Original-Pressemitteilung der Wissenschaftsministerin des Landes NRW, Frau S. Schulze, zum LPVG

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachdem wir die Stellungnahme des VER.DI-LB-NRW zum neuen LPVG und dessen Auswirkungen auf den Hochschulbereich am gestrigen Tage gepostet hatten, erreichte uns kurze Zeit später die Original-Pressemitteilung der Wissenschaftsministerin des Landes NRW, Frau S. Schulze, die wir vollumfänglich heute hier gepostet haben. Dies geschieht jedoch unter Aufrechterhaltung unserer Kritikpunkte zum neuen LPVG, die Ihr auf unserer Homepage nachlesen könnt.

Unter diesen Gesichtspunkten ersparen wir uns an dieser Stelle die Kommentierung der ministeriellen Veröffentlichung. Eine Kurzbemerkung sei uns jedoch hier erlaubt: Jede/r verkauft sich so gut er/sie es kann!

Für den AK
Manni Engelhardt –Koordinator-

Presseinformation

Viel Lob für Stärkung der Arbeitnehmerrechte im Wissenschaftsbereich Wissenschaftsministerin Schulze: Wir wollen eine starke Personalvertretung an den Hochschulen im Land Wissenschaftsministerin Svenja Schulze sagte nach ihrem Treffen mit Vertreterinnen von Verdi und GEW: „Wir wollen eine starke Personalvertretung an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen.“ Der erste wichtige Schritt sei mit dem geplanten Inkrafttreten des neuen Landespersonalvertretungsgesetzes Mitte Juli erfolgreich abgeschlossen. „Wissenschaftliche und künstlerische Beschäftigte mit Hochschulabschluss sowie die Lehrbeauftragten an Hochschulen fallen endlich wieder in den Schutzbereich des Gesetzes und eine starke Landespersonalrätekonferenz unterstützt die Personalräte in ihrer Arbeit vor Ort und in ihrer Zusammenarbeit mit dem Ministerium. Damit ist umgesetzt, was wir versprochen haben“, so Schulze. „Was wir jetzt gemeinsam mit den Hochschulen, ver.di und der GEW angehen wollen, ist eine adäquate Interessensvertretung für die zahlreichen studentischen Hilfskräfte an Hochschulen.“ „Die GEW begrüßt ausdrücklich, dass es für die Beschäftigten in den Hochschulen mehr Mitbestimmung gibt. Eine Verankerung der Interessensvertretung für die studentischen Hilfskräfte im Hochschulgesetz ist sinnvoll“, so Dorothea Schäfer, GEW-Vorsitzende, nach dem Gespräch in Düsseldorf. Die Gewerkschaft ver.di will mit dem Arbeitgeberverband des Landes (AdL) „sehr schnell über eine tarifvertragliche Regelung für die studentischen Hilfskräfte an den nordrhein-westfälischen Hochschulen ins Gespräch kommen“, kündigte ver.di-Landesleiterin Gabriele Schmidt an. Studentische Hilfskräfte müssten zunächst Sicherheit in Gehaltsfragen haben. „Probleme in Mitbestimmungsfragen werden wir mit der Ministerin im weiteren Dialog lösen, so wie es auch bei der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes gelungen ist“, sagte Schmidt. Rund 30.000 studentische Hilfskräfte arbeiten derzeit an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen. Sie haben Zeitverträge, die im Durchschnitt über sechs Monate laufen. Als Lösung für eine rechtlich garantierte Interessenvertretung für die studentischen Hilfskräfte skizziert die Ministerin eine Verankerung mithilfe einer speziellen Regelung im Hochschulgesetz. „Wir wollen die Interessensvertretung für studentische Hilfskräfte zum Gegenstand des offenen Dialogprozesses zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts machen. Dieser Punkt soll Teil des Online-Beteiligungsverfahrens zur geplanten Gesetzesnovelle werden, um so ein Bild von der Meinungslage in den Hochschulen und bei den betroffenen Studentinnen und Studenten zu bekommen“, kündigte Schulze an.

2011-07-12-pm-Personalvertretung gestärkt.pdf

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