Manni Engelhardt kommentiert: Betriebs- und Personalräte (auch bei „Grünenthal“) setzt was dagegen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie im jüngsten Beitrag zur Situation bei der Firma „Grünenthal“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/grunenthal/) versprochen, möchte ich auf die Möglichkeiten hinweisen, die Betriebs- und Personalräte auch außerhalb der expliziten gesetzlichen bzw.  kollektivarbeitsrechtlichen Bestimmungen haben, wenn es um die existenziellen Fragen der Betriebe und Dienststellen geht.

Häufig wird ja in Anbetracht dessen, dass der Profit die Maxime allen unternehmerischen Handelns ist, arbeitgeberseitig die „Rationalisierungskeule“ geschwungen, wenn sich an irgendeiner Stelle der Profit schmälert. Die häufigste Methode der Rationalisierung, die angewendet wird, ist der Abbau von Arbeitsplätzen und Planstellen. Der Planstellenabbau ist die Methode des öffentlichen Dienstes, um zum sogenannten „verschlankten und bürgerfreundlichen Service“ zu kommen, was dann aber meistenteils zu Kalamitäten für Kunden und Personal führt.

Die gesetzlichen  Beteiligungsrechte der Betriebs- und Personalräte reflektieren sich in den sogenannten Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechten, die sich oftmals in den abschließenden Sprüchen der Einigungsstellen und in der Rechtsprechung durch Arbeits- und Verwaltungsgerichte erschöpfen und erledigen, ohne, dass es zu effizienten und positiven Ausflüssen für die Belegschaften und des Unternehmens bzw.  der Dienststellen kommt.

Die Unterrichtungspflicht der Arbeitgeber gegenüber den Betriebs- und Personalräten über beabsichtigte Veränderungen wird meistenteils eingehalten, weil sich die Arbeitgebervertreter immer sicher sein können, dass Betriebs- und Personalräte mit dem jeweiligen kollektiven Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsgesetz und Personalvertretungsgesetzen für Bund und Länder) „stumpfe Schwerter“ in ihren Händen halten.

Die Berufung auf Bilanzen und den daraus resultierenden futuristischen Entscheidungen und das Setzen von Agenden sind die Waffen, die die Arbeitgebervertreter hierbei oftmals in das Feld der für die Arbeitsplätze negativen Entscheidungen führen.

Geschickt auf Belegschafts-, Betriebs- oder Personalversammlungen präsentiert, lassen sie jegliche Kritik verstummen, zumal dann, wenn Arbeitgebervertretung und Mitarbeitervertretung sich über bestimmte Rationalisierungskonzepte im Vorfeld der Mitteilung an die Belegschaft einig geworden sind.

Der Abbau von Arbeitsplätzen, die Schließung ganzer Werks-, Betriebs- oder Verwaltungsteile (Privatisierung) sind meistenteils arbeitgeberseitig mit sogenannten Expertisen unterlegt, die Rationalisierungs-Experten in Auftrag bekamen und wie gewünscht erstellten.

Betriebs- und Personalräte  sind sich oftmals nicht bewusst, dass sie selbst Perspektiven für Betriebe und Dienststellen entwickeln und somit gegensteuern können.

Sie, Betriebs- und Personalräte, sind eigentlich für Betrieb, Dienstelle und Personal zuständig. Sie sind mehr als moralisch dazu verpflichtet, Perspektiven zum Erhalt der Unternehmen und Dienststellen zu entwickeln, ungeachtet dessen, ob dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder nicht.

Hierbei können sie auch Expertisen in Auftrag geben, die deutliche Alternativen zu einer sogenannten „Kahlschlagpolitik“  beinhalten und aufzeigen. Sofern Wirtschaftsausschüsse bestehen, können diese Gremien zur informellen Zu-Arbeit für Betriebs- und neuerdings auch für Personalräte nach dem LPVG/NW (siehe: http://ak-gewerkschafter.com/2012/12/06/der-wirtschaftsausschuss-nach-dem-lpvgnw-empfehlung-einer-gegenuberstellung/)  genutzt werden.

