Das belgische Verfassungsgericht hat das Gesetz für längere Laufzeiten der Atomreaktoren Doel 1 und Doel 2 gekippt. Das berichtet die Nachrichtenagentur Belga. Für das Gesetz, das eine zehnjährige Laufzeitverlängerung der Reaktoren vorsieht, wären eine Umweltfolgenabschätzung und ein Widerspruchsverfahren nötig gewesen, urteilte das Gericht.
Die Richter gaben der Regierung Zeit bis zum Jahr 2023, um dies nachzuholen und ein neues Gesetz verabschieden zu lassen. Die beiden Reaktoren des Atomkraftwerks bei Antwerpen sind dem flämischen Sender VRT zufolge schon seit 1975 in Betrieb.
Doel 1 und Doel 2 sollten ursprünglich 2015 abgeschaltet werden. Mit dem nun gekippten Gesetz erhielten sie jedoch eine Laufzeitverlängerung von zehn Jahren. Befürworter der Verlängerung hatten argumentiert, die Stromversorgung sei bei einer Abschaltung in Gefahr. Umweltverbände hatten gegen die Verlängerung geklagt.
Das belgische Verfassungsgericht folgt damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach die entsprechende Genehmigung nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen hätte erteilt werden dürfen.
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Als AK halten wir jede Wette drauf, dass es weiterhin eine Verlängerung der Laufzeiten geben wird, denn die Politik wird nach staatsmonopolistischen Kapitalismus-Prinzipen dem Drang auf Profit nachgeben.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-