Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
im Fall der Christine Lenz-Beckers ./. den Belgischen Staat (Mehrfach haben wir darüber berichtet!) gibt es einen weiteren Fortschritt im Interesse der Betroffenen.
Bekanntermaßen wurde ja nach unseren Flugblattverteilungsaktionen in Eupen und Huy das Verfahren in den Stand von 2008 zurückversetzt, was der Kollegin Lenz-Beckers die große Chance bietet, nunmehr in Rückwirksamkeit gleichermaßen an die ihr vorenthaltenen Subventionen zu kommen!
Jetzt teilt die Abteilung Beihilfen (Agrarbeihilfen) der Service public de Wallonie per Schreiben vom 21. Juni 2011 an den Rechtsanwalt der Kollegin Lenz-Beckers mit, dass eine kontradiktorische Kontrolle genehmigt ist. In Absprache mit Kollegin Lenz-Beckers veröffentlichen wir den kompletten Inhalt dieses Schreibens hier. Sobald Kollegin Lenz-Beckers über einen durch sie beauftragten Geometer die beanstandeten Objekte bezeichnet hat, wird die Sache ihren Fortschritt nehmen.
Wir versprechen auf jeden Fall, dass wir als AK am „Drücker“ bleiben werden, und auch weiterhin laufend über den Fortgang berichten werden.
Mit kollegialen Grüßen für den AK Manni Engelhardt