BBU fordert eine ernstgemeinte Bürgerbeteiligung bei atomrechtlichen Genehmigungsverfahren!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben erreicht uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) eine weitere Pressemitteilung des BBU (http://ak-gewerkschafter.com/?s=bbu). In dieser Pressemitteilung fordert der BBU eine ernst gemeinte Öffentlichkeitsbeteiligung bei atomrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Dieser Forderung schließen wir uns als AK vorbehaltlos an. Nachstehend haben wir die Pressemitteilung des BBU in ungekürzter Fassung zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorie „ATOMPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/atompolitik/) gepostet.

http://www.politische-bildung.de/fileadmin/_migrated/pics/krueger_buergerbeteiiligung.jpg

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

BBU-Pressemitteilung vom 30.07.2015

„Der BBU fordert ernst gemeinte Öffentlichkeitsbeteiligung bei
atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

(Bonn, Stuttgart, 30.07.2015) Der BBU sieht in der rechtsverbindlichen
Öffentlichkeitsbeteiligung bei atomrechtlichen Genehmigungsverfahren zum
Rückbau von Atomkraftwerken und sonstigen Atomanlagen ein wichtiges
Instrument, um mehr Transparenz und Sicherheit für die Vorhaben zu
erreichen.

In Baden-Württemberg laufen aktuell die Genehmigungsverfahren für den
Rückbau der Atomkraftwerke (AKW) in Neckarwestheim und Philippsburg. Für
beide Standorte hat inzwischen die Öffentlichkeitsbeteiligung
stattgefunden. Aus Sicht der Initiative AtomErbe Obrigheim (die Gruppe
ist BBU-Mitglied) wurden die Möglichkeiten der
Öffentlichkeitsbeteiligung von der Genehmigungsbehörde, dem
baden-württembergischen Umweltministerium, nicht ausreichend genutzt.
Dies zeigte sich bereits bei den veröffentlichten Unterlagen, die
unvollständig und oberflächlich waren. „Dies veranlasste die
Bürgerinitiativen um das AKW Neckarwestheim, den Erörterungstermin im
Juni zu boykottieren, weil sie auf dieser Basis keine sinnvolle
Behandlung ihrer Einwendungen erwarteten“, so BBU-Vorstandsmitglied
Gertrud Patan.

Immerhin hatten zum Rückbau des AKW Neckarwestheim rund 2.500 Menschen
und zum Rückbau des AKW Philippsburg rund 2.800 Menschen Einwendungen
erhoben und Kritik an den Rückbauplänen geübt. Die Einwender/Innen, die
beim Erörterungstermin zum Rückbau des AKW Philippsburg anwesend waren
(auch Mitglieder der Initiative AtomErbe Obrigheim nahmen teil), mussten
erleben, dass vom AKW-Betreiber EnBW kaum Antworten auf die Fragen und
die Kritik der Einwender/Innen gegeben wurden und dass die Behörde dies
akzeptierte, obwohl die intensive Auseinandersetzung mit den
Einwendungen Sinn und Zweck des Erörterungstermins ist. Vorrangige
Forderungen waren daher – wie bereits in Neckarwestheim -, die
Öffentlichkeitsbeteiligung mit vollständigen und aussagefähigen
Unterlagen neu zu beginnen sowie alle geplanten Maßnahmen einzubeziehen.

Zu beobachten ist bei den Genehmigungsverfahren für den Rückbau von
Atomkraftwerken, dass der Umfang der ersten Genehmigung zum einen immer
umfassender wird (für das AKW Obrigheim wurden drei Genehmigungen für
einen ähnlichen Umfang wie für die jetzt in Philippsburg beantragte
erteilt). Zum andern werden wesentliche Teile ausgegliedert wie jetzt an
den Standorten Neckarwestheim und Philippsburg die neuen Anlagen zur
Reststoffbearbeitung (d. h. zur Behandlung der radioaktiv belasteten
Abbaumaterialien) und zur Lagerung des übrig bleibenden schwach- und
mittelradioaktiven Atommülls. Sie sollen ohne
Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt
werden. Zu befürchten ist zudem, dass es für die rund 15 Jahre dauernden
Rückbau-Vorhaben keine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung geben wird.
Für das hessische AKW Biblis wurde dies bereits so angekündigt.

Der BBU fordert eine formelle rechtsverbindliche
Öffentlichkeitsbeteiligung bei allen atomrechtlichen
Genehmigungsverfahren, die nicht nur eine Pflichtveranstaltung von
Behörde und Betreiber mit minimalem Aufwand für beide ist, sondern im
Sinn der Aarhus-Konvention eine wirkliche Mitwirkung der betroffenen und
interessierten Öffentlichkeit ermöglicht. Damit kann ein wesentlicher
Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit von Rückbau-Vorhaben im
Atombereich geleistet werden, gerade auch wenn es um die Minimierung der
Strahlenbelastung geht. Ergänzend gehört dazu die Bezahlung von Experten
und Juristen, die von den Bürger/Innen hinzugezogen werden, um ihr
Sicherheitsbedürfnis zu vertreten und ihren Rechtsschutz einzufordern.
Oberste Priorität hat für den BBU der Schutz der Bevölkerung vor
Strahlenbelastungen.

Kontakt und weitere Informationen :
http://www.bbu-online.de/

http://www.atomerbe-obrigheim.de,
http://www.bbmn.de.

Engagement unterstützen

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU
um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU,
Sparkasse Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33).

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter
http://www.bbu-online.de/; telefonisch unter
0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet:
http://www.facebook.com/BBU72 Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str.
55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.“

Share
Dieser Beitrag wurde unter Atompolitik veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert