CAUSA MOMBER: 13. SENAT DES LSG/NRW SETZT DEM GANZEN DIE SOGENANNTE „KRONE“ AUF!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der Causa Momber (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-momber/) hat sich wieder einiges bewegt bzw. ist einiges durch den 13. Senat des Landessozialgerichtes von NRW (LSG)  „bewegt“ worden.

Mehrfach haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) auch unter http://ak-gewerkschafter.com/category/lsg-essen/  zur Situation des schwerstbehinderten Dirk Momber und dem mit gesundem Menschenverstand nicht mehr nachzuvollziehenden juristischen Gebaren des 13. Senates des LSG berichtet.

Was jedoch jüngst geschehen ist, setzt dem Ganzen die sogenannte „Krone“ auf.

Am Freitag, den 05. Juli 2013 fand die öffentliche Sitzung des 13. Senates des LSG von NRW in Essen statt.

Der 13. Senat tagte in der Sache „MOMBER ./. STÄDTEREGION AC“  unter dem Az.: L 13 SB 135/10 in folgender Besetzung:

Vorsitzender: Vorsitzender Richter am LSG Scholz

Richter am Landessozialgericht Dr. von Renesse (http://ak-gewerkschafter.com/?s=von+renesse)

Richter am Landessozialgericht Köhler

Ehrenamtlicher Richter Schmidt

Ehrenamtlicher Richter Schäpers.

Zu dieser öffentlichen Sitzung liegt uns nunmehr das Protokoll vor, das wir in den kommenden Tagen in seiner Gänze auf unsere Homepage posten werden, damit sich jede interessierte Kollegin und jeder interessierte Kollege selbst ein objektives Bild von dieser „öffentlichen Sitzung“ machen kann.

Heute sei erst einmal der Hinweis darauf erlaubt, dass am Ende der Sitzung eine Beweisanordnung in Aussicht gestellt worden ist. Der Kläger Dirk Momber wurde explizite gefragt, ob er mit einer stationären Untersuchung auf Beweisanordnung des 13. Senates einverstanden sei, was er bejahte. Hier waren die ehrenamtlichen Richter noch beteiligt.

Wer aber jetzt glaubt, dass dies von rechtlicher Relevanz sei, der/die irrt gewaltig.

Am 23. Juli 2013 kamen dann die Berufsrichter Scholz, van Renesse und Köhler in  n i c h t ö f f e n t l i c h e r  S i t z u n g zusammen und beschlossen ohne ehrenamtliche Richter, dass Verfahren gemäß § 114 Abs. 3 SGG auszusetzen. Sie unterstellen nunmehr ganz einfach Falschaussagen von Zeugen und schalten zwecks Klärung die Staatsanwaltschaft ein.

Hier darf nun spekuliert werden: Waren die ehrenamtlichen Richter den Berufsrichtern zu unbequem? War eine stationäre Einweisung des Dirk Momber für den 13. Senat nicht machbar? Haben die Berufsrichter die sogenannten „kalten Füße“ bekommen? Haben die Berufsrichter den Mut zu einer direkten Entscheidung verloren?

Bei diesem 13. Senat ist  schon so manches juristische Kuriosum  passiert, so dass der Kläger ja schon das Bundesverfassungsgericht bemühen musste. Aber Spekulieren ist müßig. Lest in den nächsten Tagen die kompletten Beschlüsse dieses 13. LSG-Senates und das Protokoll über die Verhandlung vom 05. Juli 2013, die wir komplett posten werden.

Wohin die „Reise“ des 13. Senates geht, bleibt abzuwarten. Wir bleiben jedenfalls am „Drücker“ und werden fortlaufend berichten.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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