BBU-Pressemitteilung im DOPPELPACK zu den Themen „Lärmschutz“ und „auffällige Brennstäbe nicht nur in Brockdorf?“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben erreicht uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) eine Pressemitteilung des BBU (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bbu) über dessen Vorstandsmitglied und Pressesprecher Udo Buchholz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=udo+buchholz) im DOPPELPACK!

Die Pressemitteilung I befasst sich mit der Petition LÄRMSCHUTZ an den Deutschen Bundestag.

Die Pressemitteilung II ist betitelt mit „Auffällige Brennstäbe nicht nur im AKW Brockdorf?“ In dieser Pressemitteilung ist auch der Aufruf zur Demo am 23. April 2017 enthalten.

Beide Pressemitteilungen haben wir vollumfänglich zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme nachstehend auf unsere Homepage und in die Kategorie „ATOMPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/atompolitik) gepostet.

http://umweltfairaendern.de/wp-content/uploads/2013/01/urantransportgronau.png  http://www.schattenblick.de/infopool/umwelt/fakten/ufave539/ufave239_februar_2015_013.jpg

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

http://www.bbu-online.de/images/Logo/RZ_BBU_LOGO_4C.jpg  http://www.solarify.eu/wp-content/uploads/2016/04/Udo-Buchholz-Foto-%C2%A9-bbu-online.de_.jpg

(Foto zeigt BBU-Pressesprecher und Vorstandsmitglied Udo Buchholz.)

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PRESSEMITTEILUNG DES BBU IM DOPPELPACK:

BBU-Pressemitteilung I
21.01.2017

Bundestagspetition Lärmschutz unterschreiben

(Bonn, Berlin, 21.02.2017) Der Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU) weist darauf hin, dass bis zum 9. März die
Bundestagspetition Nummer 68955 unterschrieben werden kann. Sie trägt
den Titel „Lärmschutz – Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Umsetzung
der Lärmaktionspläne (Umgebungslärmrichtlinie)“. Die Petition der
„Initiative Lärmschutz“ kann online im Internet sowie auf
Unterschriftenlisten unterstützt werden.

Man findet die Petition im Internet unter
http://tinyurl.com/BUENDNIS-GEGEN-LAERM
(https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2016/_12/_13/Petition_68955.mitzeichnen.registrieren.html)

Eine Unterschriftenliste zum Ausdrucken findet man unter
http://media.wix.com/ugd/3b85d9_c52ae3d0350b4e2b806ce376c1182cb4.pdf

Die Unterschriftenlisten müssen bis spätestens 10. März 2017 an die
Initiative Lärmschutz, c/o Klaus Hommel, Martin-Luther-Straße 25, 15370
Fredersdorf, gesendet werden!

Alle Initiativen, Organisationen und Privatpersonen, die sich für den
Lärmschutz einsetzen möchten, sind aufgerufen, die Petition zu
unterstützen und auch selber Unterschriften zu sammeln. Udo Buchholz vom
Vorstand des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz betont, dass
sich immer mehr Menschen von Lärm betroffen fühlen. „Gerade an Straßen
und an Flughäfen ist der Lärm oft unerträglich“, so Buchholz.

Hintergrundinformationen zur Petitionskampagne sind bei der Initiative
Lärmschutz erhältlich: http://www.initiative-laermschutz.de. Weitere
Informationen gibt es auch bei der Bürgerinitiative „Gesund Leben am
Stienitzsee“, die im BBU organisiert ist:
http://www.gesund-am-stienitzsee.de

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Die Petition im Wortlaut:

Der Bundestag möge
(ggf. gemeinsam mit dem Bundesrat) die Rechtsgrundlagen für die
Umsetzung der Lärmaktionspläne derart anpassen, dass die
Handlungsfähigkeit der davon betroffenen Kommunen gewährleistet wird.
Insbesondere bauliche Anlagen, die in der Baulast des Bundes und der
Länder liegen und maßgeblich zur Gesamtlärmbelastung der Anwohner
beitragen, sollen der Umsetzung der Lärmaktionspläne zukünftig nicht
mehr entgegenstehen.

Begründung

Nach der europäischen Richtlinie 2002/49/EG ist ein Großteil der
Kommunen verpflichtet, in regelmäßigen Intervallen einen
Lärmaktionsplan/Lärmminderungsplan zu erstellen. Sinn dieser Richtlinie
ist u.a. die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und
Umweltschutzniveaus, die Verringerung der Lärmbelastung und ein
gemeinsames Konzept, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu
verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Die Richtlinie wurde im BImSchG §§ 47 a-f und der 34. BImSchV in
nationales Recht umgesetzt. Es wurden dazu neue Berechnungsvorschriften
erlassen, die bei den beteiligten Städten und Gemeinden jedoch häufig
zur Verärgerung führen, weil die Verkehrsbehörden nach den alten
Vorschriften rechnen (RLS 90), in der Lärmkartierung aber die neuen
Berechnungsvorschriften (u.a. VBuS) verwendet werden. Eine Umsetzung der
kommunalen Anliegen ist somit von vornherein zum Scheitern verurteilt.

