„CAUSA OHLEN“: Aus dem Keller kommen Leichen! Und das Unrecht bringen wir zum Weichen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) können wir wieder Aktuelles zur „CAUSA OHLEN“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-ohlen/) vermelden. Bekanntermaßen haben wir ja mit Artikel vom 19.11.2015 über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den AK-Kollegen Dirk Altpeter (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=dirk+altpeter) und gegen den unterzeichnenden AK-Koordinator wegen Beleidigung/Verleumdung und der Beihilfe dazu durch die Staatsmacht, die gemäß § 170 Abs. 2 StPO erfolgt ist, berichtet. Diesen Artikel könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link noch einmal aufrufen:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2015/11/19/das-aktuellste-zur-causa-ohlen-staatsmacht-stellt-ermittlungsverfahren-gemaess-%C2%A7-170-abs-2-stpo-ein/ !

Eine absolute Schlappe für die Justiz hier in Aachen, der jetzt ein negatives Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Aktenzeichen 2 BvR 2876/14) droht.

Die Generalstaatsanwältin Köln, Frau Auchter-Mainz, die bei Entstehung der „CAUSA OHLEN“ und den fatalen Ermittlungen durch die Staatsanwältin Dauber gegen den unterzeichnenden AK-Koordinator Leitende Oberstaatsanwältin in Aachen war, hat die Beschwerde gegen den seinerzeitige Einstellungsbescheid des Oberstaatsanwalts Dircksen (http://www.ak-gewerkschafter.de/2015/09/21/causa-ohlen-aktuell-ersetzt-oberstaatsanwalt-dirksen-die-rechtsprechung-des-bundesverfassungsgerichtes-vorab/ und Weiteres dazu unter http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=dirksen) zurückgewiesen, was ja bereits zu erwarten stand.

Diesbezüglich haben wir selbiger heute einen OFFENEN BRIEF geschrieben, den wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme unter ANLAGE A) auf unsere Homepage und in die „CAUSA OHLEN“ gepostet haben.

Ferner hat der unterzeichnende AK-Koordinator heute seinen Antrag auf Entschädigungsleistung wegen der unberechtigten Beschlagnahmung seiner NOTEBOOKS bzw. den daraus entstandenen Kosten geltend gemacht.

Diesen Antrag haben wir nachstehend als ANLAGE B) zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme ebenfalls auf unsere Homepage und in die „CAUSA OHLEN“ gepostet.

Und hier noch zur Komplettierung die Mitteilung der drei Aktenzeichen von den Strafermittlungsverfahren, die gegen den Kassendieb Franz-Josef Ohlen eingeleitet wurden:

Aktenzeichen 903 Js 1874/15 (Mitteilung der Staatsanwaltschaft Aachen vom 23.11.2015/Eingang hier am 24.11.2015) wegen deds Tatvorwurfs der Beleidigung des unterzeichnenden AK-Koordinators;

Aktenzeichen: 801 Js 1426/13 (Mitteilung der Staatsanwaltschaft Aachen vom 24.11.2015/Eingang hier am 26.11.2015) wegen des Tatvorwurfs des Justizmissbrauchs;

Aktenzeichen: 902 Js 1317/15 (Mitteilung der Staatsanwaltschaft Aachen vom 13.11.2015 (Eingang hier am 14.11.2015) wegen des Tatvorwurfs der Abgabe eine falschen Versicherung an Eides Statt (Offenbarungseid).

Und es läuft ja noch nach wir vor das Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs der falschen Verdächtigung gegen Ohlen, das mit Strafanzeige vom 05.08.2014 angezeigt wurde und laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Aachen vom 18.08.2014 das Aktenzeichen 804 Js 1074/14 trägt.

Weitere Informationen zur „CAUSA OHLEN“ werden folgen.

Und nun nehmt bitte die versprochenen Anlagen A) und B) nachstehend zur Kenntnis.

