„Bananenrepublik Deutschland“: Ein erschütternder Tatsachenbericht des Dieter Kern in Fortsetzungsfolge!

Liebe Kolleginne und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir vielfach über das Schicksal des Ehepaares Kern berichtet, wie Ihr es in der Gänze durch das Anklicken des nachstehenden Links aufrufen und nachlesen könnt.

> http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=dieter+kern !

Nunmahr hat Dieter Kern uns eine Story zukommen lassen, die er mit „BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) betitelt hat und die wir als Fortsetzungsserie sukzessive zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage posten und in die Kategorie LSG (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/lsg-essen/) archivieren werden.

Nachstehend Teil I

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Von Dieter Kern

Bananenrepublik Deutschland

Rechtskonforme Sozialansprüche gegen den deutschen Staat, bei durch die Freizügigkeit der EU-möglichen Wohnsitznahme in einem anderen EU-Land, hier Spanien, veranlassen die deutschen Behörden und Gerichte durch falsche Behauptungen, unterlassener Amtsermittlung und rechtswidrigen Entscheidungen, diese Ansprüche mit allen Mitteln zu verhindern.

In unserem Falle findet durch das Verhalten deutscher Behörden, eine schleichende Euthanasierung durch die Gerichte und Behörden statt, weil meiner Frau alle Behindertenrechte entzogen werden und sie als Pflegegrad 4 durch das LSG NRW für das Sozialgesetzbuch IX für nicht ausreichend krank zur Rehabilitation für dieses Gesetz gelten. Verfahren werden offensichtlich mit Absicht so lange verschleppt, in der Hoffnung, dass meine behinderte Frau endlich verstirbt und damit die Ansprüche erlöschen.

Da die o. g. Beurteilung offensichtlich als Beweis für die rechtswidrige und willkürliche Darstellung ausreicht, bescheinigt auch, Dr. Sommer, Richter des LSG NRW, indem er das Pflegegeld für meine Frau als Einkommen anrechnet (meine Frau erhält nach Spanien keinerlei Pflegesachleistung) und erklärt, dass damit die Miete bezahlt werden sollte. Das Familieneinkommen, bestehend aus 2 Renten und Kindergeld, beträgt mtl.1.440,00 € für 3 Personen. Die Miete, plus Nebenkosten,  für unsere einigermaßen behindertengerechte Wohnung beträgt mtl. 1.100,00 €. So verbleiben zum Leben und zur Abdeckung aller sonstigen Kosten mtl. ca. 340,00 €. In einem richterlichen Beschluss vom 15.08.2019 stellt Richter Dr. Sommer fest, dass man in Spanien mit diesem Überschuss als dreiköpfige Familie sehr gut leben kann, weil eben, wie vor erklärt, die Miete durch das Pflegegeld abgedeckt werden soll.

Einer Behinderten (Pflegegrad 4) werden somit auf richterliche Anordnung die finanziellen Mittel zur Pflege und die entsprechenden Hilfsmittel entzogen und alle Rechte aus der Sozialgesetzgebung, Pflegegesetzgebung und der verfassungsmäßigen Bestimmungen des Grundgesetzes für nichtig durch den Richter erklärt. Damit ist der Nachweis einer vorsätzlich gewollten, schleichenden Euthanasierung (wie oben bereits beschrieben) durch die verantwortlichen Richter bewiesen, denn so ein menschenverachtendes richterliches Verhalten ist nicht nur als rechtswidrig zu bezeichnen, sondern wegen der vorsätzlichen Rechtsbeugung als hochgradig kriminell zu erkennen.

Dies alles erinnert mich an die Zeiten von Freisler und Co. und erhebt den Verdacht, dass diese Zeiten wieder aufleben?

Lesen Sie bitte noch einmal unsere Rechtsodysse`, die Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link aufrufen können:  

http://www.ak-gewerkschafter.de/2019/01/12/dieter-kern-berichtet-ueber-die-aktuelle-und-absolut-fatale-lage-des-ehepaares-aufgrund-des-nicht-nachvollziehbaren-verhaltens-der-justiz-und-behoerden-in-der-bananenrepublik-deutschland/ ! 

Ein  Rechtsverhalten der Behörden und Richter, das ich als politisch schamlos bezeichnen möchte, basiert auf einer einzigen rechtsverkommenen Grundlage.

Als Familie hilfebedürftig im Sinne des SGB XII zu sein und dann auch noch in Spanien wohnend, das übersteigt scheinbar das persönliche Empfinden und die Verantwortung der zur Fürsorge gesetzlich verpflichteten Beamten in Deutschland.

So etwas wie „Florida-Rolf“ Hilfe nach Spanien zukommen zu lassen, das geht mal gar nicht. Was ist schon ein Pflegegrad 4 bei einer schwerbehinderten Frau, die täglich um ihr Leben bangen muss, wenn man sich erlauben kann, in Spanien zu wohnen?

Die Meinung der Frau Richterin Dr. Kniesel vom Landessozialgericht NRW möchte ich in diesem Zusammenhang veröffentlichen. Diese meinte, wenn man nicht in einem Rollstuhl sitzen muss, dann könne ja die Behinderung für meine Frau nicht so schlimm sein.

Wie alle geneigten Leser/Innen bisher über unsere rechtlichen Auseinandersetzungen lesen konnten, haben wir uns ständig bemüht, auf dem Rechtswege, bei Inanspruchnahme der Sozialgesetzgebung, sowie unser verfassungsmäßigen Rechte, Hilfe zu bekommen.

