„CAUSA MOMBER“: Vermutlich schlachtet man das arme Schwein im stillen, kleinen Kämmerlein!?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) zeigen wir auf unserer Homepage und in der Kategorie „CAUSA MOMBER“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-momber/) deutlich die Ferkeleien auf, die mit dem schwerstbehinderten und sich selbst als „Krüppel“ bezeichnenden Dirk Momber geschehen.

Jüngst noch posteten wir auf unserer Homepage den Artikel vom 18.02.2016 zum Thema unter dem Titel:

„CAUSA MOMBER: Die aktuelle Entwicklung mutet an Samuel Beketts ´Warten auf Godot!´“. Diesen Artikel könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/02/18/causa-momber-die-aktuelle-entwicklung-mutet-an-samuel-becketts-warten-auf-gogot/ !

Dazu kommentierte Dirk Momber am 18.02.2016 mit einem Beitrag unter dem Titel: „Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird das Warten auf Godot für mich ein Ende haben!“ Diesen Kommentar-Beitrag könnt Ihr ebenfalls durch den Klick auf den nachstehenden Link direkt aufrufen:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/02/18/causa-momber-dirk-momber-meint-beim-europaeischen-gerichtshof-fuer-menschenrechte-wird-das-warten-auf-godot-fuer-mich-ein-ende-haben/ !

Und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird Dirk wohl ziehen müssen, denn diejenigen, die wesentlich mit dazu beitragen, dass dieser geschundene Krüppel noch weiter – quasi bis zu seinem vorzeitigen Tod – vermaledeit wird, zwingen ihn dahin!

Am gestrigen Tage erhielt Dirk Mombers Anwalt ein Fax des 13. Senates des Landessozialgerichts NRW (LSG-NRW) in Essen (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/lsg-essen/).

Dieses Fax hat folgenden Inhalt (wörtlich zitiert):

„Absender LSG-NRW, Datum 19.02.2016

Adressat RA des Dirk Momber

L 13 SB 135/10: Dirk Momber ./. StädteRegion Aachen Amt 57 – BEEG

Ihr Zeichen: X310/10H

Sehr geehrte Damen und Herren,

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Rechtmäßigkeit eines Herabsetzungsbescheides. Nur hierüber ist zu entscheiden. Eine rechtsverbindliche, isolierte Feststellung zum Inhalt aktenkundiger Gutachten ist weder im schriftlichen Verfahren, noch in einem abschließenden Urteil möglich.

Der Termin am 11.03.2016 ist nicht öffentlich. Zu der Möglichkeit, mit Beiständen zu erscheinen, verweise ich auf § 73 Abs. 7 SGG. Soweit ein potentieller Beistand nicht die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 Satz 2 SGG erfüllt, was hier nicht der Fall sein dürfte, käme eine Zulassung nur nach § 73 Abs. 7 Satz 3 SGG in Betracht. Dessen Voraussetzungen wären darzulegen und glaubhaft zu machen. Die Vorschrift ist allerdings eng auszulegen (vgl. BT-Drs. 16/3655, S. 91; Leitherer, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 73 Rn 78).

Die Bedenken des Klägers können im Übrigen im Erörterungstermin besprochen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Alt

Richter am Landessozialgericht“

Das heißt im Klartext, dass der 13. Senat beim LSG-NRW den unterzeichnenden AK-Koordinator, der ehrenamtlicher Sozialbetreuer des Dirk ist, nicht bei dieser, wie wir es nennen – „Verhandlung im stillen Kämmerlein“ – dabei haben möchte.

Der Volksmund würde daraus schließen: „Vermutlich schlachte man das arme Schwein im stillen, kleinen Kämmerlein!?“

http://www.mangalitza.de/lilli/images/schwein-leiter.jpg

Für Dirk stellt das ein weiterer „Schlag mit dem juristischen Zweihänder“ dar.

http://ecx.images-amazon.com/images/I/31WFtDbLUjL.jpg

Wie sich das jetzt wieder auf seinen Gesundheitszustand auswirken wird, können wir, die wir Dirk und dessen Leiden (Schwerstbehinderung) bestens kennen, uns lebhaft ausmalen.

Die Kolleginnen und Kollegen des Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) werden, sofern Dirk Momber daraus schwerwiegendste gesundheitliche Folgen erwachsen, die bis zum Ableben führen können, alle Beteiligten öffentlich zur Verantwortung ziehen lassen! Und dessen kann man versichert sein!

Über den weiteren Fortgang der Angelegenheit werden wir mit Bestimmtheit berichten!

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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