Für den AK Manni Engelhardt

ANLAGE A)

Manfred Engelhardt, Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen,

E-Mail-Adresse: manni@manfredengelhardt.de, Handy-Nr.: 017 19 16 14 93, Internet: http://www.ak-gewerkschafter.de/

  1. November 2015

-OFFENER BRIEF-

An die

Generalstaatsanwältin Köln

Frau Auchter-Mainz (persönlich)

Reichenspergergerplatz 1

50670 Köln

 

Strafanzeige gegen Frau Staatsanwältin Dauber u.a. wegen Verdachts der Rechtsbeugung

-804 Js 1074/14 Staatsanwaltschaft Aachen-

Ihr Bescheid vom 19.11.2015 (Eingang hier am 24.11.2015) mit dem Aktenzeichen: 51 Zs 688/15

Sehr geehrte Frau Auchter-Mainz,

den o.g. Negativbescheid zu meiner Beschwerde vom 21.09.15, der stellvertretend für Sie durch einen Oberstaatsanwalt Müller-Kim „im Auftrag“ unterschrieben ist, möchte ich nicht unkommentiert lassen. Insoweit nutze ich hier die Form des offenen Briefes, der gleichzeitig dazu dienlich sein wird, den Inhalt desselbigen zwecks Dokumentation wieder in die „CAUSA OHLEN“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-ohlen/) auf der Homepage des Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreises (AK) zu posten.

Sicherlich ist Ihnen die Komplexität des Falles noch bestens in Erinnerung, denn wesentliche Teile dieses Vorgangs sind durch Ihre Hände gegangen, als Sie noch Leitende Oberstaatsanwältin in Aachen waren.

Sie waren es nachweisbar nämlich, die die Staatsanwältin Dauber in ihrem Tun deckten. Sie waren und sind somit im Maßgeblichen mitverantwortlich an dem für die Aachener Justiz desaströsen Ausgang des Verfahrens.

Letztendlich bewies das Landgericht Aachen im Berufungsverfahren vom 19. März 2015 mit dem Az.: 73 Ns-801 Js 1344/13-110/14 mit seinem Berufungsurteil die Unschuld des Unterzeichners und somit das widerrechtliche Handeln der Staatsanwaltschaft und der genannten Amtsrichterinnen Freidberg-Grub und Kneis.

Mit Ihrer Duldung wurden damals die Ermittlungen gegen den Dieb unserer Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Kasse, nämlich dem justizbekannten Franz-Josef Ohlen, der den AK-Kassenbestand komplett unterschlagen hatte, eingestellt.

Zwischenzeitlich, wenn auch mit großer Verspätung, hat die Staatsanwaltschaft Aachen mit Bescheid vom 24.11.15 (Eingang hier am 26.11.15) mitgeteilt, dass unter dem Aktenzeichen 801 Js 1426/13 dieses Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen worden ist.

Wenn Sie dann noch in Ihrem Bescheid vom 19.11.15 durch Herrn Oberstaatsanwalt Müller-Kim mitteilen lassen, dass soweit mit der Strafanzeige vom 04.08.2014 Vorwürfe gegen die Beschuldigten Ohlen und dessen seinerzeitigem Rechtsanwalt erhoben wurden, eine Verfahrensabtrennung erfolgt sei und diese nun in dem Verfahren 1 Js 1175/15 „sachbehandelt“ werden, ist dies nicht als weitere Begründung zu Ihrem Negativbescheid rechtsdienlich.

Im Gegenteil stelle ich dazu fest, dass dieser Hinweis vermutlich mit dazu dienlich sein soll, eine Legitimation zur Einstellung der Verfahren gegen die Staatsanwälte und die Berufsrichterinnen zu erreichen.

Dies wird umso plausibler, weil die Feststellung getroffen werden darf, dass Sie in Ihrer damaligen Eigenschaft als Leitende Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Aachen – trotz der massiven Interventionen des Unterzeichners – das Tun der sachbearbeitenden Staatsanwältin deckten und somit das Justiz-Desaster mit heraufbeschworen haben.

Heute nun sind Sie in der Dienstvorgesetzten Funktion der Generalstaatsanwältin, die ihr damaliges Tun und Handeln in der Sache rechtlich und kritisch würdigen soll.

