„CAUSA MOMBER“: Wenn es nach dem LSG-NRW geht, wird aus Dirk Momber „Daniel in der Löwengrube“!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir zur Kenntnis genommen, dass in der „CAUSA MOMBER“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-momber/) wieder aktueller „Schlamassel“ aufgetreten ist.

Hier die Ladung, die Dirk Momber erhalten hat:

„Landessozialgericht NRW Datum 17.02.2016

Herrn

Dirk Momber (Anschrift)

L 13 SB 135/10: Ladung

Sehr geehrter Herr Momber,

in dem Rechtsstreit Dirk Momber ./. StädteRegion Aachen Amt 57 – BEE

ist Termin zur Erörterung des Sachverhalts bestimmt auf Freitag, den 11.03. 2016 um 10.00 Uhr, in 45130 Essen, Zweigertstraße 54, 2. Etage, Saal 2221

Voraussichtliche Dauer: 45 Minuten

Ihr persönliches Erscheinen ist angeordnet.

Sie werden zu diesem Termin geladen. Sie müssen auch dann persönlich erscheinen, wenn Sie einen Prozessbevollmächtigten entsende. Das Auftreten des Prozessbevollmächtigten kann untersagt werden, solange Sie trotz Anordnung Ihres persönlichen Erscheinens unbegründet ausgeblieben sind und hierdurch der Zweck der Anordnung verteilt wird. Bleiben Sie im Termin aus, kann gegen Sie ein Ordnungsgeld bis zu 1000, — Euro festgesetzt werden. Dies gilt nicht, wenn Sie zur Verhandlung einen Vertreter entsenden, der zur Aufklärung des Tatbestandes in der Lage und zur Abgabe der gebotenen Erklärung, insbesondere zu einem Vergleichsabschluss, ermächtigt. Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes unterbleibt auch, wenn ihr Ausbleiben rechtzeitig genügend entschuldigt wird.

Falls Sie aus zwingenden Gründen nicht erscheinen können, müssen Sie das Gericht unter Angabe des obigen Aktenzeichens unverzüglich benachrichtigen, die Hinderungsgründe mitteilen und bei Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung übersenden, aus der Art und Schwere der Erkrankung sowie die fehlende Verhandlungsfähigkeit hervorgehen. Bitte beachten Sie, dass die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich nicht ausreichend ist.

Notwendig bare Auslagen für die Wahrnehmung des Termins sowie Verdienstausfall werden auf Antrag mit beiliegendem Vordruck gegen Vorlage der Belege und dieser Ladung erstattet. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen.

Der Anspruch auf Vergütung oder Entschädigung erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten bei der Stelle, die den Berechtigten herangezogen oder beauftragt hat, geltend gemacht wird. Die Frist beginnt – im Fall der schriftlichen Begutachtung oder der Anfertigung einer Übersetzung mit Eingang des Gutachtens oder der Übersetzung bei der Seite, die den Berechtigten beauftragt hat – im Falle der Vernehmung als Sachverständiger oder Zeuge oder der Zuziehung – in den Fällen des § 23 mit Beendigung der Maßnahmen – im Fall der Dienstleistung als ehrenamtlicher Richter oder Mitglied eines Ausschusses im Sinne des § 1 Abs. 4 mit Beendigung der Amtsperiode. Zu den weiteren Einzelheiten wird auf § 2 JVEG in der seit dem 01.08.2013 gültigen Fassung aufmerksam gemacht. Zur Überweisung werden benötigt: Bank, Kontonummer und Bankleitzahl.

Falls Sie Ihre Reise zur Verhandlung von einem anderen als dem in Ihrer obigen Anschrift bezeichneten Ort antreten wollen, oder andere Umstände Ihr Erscheinen erheblich verteuern (z. B. Transport mit einem Kranken- oder Mietwagen oder Begleitperson) sind Sie verpflichtet, dies unter Angabe des obigen Aktenzeichens sofort mitzuteilen und weitere Nachricht des Gerichts abzuwarten.

Sollte Ihnen wegen Mittellosigkeit eine öffentliche Kasse einen Vorschuss zur Bestreitung der Reisekosten gewähren, so ist der Kasse diese Ladung vorzulegen, damit darauf die Höhe des erhaltenen Vorschusses und das Kassenzeichen vermerkt werden. Der Kasse wird der Vorschuss unmittelbar von hier erstattet.

Die Akten der Beklagten sind beigezogen. Vorprozessakten S 1 U 16/07, S 14 U 35/01, S 4 RA 110/01, S 6 KR 6/02 1 Ordner d. Kl.

Es wird gebeten, diese Ladung im Termin vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Berichterstatter des 13. Senats

Alt

Richter am Landessozialgericht

(Maschinell erstellt, ohne Unterschrift gültig)“

Hierzu sagen wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK):

„GUT GEBRÜLLT LÖWE!“

Motto:

„UND WILLST DU NICHT MEIN BRUDER SEIN, DANN SCHLG ICH DIR DEN SCHÄDEL EIN!“

Dirk sollte jetzt zum „DANIEL IN DER LÖWENGRUBE“ werden.

https://i.ytimg.com/vi/pS6_QkD_ApA/hqdefault.jpg

Da bleiben wir selbstverständlich am Thema und am LSG-NRW (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/lsg-essen/) dran. Wir werden weiter berichten.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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