Jedoch müssen Sie sich vorstellen, dass wir ein generelles und absolutes Anrecht auf die entsprechenden Sozialleistungen aus Deutschland auch nach Spanien haben, was auch die EU-Verordnungen bestätigen. Aber den deutschen Behörden scheint das ein Dorn im Auge zu sein?

Stellen Sie sich vor, dieses Beispiel würde Schule machen und auch andere Deutsche, die im EU-Ausland wohnen, dazu motivieren, solche Hilfen zu beanspruchen. Das würde u. U. den deutschen Sozialetat sprengen!

Daher hege ich den Verdacht, dass man beschlossen hat, uns rechtlich auszutrocknen. Ferner habe ich nicht nur die Vermutung, dass man uns mit falschen Behauptungen, rechtlicher Willkür, Lug und Betrug, Schikane und letztendlich mit der Vernichtung von Beweismaterial den Garaus machen will, oder wie soll ich es anders zum Ausdruck bringen?

Die Not einer Behinderten und deren Kinder ist für eine günstige Profilierung der verantwortlichen Beamten nur noch sekundär.

Würde man Schlechtes denken, dann könne man von einer sogenannten „Vereinigung zum Schutze deutscher Sozialgelder“ reden, worin sich folgende Institutionen zusammengeschlossen haben: Landschaftsverband Rheinland in Köln, Sozialgericht Köln, Landessozialgericht NRW in Essen, Barmer GEK Berlin, Verwaltungsgericht Berlin, Auswärtiges Amt Berlin, Deutsche Botschaft Madrid und Deutsches Konsulat in Malaga.

Diese Institutionen haben sich – wie meine Ehefrau und ich das zu spüren bekommen – zusammengefügt, um mit einem Ablehnungsverhalten zur Hilfe gegen unsere Familie zu agieren und um uns rechtlich Mürbe zu machen, damit wir ein für allemal aufgeben, sozialrechtliche Ansprüche an den deutschen Staat zu stellen.

Aus den bisherigen Berichten, siehe obenstehenden Link, erkennen Sie bereits die Vorgehensweisen u. a. des Landessozialgerichtes NRW.

Lassen Sie mich hierzu noch folgendes anmerken: Das Verschwinden von Beweismaterial beim LSG NRW, was sich günstig für den Landschaftsverband Rheinland auswirkt, weil ein Urteil gefällt werden müsste, was zu dessen Ungunsten geht, stellt eindeutig vorsätzliche Rechtsbeugung dar.

Gestatten Sie mir bitte, Ihnen mit einem Beispiel über die Machenschaften der einzelnen Behörden und deren Mitarbeiter zu berichten.

Deutsches Konsulat in Malaga, hier Vize-Konsulin Beuker:

Am 08.10.2012 erhielt meine Tochter vom Konsulat in Malaga einen Reisepass mit Gültigkeit bis zum 07.10.2018, ausgestellt auf den Namen Kern. Im August 2018 hat meine Tochter einen neuen Reisepass an gleicher Stelle beantragt. Der Antrag wurde abgewiesen mit der Begründung, dass ihre Mutter dem Antrag keinen Nachweis auf die Namensgebung Kern beigefügt habe. Es würde dieser Nachweis des Standesamtes fehlen, weil der Geburtsname der Mutter Beckmann war.

Wohlgemerkt, meine Frau besitzt seit der Hochzeit 1998 durchgehend Reisepässe mit dem Namen Kern. Auf dessen Name auch der erste Reisepass für meine Tochter ausgestellt wurde.

Das Standesamt Berlin, wo im Ausland geschlossene Ehen eingetragen sind, hat uns dann Kopfschütteln signalisiert und eine solche Bescheinigung ausgestellt, so dass meine Tochter dann doch noch am 11.03.2019 einen neuen Reisepass mit dem Namen Kern erhalten hat.

Das bloß jetzt niemand auf die Idee kommt, es könnte sich hier um Schikane handeln?!

Am 03.01.2019 hatte meine Frau (wie bereits berichtet) einen schweren Unfall.

Während eines epileptischen Anfalls stürzte sie ganz schwer im Badezimmer. Dabei hat sie sich drei Zähne ausgeschlagen und weitere wurden so stark beschädigt, dass diese noch gezogen werden müssen.

 

Da wir hilfebedürftig im Sinne des SGB XII sind, die deutsche Krankenkasse BEK sich weigert Zahnbehandlungen nach Spanien zu bezahlen, habe ich beim Konsulat in Malaga einen Antrag auf Konsularhilfe gestellt, der natürlich prompt abgelehnt wurde.

Das heißt, gegen den Ablehnungsbescheid habe ich Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin erhoben. Die Klage wurde am 05.08.2019 abgewiesen und liegt jetzt als Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Berlin.

Da meine Frau bis heute keine Hilfe bekommen hat, um eine Zahnbehandlung vornehmen zu können, leidet sie nach wie vor unter starken Schmerzen und langsam beginnen die Zahnstummel an zu faulen, wobei neben der sonstigen Gesundheitsgefährdung zusätzlich Infektionsgefahr im Mundraum besteht, bei auch sonstiger akuter Verletzungsgefahr durch einen epileptischen Anfall besteht.

Ende Teil I / Fortsetzung folgt!

Dieter Kern

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Anmerkung der Redaktion. Die Beweisbelege zu den Ausführungen des Dieter Kern liegen der Redaktion vor!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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