Damit wird das Ziel der Richtlinie zum Schutz der Gesundheit der
Menschen verfehlt. Es werden unverhältnismäßig viel Gelder nutzlos für
die Erstellung und die Umsetzung der Pläne verschwendet und die damit
verbundenen Ergebnisse der öffentlichen Beteiligungen leichtfertig
ignoriert. Zusätzlich verwundert es, dass die Straßenverkehrsbehörden
sich außer Stande sehen, sich aktiv und ordnungsgemäß an den
Lärmaktionsplänen der Kommunen zu beteiligen. Abgesehen von der damit
verbundenen Einschränkung kommunaler Selbstverwaltung werden die
Möglichkeiten integrierter Planungen nicht ausreichend ausgeschöpft.
Synergieeffekte, die es zwischen der Lärmaktionsplanung, der
Luftreinhalteplanung, der Verkehrsentwicklungsplanung sowie
städtebaulichen Planungen gibt, kommen schlicht nicht zur Geltung. Viele
Zusammenhänge, die auch gemeinsam genutzt werden könnten, werden – aus
welchen Gründen auch immer – nicht gesehen und somit im Gesamtkonzept
nicht berücksichtigt.

Es ist an der Zeit, die in der Richtlinie ursprünglich geplante und zu
entwickelnde Zusammenarbeit zwischen EU, Bund, Ländern und Kommunen
stattfinden zu lassen. Dazu ist es notwendig, die bestehenden Gesetze,
Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Richtlinien so
anzupassen, dass sie dem Stand der Lärmwirkungsforschung entsprechen und
die verantwortlichen Institutionen zu einer subsidiären Vorgehensweise
verpflichten. Es erscheint u.a. sinnvoll, die Lärmschutzplanung im § 45
StVO zu verankern und die Lärmschutzrichtlinien StV 2007 grundlegend zu
ändern. Eine Lösungsorientierung bietet der Text 30/2016 des
Umweltbundesamtes „Klimaschutz durch Tempo 30“.Anderenfalls bleiben die
Lärmaktionspläne teure Papiertiger, die nicht nur die Kassen und Ablagen
der Kommunen unnötig belasten, sondern auch knappes Personal in
nutzlosen Aufgaben bindet.

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BBU-Pressemitteilung II
21.02.2017

Auffällige Brennstäbe nicht nur im AKW Brokdorf? Demo am 23. April

(Bonn, Brokdorf, Kiel, 21.02.2017) Nach dem Fund auffälliger Brennstäbe
im Atomkraftwerk Brokdorf fordert der Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU) von der schleswig-holsteinischen Landesregierung die
endgültige Stilllegung des letzten Atomkraftwerkes in Norddeutschland.
Gleichzeitig fordert der BBU von der niedersächsischen Landesregierung
die sofortige Stilllegung der bundesweit einzigen Brennelementefabrik in
Lingen.

Nach Angaben des BBU muss unverzüglich geprüft werden, wo die
auffälligen Brennstäbe produziert wurden, die jetzt im Atomkraftwerk
Brokdorf gefunden wurden. „Möglicherweise sind ja weitere Brennstäbe
ähnlicher Bauart auch in anderen Atomkraftwerken im Einsatz, Das muss
unverzüglich untersucht werden. Die Öffentlichkeit ist vollständig zu
informieren. Zuständig ist letztlich Bundesumweltministerin Barbara
Hendricks“, so Udo Buchholz vom Vorstand des BBU.

Der BBU weist darauf hin, dass in der jüngsten Zeit Brennstäbe von der
Brennelementefabrik in Lingen zum Atomkraftwerk Brokdorf transportiert
worden sind. Laut Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
(BfE) haben im Mai 2016 4 LKW-Transporte mit frischen Brennelementen von
Lingen nach Brokdorf stattgefunden: Eine Transportgenehmigung für einen ersten Transport ist bis zum 31. März 2017 gültig (sofern der Transport noch
nicht statttgefunden hat).

http://www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/BfS/DE/fachinfo/ne/transportgenehmigungen.pdf?__blob=publicationFile&v=44

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz kritisiert, dass die
Brennelementefabrik in Lingen unbefristet laufen darf, sie unterliegt
keiner Laufzeitbegrenzung. Immer wieder geraten Atomkraftwerke negativ
in die Schlagzeilen, die von der Lingener Anlage beliefert werden, z. B.
in Belgien. Anti-Atomkraft-Initiativen, der BBU und andere
Organisationen wie die Ärzteorganisation IPPNW fordern daher schon lange
die Stilllegung dieser niedersächsischen Uranfabrik, die den
gefährlichen Betrieb zahlreicher Atomkraftwerke im In- und Ausland
gewährleistet.

Schon jetzt weist der BBU darauf hin, dass zum 31. Jahrestag der
Reaktorkatastrophe in Tschernobyl auch beim Atomkraftwerk Brokdorf eine
Anti-Atomkraft-Demonstration stattfinden wird – und zwar am 23. April.
In dem Aufruf zur Teilnahme an der Demonstration heißt es: „Im Falle
eines schweren Nuklear-Unfalls im AKW-Brokdorf müsste Norddeutschland
evakuiert werden – von Flensburg bis Hannover, von Emden bis Schwerin.
Das hat die für den Strahlenschutz zuständige Behörde, das Bundesamt für
Strahlenschutz, im Jahr 2014 errechnet.“

Weitere Informationen dazu unter http://akw-brokdorf-abschalten.de

Engagement unterstützen

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter

http://bbu-online.de, telefonisch unter 0228-214032. Die
Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str.
55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33

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