Große Betriebsräte, wie zum Beispiel der Betriebsrat der Firma GRÜNENTHAL (http://ak-gewerkschafter.com/category/grunenthal/), sollten erkennen, dass sie die Möglichkeit haben, eigenständige Beratung in Anspruch nehmen zu können.

Der „BDU“ empfiehlt den Unternehmungen die sogenannte „OUTPLACEMENTBERATUNG“,  wie es durch das Anklicken des nachstehenden Links unschwer aufgerufen und nachgelesen werden kann:

http://www.bdu.de/press-releases/bdu-marktstudie-%E2%80%9Eoutplacementberatung-in-deutschland-20122013%E2%80%9C.aspx !

Als  Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) empfehlen wir dazu alternative Beratungsunternehmen für Betriebs- und Personalräte, wie zum Beispiel die über den Klick auf den nachstehenden Link zu erreichende „BR-Consulting“: http://www.ifb-br-consulting.de/de/ !

Bei der Kontaktierung nach mehrheitlichem Beschluss des Betriebs- oder Personalrates besteht dafür die Kostentragepflicht durch den Arbeitgeber. Zu Arbeitsplatzverlagerung in das Ausland, Arbeitsplatzabbau insgesamt, Schließung von Unternehmensteilen, Ausgliederungen, Einführung von prekären Arbeitsverhältnissen, Privatisierung etc. gibt es oftmals sehr gute Alternativkonzepte.

Die Frustration innerhalb einer Belegschaft, die durch Arbeitsplatzabbau etc. entsteht, ist für die Motivation und das Hochhalten der Unternehmensphilosophie tödlich.

Die Demotivation durch Frustration, die ein Resultat der unternehmerischen Gier nach immer mehr Profit ist, schafft das Unternehmen und/oder die Dienststelle ab.

Da, wo der Profit die absolute Maxime allen unternehmerischen Handelns ist, fühlt sich der Mensch nur noch als Ware, mit der nach Belieben umgegangen werden kann.

Die Arbeitnehmerschaft ist das eigentliche Gold des Unternehmens oder der Dienststelle. Nur ausreichend motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können ein Unternehmen mit der notwendigen Strategie zum Erhalt der Arbeitsplätze bei ausreichenden Erträgen langfristig sichern.

Einer unternehmerischen, am Profit orientierten Agenda muss eine Agenda der Betriebs- und Personalräte entgegengesetzt werden, die ohne personellen „Kahlschläge“  auskommt und das Unternehmen mit einem motivierten Mitarbeiterstab langfristig sichert.

Der Weg des geringsten Widerstandes gegen Rationalisierungs- und Privatisierungsmaßnahmen der Arbeitgebervertreter, den Betriebs- und Personalräte oftmals gehen, mag kurzfristig  der bequemere Weg sein. Dieser führt aber zu einer Folgewirkung, die für alle Arbeitnehmer, für den Betrieb oder die Dienststelle und deren Betriebs- und Personalräte fatal wird. Hat die „Kahlschlagstrategie“ nämlich widerstandslos geklappt, ist in Anbetracht der futuristisch weiter geplanten Profitmaximierung der nächste „Kahlschlag“ vorprogrammiert.

Wichtig ist für Betriebs- und Personalräte, dass sie rechtzeitig und umfassend die Belegschaften auf Mitarbeiter-, Personal-, Betriebs- oder Belegschaftsversammlungen und dazwischen, in verständlicher Art und Weise über ihre alternativen Konzepte  informieren. Dabei darf nicht gescheut werden, Gegenüberstellungen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkonzepte vorzunehmen.

Ein Betriebs- und/oder Personalrat mit „Rückgrat“ wird diesen, zugegebener Maßen arbeitsreichen und mühseligeren Weg nicht scheuen, zu gehen. Der aufrechte Gang, der durch fundiertes Wissen, konzeptionelles Handeln und kollegiales Miteinander, gestützt durch die Gewerkschaften und den alternativen Beratungsinstitutionen gegangen wird, eröffnet mit Sicherheit mehr Zukunft als das bedingungslose Jasagen zu Stellenabbau und Stilllegungen.

Manni Engelhardt –AK-Koordinator- & -Ehrenmitglied der Arbeitsgemeinschaft der Studentenwerkspersonalräte in NRW-

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