„CAUSA OHLEN“: Mit der Behandlungsweise unserer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ltd. Oberstaatsanwalt in Aachen durch den NRW-Justizminister sind wir nicht einverstanden!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir in der „CAUSA OHLEN“ (http://www.ak-gewerklschafter.de/category/causa-ohlen) wieder Aktuelles zu vermelden.

Speziell erinnern wir an unseren Artikel vom 07.06.2016, den Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link noch einmal aufrufen könnt:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/06/07/causa-ohlen-aktuelles-zum-kassendieb-franz-josef-ohlen-und-dessen-unendlichen-lauf-vor-die-juristischen-pumpen/ !

In diesem Artikel hatten wir u. a. die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt Hammerschlag beim Justizminister des Landes NRW angekündigt.

Diese ist auch dort angekommen und mit Schreiben vom 22.06.2016 (Eingang hier am 25.06.2016) bestätigt worden. Der Justizminister NRW, Herr Thomas Kutschaty (SPD)

https://www.justiz.nrw.de/WebPortal_Relaunch/JM/leitung/minister/downloadbereich/216_9811_2_klein.jpg                       http://www.aachener-zeitung.de/polopoly_fs/1.1159881.1439914030!/httpImage/image.jpg_gen/derivatives/zva_quer_540/image.jpg

Justizminister NRW Thomas Ktuschaty (SPD)    Ldt. Oberstaatsanwalt H. Hammerschlag

(Foto aus: https://www.justiz.nrw.de)      (Foto aus: www.aachener-zeitung.de)

hat diese allerdings der Generalstaatsanwältin zu Köln, Frau Auchter-Mainz, zur Beurteilung vorgelegt.

Da beißt sich die Katze wieder einmal in den Schwanz. Aus diesem Grunde haben wir einen offenen Brief nachgeschoben, der soeben mit der Post zum Justizminister transportiert wird.

Sowohl diesen Brief als auch der Zwischenbescheid des Justizministers, auf den dieser Bezug nimmt, haben wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die „CAUSA OHLEN“ gepostet.

Wir halten Euch auf dem Laufenden und den Justizapparat in Bezug auf die „CAUSA OHLEN“ in Bewegung!

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator- & Dirk Momber –V.i.S.d.P.G.-

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Manfred Engelhardt, Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen, den

  1. Juni 2016

-OFFENER BRIEF-

An den Justizminister des Landes

Nordrhein-Westfalen

Herrn Thomas Kutschaty

Martin-Luther-Platz 40

40212 Düsseldorf

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Aachen, Herrn Helmut Hammerschlag, vom 11. Juni 2016

Ihr Zeichen: 4121 E – III. 154/16

Ihr Schreiben vom 22.06.2016 (Eingang hier am 25.06.2016)

Sehr geehrter Herr Minister Kutschaty,

besten Dank für Ihr o. g. Schreiben, in dem Sie den Eingang meiner Dienstaufsichtsbeschwerde bestätigen.

Immer wieder ist es für mich und für den Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) interessant, Ihren Mitteilungen zu entnehmen, dass Staatsanwältinnen und Staatsanwälte einer dreistufigen Aufsicht unterliegen.

Im vorliegenden Fall ist es natürlich höchstinteressant, dass Sie die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 11.06.16 gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt Aachen ausgerechnet auf die Generalstaatsanwältin zu Köln, Frau Auchter-Mainz, delegieren, die zu Beginn der Turbulenzen in der „CAUSA OHLEN“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-ohlen) Leitende Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Aachen war.

Zum besseren Verständnis füge ich Ihnen in der Anlage zu diesem Brief den Artikel des Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreises (AK) vom 29.05.2015 bei, den Sie auch durch die Eingabe des nachstehenden Links im Internet direkt aufrufen und nachlesen können.

http://www.ak-gewerkschafter.de/2015/05/29/causa-ohlen-offener-brief-an-die-generalstaatsnwaeltin-koeln-auchter-mainz-staatsanwaeltin-dauber-richterinnen-am-amtsgericht-kneis-und-freidberg-grub-oberstaatsanwalt-dr-burr-und-ltd-oberst/ !

