„CAUSA OHLEN“: Der „JUSTIZGIGANT“ Bundesverfassungsgericht gebiert eine klitzekleine „Maus“!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) können wir Aktuelles zur „CAUSA OHLEN“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-ohlen) vermelden. Konkret hatten wir ja am 01. Dezember 2014 (!) wegen der widerrechtlichen Beschlagnahmung der NOTEBOOKS und wegen des grundgesetzlichen Verstoßes gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung des AK-Koordinators (Artikel13 Abs. 1 und 2 GG / https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_13.html) durch die Aachener Justiz das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Den entsprechenden Artikel, der diese Verfassungsbeschwerde enthält hatten wir mit Beitrag vom 01.12.2014 dokumentiert. Diesen Beitrag könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2014/12/01/causa-ohlen-gegen-den-an-polizeistaatswillkuer-erinnernden-beschluss-des-amtsrichters-esselborn-wurde-verfassungsbeschwerde-eingeleitet/

Zwar wurde der unterzeichnende Koordinator zwischenzeitlich für den entstandenen Notebook-Schaden entschädigt, was allerdings für uns kein Grund darstellt, nach fast 2 Jahren des sich mit dem Vorbringen befassenden Verfassungsgerichts, dieses nunmehr mit einem Vierzeiler erklärt, dass die Beschwerde zur Entscheidung nicht angenommen wird. Da gebärt der vorgebliche JUSTIZGIGANT eine klitzekleine MAUS! Eine Luft- und Lachnummer, die der Öffentlichkeit in der „BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) mitgeteilt gehört!

Aus diesem Grunde kann das Bundesverfassungsgericht heute den Eingang des nachstehenden OFFENEN BRIEF vom gestrigen Tage (23.08.2016) verzeichnen.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator- & Dirk Momber –V.i.S.d.P.G-

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Bilder/DE/Passbild/2-Senat/Hermanns.jpg?__blob=normal&v=3

(Foto von Richterin Monika Hermanns beim Bundesverfassungsgericht)

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Manfred Engelhardt, Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen, den

  1. August 2016

 

  • OFFENER BRIEF –

An das Bundesverfassungsgericht

z.Hd. der 3 Kammer c/o Richterin Frau Hermanns

Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe

 

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2016 in Sachen Manfred Engelhardt ./ Beschluss des Amtsgerichts Aachen von 09.10.14

Aktenzeichen: 2 BvR 2876/14

Eingang der Mitteilung hier am 22.08.16

Sehr geehrte Frau Hermann, sehr geehrte Frau Langengfeld, sehr geehrter Herr Müller,

Ihren o.g. Beschluss habe ich mit großer Verwunderung erhalten. Ich komme nicht umhin, diesen Beschluss, der auf einer halben DIN a 4 – Seite Papier passt, öffentlich zu kommentieren.

Mich verwundert nicht der Hinweis darin auf die Anwendung der §§ 93a und 93b des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) vom 11. August 1993, sondern Ihr Beschluss als solcher vom 11. August 2016, der einstimmig erfolgt ist.

Sie haben als höchstrichterliches Gremium (3. Kammer des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts) also beinahe zwei Jahre Zeit benötigt, um diesen dreizeiligen Beschluss über die Nichtannahme zur Entscheidung zu fassen und mir mitzuteilen!

Und das Ganze mussten Sie gemäß der §§ 93a und 93b BVerfGG noch nicht einmal begründen.

Was für eine tolle Leistung! Das Ganze ist dazu angetan, von einer Groteske reden zu dürfen, die dem deutschen Volk unbedingt mitgeteilt gehört.

Ganz abgesehen davon, dass Sie der Justizwillkür in Deutschland damit ein gutes Stück weit entgegen gekommen sind, kann doch jetzt die sogenannte Unverhältnismäßigkeit der Mittel, nämlich die nichtnotwendige Beschlagnahme von NOTEBOOKS inklusive Hausdurchsuchung, die die grundgesetzlich garantierte Unverletzbarkeit der Wohnung ignoriert, für ein vorgebliches Bagatelldelikt, das sich auch noch als juristische Luftnummer entpuppte, höchstrichterlich ignorierend, serienmäßig praktiziert werden. Grundgesetzliche Konsequenzen daraus wird das Bundesverfassungsgericht eh nicht mehr ziehen können!

Die Methodik, die die Justiz jetzt durch Sie legitimiert praktizieren darf, ist eine Methodik, die der eines Polizeistaates gleichkommt! Sie erinnert an finsterste vergangene Zeiten Deutschlands.

Wahrlich, eine höchstrichterliche Meisterleistung! Und darüber haben Sie zwei Jahre sinnieren müssen, oder?

Mit Verlaub, werte dritte Kammer des Bundesverfassungsgerichtes, das gehört der Öffentlichkeit nicht nur mitgeteilt, sondern das gehört auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte getragen!

Der Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) wird darüber auf seiner turnusgemäßen Septembersitzung 2016 beraten und letztendlich beschließen, ob er dafür die finanziellen Mittel freigeben wird.

 Den entsprechenden Beschluss können Sie dann auf der Homepage des AK unter http://www.ak-gewerkschafter.de und in der Kategorie „CAUSA OHLEN“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-ohlen) nachlesen können.

Sollten Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung der Meinung gewesen sein, dass die Entschädigung, die die Justiz mir für die Beschlagnahmung der NOTEBOOKS im Nachgang gewährt hat, ein „juristisches Heilpflaster“ war, was alle wider das Grund Gesetz der Bundesrepublik Deutschland geschlagenen, juristischen Wunden bedeckt hat, dann waren und sind Sie einem Irrtum unterlegen.

Weder fiktive „juristische Heilpflaster“ noch die Zeit können derartige Verletzungen grundgesetzlich garantierter Rechte heilen.

Auch wenn dieses Schreiben lediglich eine Deklaration Ihres Verhaltens an die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands ist, die für Sie keine beruflichen oder dienstrechtlichen Konsequenzen hat, zeigt es doch deutlich auf, dass Deutschland wieder einen Schritt mehr hin zu einer „Bananenrepublik“ getan hat.

Alle Juristinnen und Juristen, die in der „CAUSA OHLEN“ eine forensisch dubiose Rolle eingenommen haben, können durch Ihre Entscheidung auf Nichtentscheidung wieder „frei atmen“!

Selbst bei Ignorierung dieses offenen Briefes verbleibe ich

mit der vorzüglichen Hochachtung eines „Rebellen“ gegen das Deutsche Untertanen-Unwesen

Ihr sehr ergebener

 gez. Manfred Engelhardt

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