr. Fuchs wird am Montag hierzu Post erhalten!

Wir werden auch die Mitteilung an Dr. Fuchs am Montag zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme direkt auf unsere Homepage und in die „CAUSA OHLEN“ posten.

Das „Juristische Tollhaus“ in der „Bananenrepublik Deutschland“ lässt wieder freundlichst Grüßen!

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator- & Dirk Momber – V.i.S.d.P.G.-

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Manfred Engelhardt, Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen,

den 19. Februar 2016

-OFFENER BRIEF-

Herr Ltd. Oberstaatsanwalt

Hammerschlag

-Justizzentrum Aachen-

Adalbertsteinweg 92

52070 Aachen

Ihr Zeichen 1 Js 807/14 / Ihre Mitteilung (Zweizeiler) vom 17.02.2016 (Eingang hier am 19.02.2016)

Sehr geehrter Herr Hammerschlag,

nachdem das Amtsgericht Aachen rechtskräftig festgestellt hat, dass ich wegen des mir durch Ihr Haus geschehenen Unrechts zu entschädigen bin, hatte ich der Staatsanwaltschaft Aachen den Antrag auf Entschädigung mit Schreiben vom 09. Februar 2016 nebst Anlagen zugesandt.

Das Gesamtprozedere erstreckt sich zum Thema jetzt bereits über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.

Heute nun erreicht mich Ihr o.g. Schreiben vom 17.02.2016 und löst bei mir in der Tat kein Erstaunen aus. Dies deshalb nicht, weil ich mir schon gedacht habe, dass die Staatsanwaltschaft Aachen diejenige über meinen rechtskräftig zementierten Entschädigungsanspruch entscheiden lässt, unter deren Augen seinerzeit der Auslöser des „Juristischen Tollhauses“ produziert worden ist. Gemeint ist hier natürlich die Generalstaatsanwältin Frau Auchter-Mainz, die damals Leitende Oberstaatsanwältin in Aachen war.

Es interessiert nicht nur mich, sondern auch breite Teile der Öffentlichkeit, wenn festgestellt werden kann, dass die Entscheidungsträger diejenigen sind, die seinerzeit die Verursachung der Kalamitäten dienstaufsichtsmäßig – trotz deutlicher Interventionen – geschehen ließen, ihnen quasi den dienstaufsichtsmäßigen „Segen“ erteilten.

Am Ende wird in Bezug auf die Antragstellung stehen, um es mit dem Volksmund zu sagen: „Außer Spesen nichts gewesen!“

Und wenn es nicht so tieftraurig wäre, dann könnte darüber auch noch herzhaft gelacht werden.

Hochachtungsvoll

gez. Manfred Engelhardt

Frau Generalstaatsanwältin Frau Auchter-Mainz erhält Durchschrift dieses offenen Briefes, der in die „CAUSA OHLEN“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-ohlen/) zum Zwecke der lückenlosen Dokumentation gepostet werden wird.

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