Sehr beachtenswert ist dabei der in diesem Artikel enthaltene offene Brief vom 29. Mai 2015 an Frau Auchter-Mainz u. a., in dem die „Verzahnungen“ sowohl innerhalb der Aachener Justiz als auch in der Folge zwischen dieser und der Generalstaatsanwältin deutlich aufgezeigt werden.

Wenn Sie in Ihrer Eigenschaft als oberster Dienstherr der Staatsanwaltschaften in NRW jetzt meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt Aachen in die Hände der Generalstaatsanwältin zu Köln legen, dann nehmen Sie nach Kenntnisnahme der in der „CAUSA OHLEN“ aufgezeigten Situation nach diesseitigem Dafürhalten in Kauf, dass die Angelegenheit jetzt bereits zum „Hornberger Schießen“ .verurteilt ist.

Diesseitig wird nämlich davon ausgegangen, dass diejenigen, die an dem ursächlichen Error – bewusst oder unbewusst – beteiligt waren und que texit erroris handelten, sich dies niemals eingestehen werden.

Die Generalstaatsanwältin müsste ja dann das Handeln desjenigen Rügen, der zwangsläufig sein Handeln nach den von ihr präjudizierten Bahnen ausgerichtet hat.

Daran ist gemäß dem römischen Prinzip „secat ille de corvo orulus“ zu zweifeln.

Insoweit steht für den Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) jetzt schon fest, dass diese Dienstaufsichtsbeschwerde form-, frist- und fruchtlos bleibt.

Entscheidend ist allerdings dabei, dass Sie als dienstaufsichtführender Minister über die NRW-Staatsanwaltschaften und NRW-Generalstaatsanwaltschaften mit dieser Dienstaufsichtsbeschwerde kontaktiert worden sind, und der Vorgang seine Veröffentlichung gemäß noch bestehendem Artikel 5 Abs. 1 Grund Gesetz auf der Homepage des Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreises und in deren Kategorie „CAUSA OHLEN“ finden wird.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Manfred Engelhardt

 

Anlage: Artikel vom 28.05.15 / Kann durch den Klick auf den nachstehenden Link aufgerufen werden:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2015/05/29/causa-ohlen-offener-brief-an-die-generalstaatsnwaeltin-koeln-auchter-mainz-staatsanwaeltin-dauber-richterinnen-am-amtsgericht-kneis-und-freidberg-grub-oberstaatsanwalt-dr-burr-und-ltd-oberst/

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Brief des Justizministers NRW vom  22.06.2016 (Eingang 25.06.2016)

„Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 22.06.2016, Aktenzeichen: 4121 E – III. 154/16

Herrn Manfred Engelhardt, Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen

Ihr Schreiben vom 11.06.2016

Sehr geehrter Herr Engelhardt,

Ihr vorbezeichnetes Schreiben hat Herrn Minister Kutschaty vorgelegen. Ich bin beauftragt, Ihnen zu antworten. Mit Ihrer Eingabe beanstanden Sie die Ihnen mit Bescheid vom 20.05.2016 in dem Ermittlungsverfahren 804 Js 360/16 mitgeteilte Entscheidung des Leitenden Oberstaatsanwalts in Aachen, erbetene Auskünfte nicht zu erteilen. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:

Über Beanstandungen staatsanwaltschaftlicher Maßnahmen befindet in meinem Geschäftsbereich zunächst die örtliche und sachlich zuständige Behörde. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte unterliegen einer dreistufigen Aufsicht und Leitung: durch die Behördenleiterin beziehungsweise ihren Behördenleiter, durch die zuständige Generalstaatsanwältin beziehungsweise den zuständigen Generalstaatsanwalt und – erst in letzter Instanz – durch das Justizministerium. Das Gerichtsverfassungsgesetz sieht dies so vor. Nach ständiger Übung pflege ich der Entscheidung der zunächst zuständigen Behörde nicht vorzugreifen. Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich auch in Ihrem Fall von dieser ständigen Übung nicht abweichen kann. Ich habe Ihre Eingabe deshalb zur Prüfung und ggfs. Weiteren Veranlassung an die Generalstaatsanwältin in Köln weitergeleitet.

Über das Ergebnis der Prüfung werden Sie beschieden, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Rothstein“

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