„CAUSA OHLEN“: Das Landgericht Aachen wurde unter Fristensetzung an die Nennung der Kammer und des Richters erinnert!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir in der „CAUSA OHLEN“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/) mit Schreiben vom 12. Januar 2015 das Landgericht Aachen an seine Verpflichtung zur Nennung von „Ross und Reiter“ erinnert, die wir mit Schreiben vom 18.12.2014 bereits eingefordert hatten. Das Schreiben vom 18.12.2014 könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link noch einmal samt dem dazu geposteten Artikel auf- und in Erinnerung rufen:

http://ak-gewerkschafter.com/2014/12/21/causa-ohlen-landgericht-setzt-termin-der-erst-maerz-2015-sein-soll-und-nennt-weder-vorsitzenden-richter-noch-die-zustaendige-kammer/ !

Unser Erinnerungsschreiben vom 12. Januar 2015, das am gestrigen Tage das Justizzentrum in Aachen erreicht hat, haben wir nachstehend in seiner Gänze zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme mit gepostet.

Sollte das Landgericht die ihm durch uns gesetzte Frist – weshalb auch immer – verstreichen lassen, was wir vermuten, wird am 20. Januar 2015 das Bundesverfassungsgericht angerufen. Auf unserer heutigen öffentlichen AK-Sitzung werden wir einige Aktionen für den 19. März 2015 beraten und beschließen.

Wir werden weiter und minutiös und dokumentarisch einwandfrei in der „CAUSA OHLEN“ berichten.

Das „Juristische Tollhaus in der Bananenrepublik Deutschland“ lässt wieder einmal grüßen.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Manfred Engelhardt, Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen, den

  1. Januar 2015

 

An das                                                 nachrichtlich: 1. LG-Präsident

Landgericht Aachen                                                2. Richter Diewald

-Justizzentrum-

Adalbertsteinweg 92

52070 Aachen

Aktenzeichen: 73 Ns-801 Js 1344/13-110/14

Ladung vom 15.12.2014 zum Termin am 19.03.2015 (?)

Schreiben (Anfrage) an das LG-AC vom 18.12.2014

Zur Sache ist bis dato binnen der gesetzten Frist von 14 Tagen noch keine Antwort seitens des Landgerichts erfolgt.

Sollte bis zum 19. Januar 2015 immer noch keine definitive Antwort beim Unterzeichner eingetroffen sein, wird mit Datum vom 20. Januar das Bundesverfassungsgericht erneut mit der Angelegenheit kontaktiert.

(Manfred Engelhardt)

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