Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir immer dann kontinuierlich in der „CAUSA MOMBER“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-momber/) berichtet, wenn sich Aktuelles zeigte.
So gibt es denn heute zu vermelden, dass der 13. Senat des Landessozialgerichtes NRW (LSG-NRW) mit Sitz in Essen (http://ak-gewerkschafter.com/category/lsg-essen/) im Vorsitz gewechselt hat. Zuständige Vorsitzende ist jetzt die Richterin am LSG-NRW Frielingsdorf.
Diese Tatsache hat Kollegen Dirk Momber vertreten durch dessen Rechtsanwalt zum Anlass genommen, einen weiteren Schriftsatz an das LSG-NRW zu verfassen.
Wenn man bedenkt, was Kollege Dirk Momber bis dato durch diesen 13. Senat erleben und erdulden musste, kann es jedem normaldenkenden Menschen nur grausen! Für den unterzeichnenden AK-Koordinator ist das Ganze ekelerregend und passt sehr genau in das Buch des Dr. Norbert Blüm unter dem Titel „EINSPRUCH“ (http://ak-gewerkschafter.com/?s=einspruch)!
Sollte Kollege Dirk jetzt wiederum „FERNBEGUTACHTET“ werden, so wird dieses Gutachten (Besser gesagt „SCHLECHTACHTEN“!) mit allem „PI PA PO“ zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und zur Schande des „Juristischen Tollhauses in der Bananenrepublik Deutschland“ (http://ak-gewerkschafter.com/?s=bananenrepublik+deutschland & http://ak-gewerkschafter.com/?s=juristisches+tollhaus) auf unsere Homepage gepostet werden.
Dessen können alle Beteiligten versichert sein!
Nachstehend haben wir Euch zum besseren Verständnis den jüngsten Schriftsatz des Rechtsanwaltes unseres Kollegen Dirk mit gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
„Absender, Datum, Aktenzeichen
Landessozialgericht
Nordrhein-Westfalen
Postfach 102443
45024 Essen
Az.: L 13 SB 135/10
Sehr geehrte Damen und Herren,
in dem Rechtsstreit
des Herrn Dirk Momber gegen StädteRegion Aachen
hatte sich unser Mandant aufgrund von Unregelmäßigkeiten gezwungen gesehen, sich an das Bundesverfassungsgericht zu wenden.
Mit Datum vom 24.12.14 erhielt mein Mandant einen ablehnenden Bescheid durch das Bundesverfassungsgericht, der als Anlage beigefügt ist.
Da diese Unregelmäßigkeiten durch diesen Beschluss nicht ausgeräumt wurden und das Verfahren in seinem weiteren Verlauf stark beeinträchtigen könnten, wäre es angezeigt, festzustellen, dass das sogenannte „Stölzel-Gutachten“ bei einer etwaigen weiteren Begutachtung unberücksichtigt zu bleiben hat, sofern eine Entfernung aus der Verfahrensakte nicht möglich ist. Dies liegt begründet in der Irrelevanz dieses „Ferngutachtens“, das ohne gegenständliche Untersuchung erstellt worden ist.
Durch Herrn Dr. Sch. wurde dieses Gutachten – in der mündlichen Verhandlung vom 5.07.2013 noch einmal klar widerlegt.
Weiterhin verweisen wir auf die schriftliche Antwort des Marienhospitals, Zeise 6, 52068 Aachen, bezüglich des Vorliegens einer Porphyrie, die durch den letzten vorsitzenden Richter des 13. Senat eingefordert wurde.
Problematisch erscheint in diesem Zusammenhang vor allem, dass weitere Gutachten, die auch in früheren Verfahren eingeholt wurden, sich auf das „Stölzel-Gutachten“ berufen und somit unweigerlich zu falschen Ergebnissen gelangen. So werden Erkrankungen auf neurologischem bzw. psychiatrischem Gebiet unter anderem deshalb verneint, da eine Porphyrie nicht vorliege.
Auf die vorliegende Prozessakte wird im Übrigen Bezug genommen.
Meinem Mandanten wurde, hierauf sei nochmals hingewiesen, in der mündlichen Verhandlung vom 5.07.2013 vorgeschlagen, einen Gutachter seiner Wahl zur erneuten Feststellung der Porphyrie vorzuschlagen. Genau aber diese wichtige Äußerung des Senatsvorsitzenden fand keinen Eingang in das Protokoll, trotz mehrmaliger Intervention.
Mit freundlichen Grüßen
(H……)
Rechtsanwalt
Anlage:“
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