Brandaktuelles zur Causa Franz-Josef Ohlen

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

mehrfach haben wir zum FALL FRANZ JOSEF OHLEN, der unserem AK 200, 60 € unterschlagen hat, berichtet: http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/)  und Euch versprochen, sobald es Aktuelles gibt, weiter zu berichten.

Das Aktuelle zum Fall FRANZ JOSEF OHLEN ist auf der strafrechtlichen Seite der Medaille, dass die Staatsanwaltschaft Aachen gemäß § 154 Abs. 1 der Strafprozessordnung (STPO), das Verfahren vorläufig eingestellt hat. Diese vorläufige Einstellungsmitteilung unter dem Az.: 904 Js 34/12 haben wir nachstehend mit auf unsere Homepage gepostet. Desweiteren haben wir zum besseren Verständnis für Euch auch den kompletten § 154 mit veröffentlicht.

Aus dieser vorläufigen Einstellungsmitteilung resultiert dann auch unsere öffentliche Anfrage vom 26.02.2012 an die Leitende Oberstaatsanwältin Frau Elisabeth Auchter-Mainz, die wir ebenfalls komplett nebst Anlage zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet haben.

Mit Interesse sehen wir der Beantwortung unserer Anfrage zum FALL FRANZ JOSEF OHLEN entgegen, die wir selbstverständlich dann auch wieder auf unsere Homepage posten werden. Der zivilrechtliche Teil der Angelegenheit, der im Zweifelsfalle bis zur zweiten Abgebe der EIDESSTATTLICHEN VERSICHERUNG (2. „OFFENBARUNGSEID“) des Franz Josef Ohlen führen kann, hat seinen unweigerlichen Gang genommen.

Wir wünschen Euch viel Spaß beim Lesen der Anfügungen zu diesem Artikel.

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Für den AK
Manni Engelhardt -Koordinator-

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