BBU fordert: Gefahren des Fracking bei der Änderung der Grundwasserverordnung nicht ausblenden!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir die jüngste Pressemitteilung des BBU (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bbu) erhalten. Diese ist betitelt mit: „BBU fordert: Gefahren des Fracking bei der Änderung der Grundwasserverordnung nicht ausblenden!“

Nachstehend haben wir diese zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme in ihrer Gänze auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

http://www.bbu-online.de/images/Logo/RZ_BBU_LOGO_4C.jpg

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Pressemitteilung des BBU:

BBU fordert: Gefahren des Fracking bei der Änderung der
Grundwasserverordnung nicht ausblenden!

(Bonn, Berlin, 26.09.2016) Der Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU e.V.) hat im Rahmen der Verbändeanhörung zur Änderung
der Grundwasserverord­nung gefordert, die Gefahren des Fracking und der
Versenkung von Lagerstätten-wasser nicht auszublenden. Die bisher
vorgesehenen Untersuchungs­programme für die Grundwasserqualität müssen
um Stoffe erweitert werden, die in Frac-Fluiden sowie im
Lagerstättenwasser enthalten sind. Anderenfalls droht eine schleichende,
unbemerkte Kontamination des Grundwassers. Ein Monitoring erfolgt für
die in Frac-Fluiden und dem Großteil der in Lagerstättenwasser
enthaltenen Stoffe bisher nicht.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Fracking und das Versenken von Lagerstättenwasser stellen eine
erhebliche Gefahr für das Grundwas­ser dar. Auch mit dem kürzlich
verabschiedeten Fracking-Recht ist Fracking nicht verboten. Vielmehr
kann die Fracking-Technik in Tight-Gas-Reservoirs Anwendung finden. Dem
ste­hen bisher keine geeigneten Konzepte für ein systematisches und
umfassendes Monitoring im Bereich des Grundwassers gegenüber. Die
sachgerechte Lösung wäre ein ausnahms­loses Verbot von Fracking und der
Verpressung von Lagerstättenwasser in den Unter­grund. Solange dies
nicht geschieht, sollte die Problematik des notwendigen Monitorings im
Rahmen der Änderung der Grundwasserverordnung gelöst werden. Dazu muss
festge­legt werden dass die für Fracking typischen Substanzen ermittelt
werden. Nur so kann er­reicht werden, dass aus dem Fracking
resultierende Grundwasserbeeinträchtigungen be­urteilt und unterbunden
werden. Eine Verschlechterung des chemischen Zustands des Grundwassers
ist nicht hinnehmbar.“

Die Stellungnahme des BBU zur 1. Verordnung zur Änderung der
Grundwasserverordnung ist abrufbar unter http://bbu-online.de. Direktlink:
http://bbu-online.de/Stellungnahmen/GrwV-Ae1.pdf

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Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
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