Da kann einfach nach diesseitigem Dafürhalten nichts Gescheites dabei herauskommen. Diejenige, die vormals das Tun und Handeln ihrer Dienstuntergebenen legitimierte, soll nunmehr dieses Tun und Handeln objektiv beurteilen. Ein Ding der Unmöglichkeit, das es auch nur bei der Justiz zu geben scheint!?

Die Öffentlichkeit soll diese Angelegenheit zur Kenntnisnahme bekommen. Richter, Richterinnen und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bilden aus diesseitiger Sicht einen Staat im Staate, der mit zweierlei Maßen misst.

Hochachtungsvoll

gez. Manfred Engelhardt

ANLAGE B)

 

 

M.Engelhardt, Freunder Landstr. 100, D 52078 Aachen, Germany

 

 

Handy:+49 (0)171 916 14 93

INTERNET : Manni@ManfredEngelhardt.de

www.ak-gewerkschafter.de

www.stones-club-aachen.de

 

An das

Amtsgericht Aachen

-Justizzentrum-

Adalbertsteinweg 92

52070 Aachen

 

 

 

 

 

 

 

Eingangsquittierung beim Justizzentrum Aachen am 30.11.2015!

 

     

Antrag auf Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen vom 08.03.1971 (Bundesgesetzblatt I S. 157) StrEG in der geltenden Fassung

Hiermit wird in Bezug auf die Strafermittlungssache mit dem Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Aachen 1 Js 807/14 –siehe Anlage I)- der v.g. Antrag gestellt.

B e g r ü n d u n g :

Die Staatsanwaltschaft Aachen führte gegen den Antragsteller ein Ermittlungsverfahren und erwirkte diesbezüglich einen richterlichen Beschluss zur Hausdurchsuchung und Beschlagnahme zweier NOTEBOOKS des Antragsstellers.

Dieser richterliche Beschluss, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aachen zustande kam, war unsinnig und verfassungswidrig, da der Antragsteller eine Webseite (http://www.ak-gewerkschafter.de/) über WORD PRESS betreibt, die er von jedem Internetcafé auf der Welt bedienen kann. Diesbezüglich war die Beschlagnahme der NOTEBOOKS ein schickanöses und sinnloses Unterfangen, das eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht nach sich zog, die unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2876/14 seit dem 08.12.2014 – siehe Anlage II) – schwebend ist.

Die nach diesseitigem Dafürhalten grundgesetzwidrige Hausdurchsuchung mit anschließender Beschlagnahme der NOTEBOOKS des Antragstellers führte dazu, dass der Antragsteller sich ein neues NOTEBOOK zulegen musste. Der Erwerb des neuen NOTEBOOKS war für die Betreibung der Webseite http://WWW.ak-gewerkschafter.de/ zwar uninteressant, jedoch für die Abwicklung des E-Mail-Verkehrs, der Erstellung von Briefen, der Abwicklung bestimmter Alltagsgeschäfte des Antragstellers zwingend erforderlich.

Diesbezüglich erwarb der Antragsteller am 21.11.2014 zwangsläufig ein neues NOTEBOOK bei der Firma NOTEBOOKKONTOR, Schillerstraße 25, 52064 Aachen.

Die entsprechende Rechnung inklusive Zahlungseingang in Höhe von 768, 00 Euro ist als Anlage III) diesem Antrag beigefügt.

Insoweit steht fest, dass der Kostenfaktor den gesetzlichen Mindestbetrag zur Geltendmachung der Schadenskosten in Höhe von 25, 00 Euro bei Weitem übersteigt.

Der Antragsteller ist der Meinung, dass der Staat sich aufgrund der irrelevanten Maßnahmen der Staatsgewalt mindestens anteilig an der Rückerstattung der zwangsläufig entstandenen Kosten beteiligen muss.

Eine Bankverbindung wird erst nach positiver Bescheidung genannt werden.

gez. Manfred Engelhardt

Anlagen: I) bis III)

http://www.ak-gewerkschafter.de/wp-content/gallery/20150319-justizzentrum/IMG_6125.JPG

(Für weitere Bilder zum Thema klicke bitte hier: http://www.ak-gewerkschafter.de/bilder/bilder-2015/fotos-unserer-protestveranstaltung-vor-dem-justizzentrum-vom-19-maerz-2015/)

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